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Themen - Gwaew-gedo

#1
Hohenfels 4 / Vorankündigung Hohenfels 5
17.Februar.2025, 19:28:25
Hier schon mal der Termin zum Vormerken:

Hohenfels 5

14.11.-16.11.2025

Ev. Freizeitheim Lehringen
27308 Lehringen

Vollverpflegt - inkl. alkoholfreier Getränke

SC-Haus (28) - 114,00 €
NSC-Schlafraum (Feldbett /Isomatte mitbringen) (10) - 48,00 €

Anmeldung folgt im März.

#2
Hohenfels 4 / Hohenfels 4
08.Dezember.2024, 06:46:16
Hohenfels 4  - Verborgene Saat

Und wieder ein Erlebnis in der Baronie Hohenfels. Die Handlung ist nur lose mit den vorigen Hohenfels verbunden, der Hintergrund wird aber weiter bespielt.

14.02.-16.02.2025

Ev. Freizeitheim Lehringen
27308 Lehringen

Vollverpflegt - inkl. alkoholfreier Getränke

SC-Haus (28) - 114,00 € voll!
NSC-Schlafraum (Feldbett /Isomatte mitbringen) (8) - 48,00 € voll!

Anmeldung:
https://www.larpanmeldung.de/tir-tercal/hohenfels-4

Nur noch Warteliste möglich, aber nur geringe Wahrscheinlichkeit, weil diese auch schon voll ist.
#3
Falkenlande 7 - 6.6.-9.6.2024 (Pfingsten 2025)

Allgemeine Vertragsbedingungen

1.  Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere den daraus folgenden Risiken bewusst (Nachtwanderungen, Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, etc.).

2.  Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin verpflichtet sich, sich selbstständig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsüberprüfung des Veranstalters zu unterziehen. Jeder Teilnehmer/Jede Teilnehmerin hat für die Sicherheit aller seiner/ihrer Ausrüstungsgegenstände während der Veranstaltung Sorge zu tragen.

3.  Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin verpflichtet sich, nach Möglichkeit gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer/innen und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen oder nicht überprüften Waffen oder Ausrüstungsgegenständen sowie übermäßiger Alkoholkonsum. Der Konsum von illegalen Drogen ist verboten.

4.  Den Anweisungen des Veranstalters, seiner gesetzlichen VertreterInnen und seiner Erfüllungsgehilf/inn/en ist Folge zu leisten.

5.  Teilnehmer/innen, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Teilnehmer/innen gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter irgendwelche Regress- oder sonstige Pflichten gegenüber dem/der betroffenen Teilnehmer/in hat.

6.  Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubte Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, seine gesetzlichen VertreterInnen oder seine Erfüllungsgehilf/-inn/en nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

7.  Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Einsatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

8.  Alle Rechte an Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

9.  Alle Rechte an der aufgeführten Handlung sowie dem verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

10.  Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.

11.    Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit vorheriger schriftlicher Einverständniserklärung des Veranstalters zulässig.

12.  Die Teilnehmer/innen/zahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebeitrages von der Veranstaltung auszuschließen.

13.  Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben, sollte dies nicht möglich sein, kann der Teilnehmerbeitrag nicht rückerstattet werden.

14.  TeilnehmerInnenplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer/ die Teilnehmerin verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner/ ihrer Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.

15.  Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt grundsätzlich im Voraus.

16.  Ausrüstungsgegenstände, die der Veranstalter für die Veranstaltung von den Teilnehmerbeiträgen der TeilnehmerInnen erwirbt, verbleiben nach der Veranstaltung im Besitz des Veranstalters.

17.  Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnahmebeitrages im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer/die Teilnehmerin alle anfallenden Bankgebühren zu tragen.

18.  Bei Anmeldungen in Namen und Rechnung eines/ einer Dritten der/ die Anmeldende für dessen/ deren Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner/in.

19.  Der Veranstalter achtet nicht auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.

20.  Alle Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform.

21.  Bei Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser AVB ist dem angedachten Sinn dieser Punkte nach zu verfahren. Die Gültigkeit der restlichen Punkte bleibt davon unberührt.

22.  Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.
#4
Heilerakademie Selfiran 9 - 21.3.-23.3.2025

Allgemeine Vertragsbedingungen

1.   Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere den daraus folgenden Risiken bewusst (Nachtwanderungen, Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, etc.).

2.   Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin verpflichtet sich, sich selbstständig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsüberprüfung des Veranstalters zu unterziehen. Jeder Teilnehmer/Jede Teilnehmerin hat für die Sicherheit aller seiner/ihrer Ausrüstungsgegenstände während der Veranstaltung Sorge zu tragen.

3.   Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin verpflichtet sich, nach Möglichkeit gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer/innen und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen oder nicht überprüften Waffen oder Ausrüstungsgegenständen sowie übermäßiger Alkoholkonsum. Der Konsum von illegalen Drogen ist verboten.

