Neuigkeiten:

Wilkommen bei der Falkenorga.

Hauptmenü
-Menü

Beiträge anzeigen

Dieser Abschnitt erlaubt es dir, alle Beiträge anzusehen, die von diesem Mitglied geschrieben wurden. Beachte, dass du nur Beiträge sehen kannst, die in Teilen des Forums geschrieben wurden, auf die du aktuell Zugriff hast.

Beiträge anzeigen-Menü

Beiträge - Gwaew-gedo

#1
Hohenfels 3 / OT-Informationen & Anmeldung
24.März.2024, 20:59:46
Hohenfels 3  - Im Schutz der Steine

In der Baronie Hohenfels im Fürstentum Tir-Tercal geschieht immer wieder mal so einiges. Auch diesmal wird es wieder eine Abenteuercon werden. Die Con hängt bezüglich der Handlung nur lose am Hohenfels 2.


15.-17.11.2024

Pfadfinder-Bildungsstätte Fallingbostel
Tietlinger Lönsweg 42 e
29683 Bad Fallingbostel

34 SC - 115 € - vollverpflegt - Haus
17 NSC - 50 € - vollverpflegt - Haus

Vollverpflegt - inkl. alkoholfreier Getränke


Anmeldung:

https://www.larpanmeldung.de/tir-tercal/hohenfels-3

#2
Hohenfels 3 / IT Einladung
24.März.2024, 20:51:07
Ihr findet den folgenden Aushang in einer der Tavernen auf eurer Reise:

"Und wieder neigt sich ein Jahr dem Ende zu. Wohlan so kommet alle in die Klause des Brigadegenerals  Kiremhart von Steinbach, im wunderschönen Hohenfels.
Sein Anwesen ist mittlerweile eine Taverne in der jeglicher Wanderer willkommen ist, vor allem in der Zeit wenn die Nächte lang sind.
Hier könnt ihr euch, wie in jedem Jahr, im Wettstreit mit namhaften Geschichtenerzählern messen und auch so manch unglaublicher Erzählung lauschen.
Der Wirt hat wohl vorgesorgt und es soll euch edlen Gästen an nichts fehlen."

Klingt doch ganz unterhaltsam, denkt Ihr und macht Euch auf den Weg.
#3
Waffencheck & allgemeine Hinweise:

Grundsäzlich ist jede/r Spieler:in für die Sicherheit seiner Waffen selbst verantwortlich.

Kämpfe müssen safe sein, alle sollten  heil und gesund nach Hause fahren.

Wir empfehlen eine Haftpflichtversicherung.

Wir machen einen Waffencheck, jeder Spieler kann die Waffen beim Checkin oder bei herumlaufenden SLs zeigen. Jede SL kann sich Waffen zeigen lassen (insbesondere bei Beschwerden). Zu harte und zu weiche Waffen, sowie welche mit Latexkrebs nehmen wir aus dem Verkehr und dürfen dann nicht benutzt werden.

Jeder Bogenschütze/Armbrustschütze MUSS seine Pfeile/Bolzen vorstellen!

IDV-Rundkopfpfeile (IDV-Flachkopfpfeile sind ok) sowie einige Serien Hammerkunst/Mytholon Kleinkopfpfeile lassen wir NICHT zu. Serienpfeile überprüfen pauschal, Selbstbaupfeile überprüfen wir JEDEN einzeln, ggf. muss gezeigt werden wie diese aufgebaut sind.

Wurfwaffen dürfen keinen Kernstab enthalten.

Ersatzwaffen können Frust vermeiden.
#4
Hohenfels 3 - 15-17.11.2024

Allgemeine Vertragsbedingungen

1.  Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere den daraus folgenden Risiken bewusst (Nachtwanderungen, Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, etc.).

2.  Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin verpflichtet sich, sich selbstständig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsüberprüfung des Veranstalters zu unterziehen. Jeder Teilnehmer/Jede Teilnehmerin hat für die Sicherheit aller seiner/ihrer Ausrüstungsgegenstände während der Veranstaltung Sorge zu tragen.

3.  Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin verpflichtet sich, nach Möglichkeit gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer/innen und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen oder nicht überprüften Waffen oder Ausrüstungsgegenständen sowie übermäßiger Alkoholkonsum. Der Konsum von illegalen Drogen ist verboten.

4.  Den Anweisungen des Veranstalters, seiner gesetzlichen VertreterInnen und seiner Erfüllungsgehilf/inn/en ist Folge zu leisten.

5.  Teilnehmer/innen, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Teilnehmer/innen gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter irgendwelche Regress- oder sonstige Pflichten gegenüber dem/der betroffenen Teilnehmer/in hat.

6.  Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubte Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, seine gesetzlichen VertreterInnen oder seine Erfüllungsgehilf/-inn/en nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

7.  Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Einsatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

8.  Alle Rechte an Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

9.  Alle Rechte an der aufgeführten Handlung sowie dem verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

10.  Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.

11.    Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit vorheriger schriftlicher Einverständniserklärung des Veranstalters zulässig.