4.   Den Anweisungen des Veranstalters, seiner gesetzlichen VertreterInnen und seiner Erfüllungsgehilf/inn/en ist Folge zu leisten.

5.   Teilnehmer/innen, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Teilnehmer/innen gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter irgendwelche Regress- oder sonstige Pflichten gegenüber dem/der betroffenen Teilnehmer/in hat.

6.   Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubte Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, seine gesetzlichen VertreterInnen oder seine Erfüllungsgehilf/-inn/en nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

7.   Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Einsatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

8.   Alle Rechte an Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

9.   Alle Rechte an der aufgeführten Handlung sowie dem verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

10.   Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.

11.    Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit vorheriger schriftlicher Einverständniserklärung des Veranstalters zulässig.

12.   Die Teilnehmer/innen/zahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebeitrages von der Veranstaltung auszuschließen.

13.   Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben, sollte dies nicht möglich sein, kann der Teilnehmerbeitrag nicht rückerstattet werden.

14.   TeilnehmerInnenplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer/ die Teilnehmerin verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner/ ihrer Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.

15.   Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt grundsätzlich im Voraus.

16.   Ausrüstungsgegenstände, die der Veranstalter für die Veranstaltung von den Teilnehmerbeiträgen der TeilnehmerInnen erwirbt, verbleiben nach der Veranstaltung im Besitz des Veranstalters.

17.   Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnahmebeitrages im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer/die Teilnehmerin alle anfallenden Bankgebühren zu tragen.

18.   Bei Anmeldungen in Namen und Rechnung eines/ einer Dritten der/ die Anmeldende für dessen/ deren Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner/in.

19.   Der Veranstalter achtet nicht auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.

20.   Alle Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform.

21.   Bei Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser AVB ist dem angedachten Sinn dieser Punkte nach zu verfahren. Die Gültigkeit der restlichen Punkte bleibt davon unberührt.

22.   Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.
#5
Hohenfels 3 / Vorankündigung Hohenfels 4
02.Dezember.2024, 18:25:30
Hohenfels 4  - Verborgene Saat

Und wieder ein Erlebnis in der Baronie Hohenfels. Die Handlung ist nur lose mit den vorigen Hohenfels verbunden, der Hintergrund wird aber weiter bespielt.

14.02.-16.02.2025

Ev. Freizeitheim Lehringen
27308 Lehringen

Vollverpflegt - inkl. alkoholfreier Getränke

SC-Haus (28) - 114,00 €
NSC-Schlafraum (Feldbett /Isomatte mitbringen) (8) - 48,00 €

Anmeldung:
--- folgt ---



... und freihalten könnte man sich schon mal den 14.-16.11.2025 für einen Hohelfels 5!
#6
Heilerakademie Selfiran 9 / IT Einladung
28.Oktober.2024, 18:53:05
Heilertage des Rings der Heiler

Werte Heilkundige, Alchemist*Innen und Interessierte,

die Grundsteinlegung für den neuen Standort der Akademie des Rings der Heiler jährt sich im Fralt 22 und aus diesem Anlass möchte ich als Leiterin der Akademie die diesjährigen Heilertage auch mit einer Vorstellung des neuen Standorts verbinden. Zudem werde ich über die bisherigen Fortschritte und die zukünftigen Pläne berichten.

Trotz der Veränderungen soll die Tradition der Heilertage erhalten bleiben und diese sollen auch fortan dem Austausch von Wissen, dem Vertiefen der Zusammenarbeit und dem gemeinsamen Feiern und auch dem Kennenlernen dienen.

Ich freue mich besonders über Vorschläge für Vorträge und Diskussionsrunden, aber auch über Wünsche, zum Beispiel für abendliche Vergnügungen.

In Erwartung Eurer Antwort

Jaelle nha Syrio
Leiterin der Akademie des Rings der Heiler zu Lin'Nesta
#7
Heilerakademie Selfiran 9 - Zusammenkunft des Rings der Heiler, eine Akademie-Con mit Plotkrümeln.

21.-23. März 2025

Ev. Freizeitheim Leringen
27308 Lehringen

Unterbringung im Haus, Vollverpflegung inkl. alkoholfreier Getränke.

Kosten:
SC: 110 € (20)
NSC: 50 € (6)

SC und NSC werden in Mehrbettzimmern untergebracht, Bettzeug ist vorhanden, Bettwäsche muss mitgebracht werden, alternativ Schlafsack & Bettlaken.

Plätze sind erst dann gesichert, wenn Geld eingegangen ist.

Auf eine potenzielle Warteliste kommt man nur durch Geldeingang, wenn dann eine Teilnahme nicht möglich ist, wird den SC/NSC auf der Warteliste das Geld vollständig zurückerstattet.

Absagen bitte NUR per Mail an mich (siehe unten), nur dann gibt es eine Chance auf Rückerstattung, wenn der Platz an SC/NSC auf der Warteliste vergeben werden kann.


Anmeldung:
https://www.larpanmeldung.de/falkenorga/selfiran-9

Regelwerk: DKWDADGW* in Kombination mit ,,gesunder Menschenverstand" ™ und ,,bleib auf dem Teppich". ©
(*Du kannst, was die anderen dir glauben wollen)

Anke, Simon, Henning & Börge
#8
Falkenlande 7 / Falkenlande 7
22.August.2024, 19:36:30
Falkenlande 7 - dunkle Relikte
Abenteuercon

Pfingsten 2025 folgt die nächste Falkenlande auf Troldhoj in Dänemark. So viele Dinge sind in den letzten Jahren in den Falkenlanden geschehen. Seitdem die Abenteurer die Falkenlande bereisen, sind die Falkenlande im Wandel. Wie wird sich die Zukunft entwickeln? So viele Wege siehst du! Manche mögen in eine gute Zukunft führen, manche könnten dunkle Relikte aus der Tiefe der Vergangenheit emporrufen ...

Ort: Troldhoj/Dänemark
Datum: 6.6.-9.6.2025 (Pfingsten)


Location: Troldhøj
Troldhøjvej 1
Østerholm, 6430  Nordborg
Dänemark

 
                                              bis 31.12.2024    bis 28.02.2025    bis 1.06.2025
Spieler (Zelt - Selbstverpflegung)    115,00 €            125,00 €        135,00 € alle Plätze belegt
NSC (Schlafraum - Vollverpflegung)  50,00 €            50,00 €          50,00 € alle Plätze belegt
NSC (Zelt - Vollverpflegung)            50,00 €            50,00 €        50,00 € alle Plätze belegt
Die Staffelpreise richten sich nach den Geldeingang, nicht nach dem Zeitpunkt der Anmeldung. Plätze sind erst dann gesichert, wenn Geld eingegangen ist.

Spielerplätze und NSC Plätze sind nun voll!

Auf eine potenzielle Warteliste kommt man nur durch Geldeingang, wenn dann eine Teilnahme nicht möglich ist, wird den SC/NSC auf der Warteliste das Geld vollständig zurückerstattet.

Absagen bitte NUR per Mail an mich (siehe unten), nur dann gibt es eine Chance auf Rückerstattung, wenn der Platz an SC/NSC auf der Warteliste vergeben werden kann.

Mindestalter der Con 14 Jahre.

SC müssen IT-Zelte und Verpflegung selbst organisieren.

NSC-Zelt müssen Zelte (OT-Zelte langen) selbst organisieren, Verpflegung wird durch uns organisiert.

NSC-Haus müssen Schlafsack mitbringen, ggf. auch Feldbett/Isomatte, wir stellen nur eine Matratze. Verpflegung wird durch uns organisiert.

Gewünscht wird bei NSC eine einfache IT-Gewandung und Bewaffnung (wenn vorhanden). Vermonstern tun wir euch dann schon. Verpflegung heißt für uns 3 Mahlzeiten am Tag, mindestens eine davon warm, alkoholfreie Getränke inklusive.

Jeder Anmelder erklärt sich mit den im Board veröffentlichten AVB's einverstanden und muss sie auf der Con durch seine Unterschrift bestätigen, ansonsten ist eine Teilnahme nicht möglich.

Anmeldung unter:
https://www.larpanmeldung.de/falkenorga/falkenlande7-dr

Frühanreise ist ab Montag d.  2.6.2025 für 15 € pro Nacht möglich (gesonderte Anmeldung erforderlich)

Auch dieses Jahr gibt es natürlich einen Trailer mit Fotoimpressionen des letzten Cons und dem obligaten Trailer-Song:
https://youtu.be/Psij-JBfFfQ

Ansprechpartner:
Börge Pflüger
Friedrich-Frank-Bogen 18
21033 Hamburg
Tel.: 040-72005257 (bis 20 Uhr)
Mobil: 0174-3464772 (bis 20 Uhr)
mail: pflueger(at)colecc.de
#9
Liebe Falkenlande 6 Teilnehmer,
wir sind voll. Bitte nicht auf blauen Dunst anreisen!

Wir freuen uns auf unsere Con. Hier einmal eine ganze Reihe von Infos:

Wo:
Die Con findet in folgender Location statt:
Troldhøj
Troldhøjvej 1
Østerholm, 6430 Nordborg
Dänemark

Parken & Ausladen:
Das Gelände darf nur bis zum Parkplatz / Ladezone gefahren werden. Da die Wiesen einen lehmigen Untergrund haben geht es wirklich nicht anders. Anhänger dürfen geschoben werden. Danach das Auto bitte zügig wegbringen, in den Wald, längs des Weges. Bitte parkt nicht so dicht am Gelände dran. Achtung, es kommen durch den Weg 40 ft Container LKW (ich vermute dass die Falkenländer Dänen Schmuggelgut unschlagen *scherz). Die fahren da, keiner weiß wieso, aber sie fahren schnell. Besser ist es genug Platz zu lassen.