12.  Die Teilnehmer/innen/zahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebeitrages von der Veranstaltung auszuschließen.

13.  Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben, sollte dies nicht möglich sein, kann der Teilnehmerbeitrag nicht rückerstattet werden.

14.  TeilnehmerInnenplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer/ die Teilnehmerin verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner/ ihrer Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.

15.  Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt grundsätzlich im Voraus.

16.  Ausrüstungsgegenstände, die der Veranstalter für die Veranstaltung von den Teilnehmerbeiträgen der TeilnehmerInnen erwirbt, verbleiben nach der Veranstaltung im Besitz des Veranstalters.

17.  Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnahmebeitrages im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer/die Teilnehmerin alle anfallenden Bankgebühren zu tragen.

18.  Bei Anmeldungen in Namen und Rechnung eines/ einer Dritten der/ die Anmeldende für dessen/ deren Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner/in.

19.  Der Veranstalter achtet nicht auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.

20.  Alle Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform.

21.  Bei Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser AVB ist dem angedachten Sinn dieser Punkte nach zu verfahren. Die Gültigkeit der restlichen Punkte bleibt davon unberührt.

22.  Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.
#5
Alle NSC Plätze sind voll, nur noch SC Plätze vorhanden.

Absagen bitte unbedingt an mich unter

pflueger(at)colecc.de

(Gern mit Namen und Kontodaten)

Nur dann kann ich den Platz an Wartelistenplätze weiter geben und Conbeiträge zurück erstatten.
#6
Hohenfels 3 / Vorankündigung Hohenfels 3
17.Januar.2024, 22:25:14
Hohenfels 3

15-17.11.2024

Pfadfindergelände Fallingbostel

34 SC - 115 € - vollverpflegt - Haus
17 NSC - 50 € - vollverpflegt - Haus

- genaueres folgt -



#7
Waffencheck & allgemeine Hinweise:

Grundsäzlich ist jede/r Spieler:in für die Sicherheit seiner Waffen selbst verantwortlich.

Kämpfe müssen safe sein, alle sollten  heil und gesund nach Hause fahren.

Wir empfehlen eine Haftpflichtversicherung.

Da Troldhoj in Dänemark liegt, sollte man die Auslandstauglichkeit seiner Krankenversicherung prüfen.

Wir machen einen Waffencheck, jeder Spieler kann die Waffen beim Checkin oder bei herumlaufenden SLs zeigen. Jede SL kann sich Waffen zeigen lassen (insbesondere bei Beschwerden). Zu harte und zu weiche Waffen, sowie welche mit Latexkrebs nehmen wir aus dem Verkehr und dürfen dann nicht benutzt werden.

Jeder Bogenschütze/Armbrustschütze MUSS seine Pfeile/Bolzen vorstellen!

IDV-Rundkopfpfeile (IDV-Flachkopfpfeile sind ok) sowie einige Serien Hammerkunst/Mytholon Kleinkopfpfeile lassen wir NICHT zu. Serienpfeile überprüfen pauschal, Selbstbaupfeile überprüfen wir JEDEN einzeln, ggf. muss gezeigt werden wie diese aufgebaut sind.

Wurfwaffen dürfen keinen Kernstab enthalten.

Ersatzwaffen können Frust vermeiden.
#8
Kinder auf den Falkenlande 6:

Wir haben auf dem letzten Falkenlande mehrfach deutlich gemerkt, dass es sich bei unserer Conreihe nicht um Kindercons handelt. Auch wenn einige Kinder Spaß auf dem Con hatten und sogar etwas zum Plot beigetragen haben, gab es immer wieder Vorfälle, bei den Kinder Angst hatten und wir Spielsituationen deswegen abbrechen mussten. Auch rund um Kämpfe und Schlachten gab es immer mal wieder Situationen, die für Kinder eine psychische Belastung oder gar eine tatsächliche Gefahr darstellten. Das möchten wir in Zukunft vermeiden.

Wir möchten aber auch nicht unseren Plot umstricken zu einem kindgerechten Plot. Auch Kämpfe und Schlachten möchten wir nicht missen. Deshalb haben wir beschlossen, dass das Mindestalter für unsere Cons in Zukunft bei 14 Jahren liegt, und dass wir, selbst wenn die Eltern dabei sind, keine jüngeren Kinder und Jugendlichen mehr zulassen.

Wir weisen daraufhin, dass diese Con für Erwachsene sein wird und dies auch bei über 14jährigen zu Berücksichtigen ist.

Für Jugendliche, Kinder und Eltern, die deswegen traurig oder ärgerlich sind, tut es uns leid. Wir wollen euch nicht ärgern oder den Spaß wegnehmen! Aber gerade weil in den letzten Jahren immer mehr Kinder auf unsere Cons waren, haben uns entsprechende Vorfälle gezeigt, dass ein verantwortungsvoller Umgang mit unseren Cons und unserem offenen Plotkonzept ein entsprechendes Mindestalter erfordert.