Anreise:
In Dänemark muss man ganztägig mit Licht fahren - Tagfahrlicht ist meistens nur vorne, hinten muss aber soweit ich weiß auch was leuchten.

Anreise für SC kann ab Freitag erfolgen (davor ist Frühanreise).
Anreise für NSC kann ab Donnerstag erfolgen (davor ist Frühanreise).

Corona:
Vor der Abreise sollte man sich selbst Corona testen. Reise bitte nicht an wenn du positiv bist.

Zelten:
Das Gelände ist eigentlich groß genug. Aber: Wenn man zu verschwenderisch aufbaut ist irgendwann auch dann kein Platz mehr. Gerade Frühanreiser sollten Rücksicht nehmen und maßvoll aufbauen.

Checkin ist Freitag ab 14 Uhr geöffnet. Bitte kommt alle zum Abzeichnen.

Frühanreise:
Die Frühanreise ist ab Montag 13.5. - 14 Uhr möglich. Die Übernachtungskosten für die Frühanreise belaufen sich auf 15 € pro Nacht - das Geld kann beim Checkin bezahlt werden. Die Frühanreise ist nicht verpflegt. WC und Duschen stehen zur Verfügung - Klopapier sollte mitgebracht werden. Herd steht  in der Küche auch zur Verfügung, muss aber ordentlich hinterlassen werden. In den Spielerduschen gibt es Kühlschränke, Benutzung auf eigenes Risiko. Einkaufen kann man in Fynshav, 10 Minuten (mit dem Auto)vom Gelände. 

Mithilfe beim Aufbau ab Donnerstag und auch beim Abbau am Montag ist durchaus erwünscht, Übernachtung für NSC-Abbauhelfer ist ab Donnerstag und bis Dienstag ca. 8 Uhr ohne Extrakosten möglich. Die Teile der Orga sind von Montag vor Pfingsten bis Dienstag nach Pfingsten auf dem Gelände. NSC bitte unbedingt mitteilen, wenn Ihr Donnerstag schon kommt.

Wann:
Intime ist angedacht Freitag so um 19 Uhr (ja ich kenne auch die SL-Uhrzeiten). Fließendes Timeout wird die Nacht von Pfingstsonntag auf Pfingstmontag sein.

Erreichbarkeit der SL:
Die fast vollständige SL wird ab Donnerstag auf dem Gelände sein. Ihr erreicht uns ab Mittwoch Abend nur noch unter der Nummer 0049-174-3464772 (Börge).

Frühanreise SL ist Henning (0049-170-906 11 95)

Krankenversicherung:
Die Con findet in Dänemark statt, bitte überprüft ob Ihr auslandskrankenversichert seid, die Krankenhäuser sind sehr gut, aber recht teuer, ich weiß wovon ich rede.

Waffencheck:
Ich weise nochmal daraufhin, dass IDV-Rundkopfpfeile und einge Serien Hammerkunst-Mytholon Kleinkopfpfeile auf dieser Con nicht zugelassen werden. Darüber hinaus führen wir einen Waffencheck durch, bei dem jede Waffe vorgestellt werden muss. Die Verantwortung für diese Waffen verbleibt dennoch beim Spieler bzw. beim NSC.

Gelände:
Platzkaution nehmen wir nicht, wir erwarten einfach, dass der Platz ordentlich hinterlassen wird. Vorletztes mal mussten wir einen Steintransport von einem Lager durchführen - gna gna! Es versteht sich von selbst, dass keine Zigarettenstummel oder Müll hinterlassen werden. Grillkohle MUSS nach der Con in eine Feuerstelle entsorgt werden, NICHT in den Wald verkippt und auch NICHT in die Mülltonnen. Das brennt nämlich (ja auch das gab es auf unseren Cons schon 3mal).

Gräben und Feuerstellen dürfen nicht ausgehoben werden.

Das Gelände liegt direkt an der Ostsee, die ganz Harten können auch drin baden (auf eigene Gefahr), es empfiehlt sich aber, Badeschuhe mitzubringen, weil der Strand aus Steinen besteht.

Unterbringung / Verpflegung:
Die SC Unterbringung erfolgt selbstverpflegt in eigenen Zelten.
Die NSC Unterbringung efolgt im Matratzenlager oder in eigenen Zelten und ist vollverpflegt (ab Donnerstag).
Bei der Unterbringung auf dem Matratzenlager im Haus ist für die Matratze ein Bettlaken (und natürlich der Rest) mitzubringen.

NSC bringen gerne Waffen und leichte Rüstung mit sowie normale Bauern-/ Seefahrer-Gewandung mit.

Taverne:
Die Taverne, sie bietet Bier, Fruchtwein, Met und nicht alkoholisches an sowie Waffeln.

Adel und Volk:
Carola wird mit einem Stand vor Ort sein, vielleicht findet ihr ja was, man sollte natürlich Bargeld mitbringen.

Schmiede:
Thorgrimm wird mit seiner Schmiede da sein.


Viel Text, wir freuen uns auf Euch

Börge für die Falkenorga
#10
Falkenlande 6 / Frühanreise
23.April.2024, 18:54:21
Wir bieten eine Frühanreise auf Urlaubsbasis an. Hier ist es möglich zu zelten (NSC auch Schlafraum).

Pro Nacht und Person kostet diese 15 €.

Diese kann vor Ort bei der Orga bezahlt werden, am Besten beim Checkin am Freitag. Wer schon dafür überwiesen hat, wissen wir beim Checkin auch.

Die WC- und Duschanlage ist zugänglich, muss aber ordentlich behandelt werden! Hier gibt es auch Gemeinschaftskühlschränke.

Die Gemeinschaftsküche ist zugänglich bis Donnerstag Mittag - der Kühlschrank dort ist allerdings nur für die Orga. Die Küche muss aber ordentlich hinterlassen werden! Es bietet sich an das Geschirr dort abzuwaschen.

Vor dem Aufbau muss mit der SL besprochen werden wo aufgebaut werden darf (Platz ist da aber irgendwann ist auch schluss), ansonsten musst du Donnerstag oder Freitag wieder abbauen und umziehen.

Die Frühanreise geschieht auf eigene Gefahr und ohne Verantwortung durch die Spielleitung.

Zur Info wäre es schön, wenn sich die Frühanreislinge hier melden und sagen mit wieviel Zelten und Mann/Frau Kind angereist wird.

Frühanreise ist ab Montag 16 Uhr möglich, vorher ist keine SL anwesend.

Kontakt zur SL auf dem Gelände:
Sabine 0049 162 300 66 88
Henning 0049 170 906 11 95
(Deutsche Vorwahl erforderlich!)
#11
Hohenfels 3 / OT-Informationen & Anmeldung
24.März.2024, 20:59:46
Hohenfels 3  - Im Schutz der Steine

In der Baronie Hohenfels im Fürstentum Tir-Tercal geschieht immer wieder mal so einiges. Auch diesmal wird es wieder eine Abenteuercon werden. Die Con hängt bezüglich der Handlung nur lose am Hohenfels 2.


15.-17.11.2024

Pfadfinder-Bildungsstätte Fallingbostel
Tietlinger Lönsweg 42 e
29683 Bad Fallingbostel

34 SC - 115 € - vollverpflegt - Haus
17 NSC - 50 € - vollverpflegt - Haus

Vollverpflegt - inkl. alkoholfreier Getränke


Anmeldung:

https://www.larpanmeldung.de/tir-tercal/hohenfels-3

#12
Hohenfels 3 / IT Einladung
24.März.2024, 20:51:07
Ihr findet den folgenden Aushang in einer der Tavernen auf eurer Reise:

"Und wieder neigt sich ein Jahr dem Ende zu. Wohlan so kommet alle in die Klause des Brigadegenerals  Kiremhart von Steinbach, im wunderschönen Hohenfels.
Sein Anwesen ist mittlerweile eine Taverne in der jeglicher Wanderer willkommen ist, vor allem in der Zeit wenn die Nächte lang sind.
Hier könnt ihr euch, wie in jedem Jahr, im Wettstreit mit namhaften Geschichtenerzählern messen und auch so manch unglaublicher Erzählung lauschen.
Der Wirt hat wohl vorgesorgt und es soll euch edlen Gästen an nichts fehlen."

Klingt doch ganz unterhaltsam, denkt Ihr und macht Euch auf den Weg.
#13
Hohenfels 3 - 15-17.11.2024

Allgemeine Vertragsbedingungen

1.  Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere den daraus folgenden Risiken bewusst (Nachtwanderungen, Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, etc.).

2.  Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin verpflichtet sich, sich selbstständig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsüberprüfung des Veranstalters zu unterziehen. Jeder Teilnehmer/Jede Teilnehmerin hat für die Sicherheit aller seiner/ihrer Ausrüstungsgegenstände während der Veranstaltung Sorge zu tragen.

3.  Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin verpflichtet sich, nach Möglichkeit gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer/innen und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen oder nicht überprüften Waffen oder Ausrüstungsgegenständen sowie übermäßiger Alkoholkonsum. Der Konsum von illegalen Drogen ist verboten.

4.  Den Anweisungen des Veranstalters, seiner gesetzlichen VertreterInnen und seiner Erfüllungsgehilf/inn/en ist Folge zu leisten.

5.  Teilnehmer/innen, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Teilnehmer/innen gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter irgendwelche Regress- oder sonstige Pflichten gegenüber dem/der betroffenen Teilnehmer/in hat.

6.  Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubte Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, seine gesetzlichen VertreterInnen oder seine Erfüllungsgehilf/-inn/en nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

7.  Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Einsatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

8.  Alle Rechte an Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

9.  Alle Rechte an der aufgeführten Handlung sowie dem verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

10.  Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.

11.    Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit vorheriger schriftlicher Einverständniserklärung des Veranstalters zulässig.

12.  Die Teilnehmer/innen/zahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebeitrages von der Veranstaltung auszuschließen.

13.  Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben, sollte dies nicht möglich sein, kann der Teilnehmerbeitrag nicht rückerstattet werden.

14.  TeilnehmerInnenplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer/ die Teilnehmerin verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner/ ihrer Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.

15.  Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt grundsätzlich im Voraus.

16.  Ausrüstungsgegenstände, die der Veranstalter für die Veranstaltung von den Teilnehmerbeiträgen der TeilnehmerInnen erwirbt, verbleiben nach der Veranstaltung im Besitz des Veranstalters.

17.  Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnahmebeitrages im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer/die Teilnehmerin alle anfallenden Bankgebühren zu tragen.

18.  Bei Anmeldungen in Namen und Rechnung eines/ einer Dritten der/ die Anmeldende für dessen/ deren Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner/in.

19.  Der Veranstalter achtet nicht auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.

20.  Alle Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform.

21.  Bei Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser AVB ist dem angedachten Sinn dieser Punkte nach zu verfahren. Die Gültigkeit der restlichen Punkte bleibt davon unberührt.

22.  Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.
#14
Hohenfels 3 / Vorankündigung Hohenfels 3
17.Januar.2024, 22:25:14
Hohenfels 3

15-17.11.2024

Pfadfindergelände Fallingbostel

34 SC - 115 € - vollverpflegt - Haus
17 NSC - 50 € - vollverpflegt - Haus

- genaueres folgt -



#15
Falkenlande 6 - 17.5.-20.5.2024 (Pfingsten

Allgemeine Vertragsbedingungen

1.   Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere den daraus folgenden Risiken bewusst (Nachtwanderungen, Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, etc.).

2.   Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin verpflichtet sich, sich selbstständig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsüberprüfung des Veranstalters zu unterziehen. Jeder Teilnehmer/Jede Teilnehmerin hat für die Sicherheit aller seiner/ihrer Ausrüstungsgegenstände während der Veranstaltung Sorge zu tragen.

3.   Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin verpflichtet sich, nach Möglichkeit gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer/innen und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen oder nicht überprüften Waffen oder Ausrüstungsgegenständen sowie übermäßiger Alkoholkonsum. Der Konsum von illegalen Drogen ist verboten.

4.   Den Anweisungen des Veranstalters, seiner gesetzlichen VertreterInnen und seiner Erfüllungsgehilf/inn/en ist Folge zu leisten.

5.   Teilnehmer/innen, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Teilnehmer/innen gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter irgendwelche Regress- oder sonstige Pflichten gegenüber dem/der betroffenen Teilnehmer/in hat.

6.   Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubte Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, seine gesetzlichen VertreterInnen oder seine Erfüllungsgehilf/-inn/en nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

7.   Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Einsatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

8.   Alle Rechte an Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

9.   Alle Rechte an der aufgeführten Handlung sowie dem verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

10.   Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.

11.    Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit vorheriger schriftlicher Einverständniserklärung des Veranstalters zulässig.

12.   Die Teilnehmer/innen/zahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebeitrages von der Veranstaltung auszuschließen.

13.   Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben, sollte dies nicht möglich sein, kann der Teilnehmerbeitrag nicht rückerstattet werden.

14.   TeilnehmerInnenplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer/ die Teilnehmerin verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner/ ihrer Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.

15.   Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt grundsätzlich im Voraus.

16.   Ausrüstungsgegenstände, die der Veranstalter für die Veranstaltung von den Teilnehmerbeiträgen der TeilnehmerInnen erwirbt, verbleiben nach der Veranstaltung im Besitz des Veranstalters.

17.   Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnahmebeitrages im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer/die Teilnehmerin alle anfallenden Bankgebühren zu tragen.

18.   Bei Anmeldungen in Namen und Rechnung eines/ einer Dritten der/ die Anmeldende für dessen/ deren Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner/in.

19.   Der Veranstalter achtet nicht auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.

20.   Alle Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform.

21.   Bei Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser AVB ist dem angedachten Sinn dieser Punkte nach zu verfahren. Die Gültigkeit der restlichen Punkte bleibt davon unberührt.

22.   Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.
#16
Falkenlande 6 / Falkenlande 6 - 17.5.-20.5.2024
04.November.2023, 10:57:53
Falkenlande 6
Stille Wasser
Abenteuercon

Ort: Troldhoj/Dänemark
Datum: 17.5.-20.5.2024 (Pfingsten)

Location: Troldhøj
Troldhøjvej 1
Østerholm, 6430  Nordborg
Dänemark

Wir sind VOLL - keine Anreise ohne Bestätigung der Orga! 
 
   
                                              bis 31.12.2023    bis 28.02.2024    bis 20.05.2024
Spieler (Zelt - Selbstverpflegung)    115,00 €            125,00 €        135,00 € (voll belegt - nur noch Warteliste)
NSC (Schlafraum - Vollverpflegung)  50,00 €            50,00 €          50,00 € (voll belegt)
NSC (Zelt - Vollverpflegung)            50,00 €            50,00 €        50,00 € (voll belegt)

Mindestalter der Con 14 Jahre.

SC müssen IT-Zelte und Verpflegung selbst organisieren.

NSC-Zelt müssen Zelte (OT-Zelte langen) selbst organisieren, Verpflegung wird durch uns organisiert.

NSC-Haus müssen Schlafsack mitbringen, ggf. auch Feldbett/Isomatte, wir stellen nur eine Matratze. Verpflegung wird durch uns organisiert.

Gewünscht wird bei NSC eine einfache IT-Gewandung und Bewaffnung (wenn vorhanden). Vermonstern tun wir euch dann schon. Verpflegung heißt für uns 3 Mahlzeiten am Tag, mindestens eine davon warm, alkoholfreie Getränke inklusive.

Jeder Anmelder erklärt sich mit den im Board veröffentlichten AVB's einverstanden und muss sie auf der Con durch seine Unterschrift bestätigen, ansonsten ist eine Teilnahme nicht möglich.

Anmeldung unter:
https://www.larpanmeldung.de/falkenorga/falkenlande6-sw

Frühanreise ist ab Montag d.  13.5.2024 für 15 € pro Nacht möglich (gesonderte Anmeldung erforderlich)
---genaueres folgt---

Ansprechpartner:
Börge Pflüger
Friedrich-Frank-Bogen 18
21033 Hamburg
Tel.: 040-72005257 (bis 22 Uhr)
Mobil: 0174-3464772
mail: pflueger(at)colecc.de


Trailer: https://www.youtube.com/watch?v=W-mIqRxtxX4
#17
Wichtige Bekanntmachungen / Wir trauern um Ole!
08.Oktober.2023, 22:00:58
Uns erreichte eine unglaublich traurige Nachricht:

Am 28.9.2023 hat uns Ole Zimmermann verlassen.

Ole war NSC und unser zuverlässiger zweiter Mann in der Taverne. Er wurde nur 19 Jahre alt.

Wir als Orga haben ihn sehr geschätzt in seiner zupackenden hilfsbereitenden Art. Wir können es alle überhaupt nicht fassen.

Wir sind in Gedanken bei der Familie.

Die Trauerfeier wird am Freitag d. 27.10.2023 um 13 Uhr im Ewigforst Sachsenwald stattfinden.

In tiefer Trauer

Falkenorga 
#18
Falkenlande 6
Abenteuercon

Ort: Troldhoj/Dänemark
Datum: 17.5.-20.5.2024 (Pfingsten)

Location: Troldhøj
Troldhøjvej 1
Østerholm, 6430  Nordborg
Dänemark

Die Preise stehen noch nicht ganz fest, leider werden wir aber die Preise deutlich anheben müssen, da die Kosten bereits im letzten Jahr den Puffer ziemlich aufgefressen haben. Die Geländekosten dieses Jahr waren z.B. gegenüber dem Vorjahr 3000 € höher - die Fundusmiete erhöht sich ab Oktober um 240 €/Jahr auf 1560 €/Jahr. Angemerkt sei, dass die Preise seit 2017 identisch geblieben waren.     

Frühanreise ist ab Montag d.  13.5.2023 für 15 € pro Nacht möglich.

---genaueres folgt---


#19
Falkenlande 5 / Frühanreise
09.Mai.2023, 20:49:37
Wir bieten eine Frühanreise auf Urlaubsbasis an. Hier ist es möglich zu zelten.

Pro Nacht und Person kostet diese 10 €.

Diese kann vor Ort bei der Orga bezahlt werden, am Besten beim Checkin am Freitag.

Die WC- und Duschanlage ist zugänglich, muss aber ordentlich behandelt werden! Hier gibt es auch Gemeinschaftskühlschränke.

Im Gegensatz zum letzten Jahr ist die Frühanreise selbstverpflegt, die Gemeinschaftsküche ist zugänglich, muss aber ordentlich hinterlassen werden! Es bietet sich an das Geschirr dort abzuwaschen.

Vor dem Aufbau muss mit der SL besprochen werden wo aufgebaut werden darf, ansonsten musst du Donnerstag oder Freitag wieder abbauen und umziehen.

Die Frühanreise geschieht auf eigenes Gefahr und ohne Verantwortung durch die Spielleitung.

Zur Info wäre es schön, wenn sich die Frühanreislinge hier melden und sagen mit wieviel Zelten und Mann/Frau Kind angereist wird.

Frühanreise ist ab Montag 16 Uhr möglich, vorher ist keine SL anwesend.

Kontakt zur SL auf dem Gelände:
Sabine 0049 162 300 66 88
(Deutsche Vorwahl erforderlich!)

#20
Falkenlande 5 / Letzte Worte Infos
08.Mai.2023, 17:23:03
Liebe Falkenlande 5 Teilnehmer,
wir sind voll. Bitte nicht auf blauen Dunst anreisen!

Hier erstmal die vermuteten Inhalte der noch kommenden letzte Worte Mail:

Wir freuen uns auf unsere Con. Hier einmal eine ganze Reihe von Infos:

Wo:
Die Con findet in folgender Location statt:
Troldhøj
Troldhøjvej 1
Østerholm, 6430 Nordborg
Dänemark

Parken & Ausladen:
Das Gelände darf nur bis zum Parkplatz / Ladezone gefahren werden. Da die Wiesen einen lehmigen Untergrund haben geht es wirklich nicht anders. Anhänger dürfen geschoben werden. Danach das Auto bitte zügig wegbringen, in den Wald, längs des Weges. Bitte parkt nicht so dicht am Gelände dran. Achtung, es kommen durch den Weg 40 ft Container LKW. Die fahren da, keiner weiß wieso, aber sie fahren schnell. Besser ist es genug Platz zu lassen.

Anreise:
In Dänemark muss man ganztägig mit Licht fahren - Tagfahrlicht ist meistens nur vorne, hinten muss aber soweit ich weiß auch was leuchten.

Anreise für SC kann ab Freitag 14 Uhr erfolgen (außer Frühanreise).
Anreise für NSC kann ab Donnerstag erfolgen (außer Frühanreise).

Corona:
Vor der Abreise sollte man sich selbst Corona testen. Reise bitte nicht an wenn du positiv bist.

Frühanreise:
Die Frühanreise ist nicht verpflegt. WC und Duschen stehen zur Verfügung - Klopapier sollte mitgebracht werden. Herd in der Küche auch, Chaos da ist zu vermeiden. In den Spielerduschen gibt es Kühlschränke, Benutzung auf eigenes Risiko. 

Mithilfe beim Aufbau und auch beim Abbau am Montag ist durchaus erwünscht, Übernachtung bis Dienstag ca. 8 Uhr ist möglich. Die Teile der Orga sind von Montag vor Pfingsten bis Dienstag nach Pfingsten auf dem Gelände. NSC bitte unbedingt mitteilen, wenn Ihr Donnerstag schon kommt.

Wann:
Intime ist angedacht Freitag so um 19 Uhr (ja ich kenne auch die SL-Uhrzeiten). Fließendes Timeout wird die Nacht von Pfingstsonntag auf Pfingstmontag sein.

Erreichbarkeit der SL:
Die fast vollständige SL wird ab Donnerstag auf dem Gelände sein. Ihr erreicht uns ab Mittwoch Abend nur noch unter der Nummer 0174-3464772 (Börge).

Krankenversicherung:
Die Con findet in Dänemark statt, bitte überprüft ob Ihr auslandskrankenversichert seid.

Waffencheck:
Ich weise nochmal daraufhin, dass IDV-Rundkopfpfeile und einge Serien Hammerkunst-Mytholon Kleinkopfpfeile auf dieser Con nicht zugelassen werden. Darüber hinaus führen wir einen Waffencheck durch, bei dem jede Waffe vorgestellt werden muss. Die Verantwortung für diese Waffen verbleibt dennoch beim Spieler bzw. beim NSC.

Gelände:
Platzkaution nehmen wir nicht, wir erwarten einfach, dass der Platz ordentlich hinterlassen wird. Letztes mal mussten wir einen Steintransport von einem Lager durchführen - gna gna! Es versteht sich von selbst, dass keine Zigarettenstummel oder Müll hinterlassen werden. Grillkohle MUSS nach der Con in eine Feuerstelle entsorgt werden, NICHT in den Wald verkippt und auch NICHT in die Mülltonnen. Das brennt nämlich (ja das gab es auf unseren Cons schon 3mal).

Gräben und Feuerstellen dürfen nicht ausgehoben werden.

Das Gelände liegt direkt an der Ostsee, die ganz Harten können auch drin baden (auf eigene Gefahr), es empfiehlt sich aber, Badeschuhe mitzubringen, weil der Strand aus Steinen besteht.

Unterbringung / Verpflegung:
Die SC Unterbringung erfolgt selbstverpflegt in eigenen Zelten.
Die NSC Unterbringung efolgt im Matratzenlager oder in eigenen Zelten und ist vollverpflegt (ab Donnerstag).
Bei der Unterbringung auf dem Matratzenlager im Haus ist für die Matratze ein Bettlaken mitzubringen.

NSC bringen gerne Waffen und leichte Rüstung mit sowie normale Bauern-/ Seefahrer-Gewandung mit.

Taverne:
Die Taverne, sie bietet Bier, Fruchtwein, Met und nicht alkoholisches an sowie Waffeln.

Adel und Volk:
Carola wird mit einem Stand vor Ort sein, vielleicht findet ihr ja was, man sollte natürlich Bargeld mitbringen.



Viel Text, wir freuen uns auf Euch

Börge für die Falkenorga