Eure Falkenorga
#9
Kinder auf den Falkenlande 6:

Wir haben auf dem letzten Falkenlande mehrfach deutlich gemerkt, dass es sich bei unserer Conreihe nicht um Kindercons handelt. Auch wenn einige Kinder Spaß auf dem Con hatten und sogar etwas zum Plot beigetragen haben, gab es immer wieder Vorfälle, bei den Kinder Angst hatten und wir Spielsituationen deswegen abbrechen mussten. Auch rund um Kämpfe und Schlachten gab es immer mal wieder Situationen, die für Kinder eine psychische Belastung oder gar eine tatsächliche Gefahr darstellten. Das möchten wir in Zukunft vermeiden.

Wir möchten aber auch nicht unseren Plot umstricken zu einem kindgerechten Plot. Auch Kämpfe und Schlachten möchten wir nicht missen. Deshalb haben wir beschlossen, dass das Mindestalter für unsere Cons in Zukunft bei 14 Jahren liegt, und dass wir, selbst wenn die Eltern dabei sind, keine jüngeren Kinder und Jugendlichen mehr zulassen.

Wir weisen daraufhin, dass diese Con für Erwachsene sein wird und dies auch bei über 14jährigen zu Berücksichtigen ist.

Für Jugendliche, Kinder und Eltern, die deswegen traurig oder ärgerlich sind, tut es uns leid. Wir wollen euch nicht ärgern oder den Spaß wegnehmen! Aber gerade weil in den letzten Jahren immer mehr Kinder auf unsere Cons waren, haben uns entsprechende Vorfälle gezeigt, dass ein verantwortungsvoller Umgang mit unseren Cons und unserem offenen Plotkonzept ein entsprechendes Mindestalter erfordert.

Eure Falkenorga
#10
Falkenlande 6 - 17.5.-20.5.2024 (Pfingsten

Allgemeine Vertragsbedingungen

1.   Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere den daraus folgenden Risiken bewusst (Nachtwanderungen, Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, etc.).

2.   Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin verpflichtet sich, sich selbstständig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsüberprüfung des Veranstalters zu unterziehen. Jeder Teilnehmer/Jede Teilnehmerin hat für die Sicherheit aller seiner/ihrer Ausrüstungsgegenstände während der Veranstaltung Sorge zu tragen.

3.   Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin verpflichtet sich, nach Möglichkeit gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer/innen und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen oder nicht überprüften Waffen oder Ausrüstungsgegenständen sowie übermäßiger Alkoholkonsum. Der Konsum von illegalen Drogen ist verboten.

4.   Den Anweisungen des Veranstalters, seiner gesetzlichen VertreterInnen und seiner Erfüllungsgehilf/inn/en ist Folge zu leisten.

5.   Teilnehmer/innen, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Teilnehmer/innen gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter irgendwelche Regress- oder sonstige Pflichten gegenüber dem/der betroffenen Teilnehmer/in hat.

6.   Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubte Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, seine gesetzlichen VertreterInnen oder seine Erfüllungsgehilf/-inn/en nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

7.   Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Einsatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

8.   Alle Rechte an Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

9.   Alle Rechte an der aufgeführten Handlung sowie dem verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

10.   Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.

11.    Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit vorheriger schriftlicher Einverständniserklärung des Veranstalters zulässig.

12.   Die Teilnehmer/innen/zahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebeitrages von der Veranstaltung auszuschließen.

13.   Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben, sollte dies nicht möglich sein, kann der Teilnehmerbeitrag nicht rückerstattet werden.

14.   TeilnehmerInnenplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer/ die Teilnehmerin verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner/ ihrer Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.

15.   Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt grundsätzlich im Voraus.

16.   Ausrüstungsgegenstände, die der Veranstalter für die Veranstaltung von den Teilnehmerbeiträgen der TeilnehmerInnen erwirbt, verbleiben nach der Veranstaltung im Besitz des Veranstalters.

17.   Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnahmebeitrages im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer/die Teilnehmerin alle anfallenden Bankgebühren zu tragen.

18.   Bei Anmeldungen in Namen und Rechnung eines/ einer Dritten der/ die Anmeldende für dessen/ deren Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner/in.

19.   Der Veranstalter achtet nicht auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.

20.   Alle Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform.

21.   Bei Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser AVB ist dem angedachten Sinn dieser Punkte nach zu verfahren. Die Gültigkeit der restlichen Punkte bleibt davon unberührt.

22.   Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.
#11
IT-Aufrufe:

Aufrufe 1, 2 und 3 hängen in allen möglichen Ländern in Tavernen an schwarzen Brettern, Pfosten etc.
Alle Reisenden können diese Aushänge irgendwo gefunden haben.

Einladung: Aufruf 1

Prima Ware! Billig, billig, billig!
Frag nahe Friedhafen (Lummenstrand) nach dem Geschäft deines Lebens!


Einladung: Aufruf 2

Mysteriöse Laufechsen und andere Scheusale in Lummenstrand (Nähe Friedhafen) gesichtet.
Hohe Belohnung für Jagdnachweise.


Einladung: Aufruf 3

An alle tatkräftigen, neugierigen und kompetenten Personen aus fernen Ländern:

Ausgrabehilfen gesucht; reicher Lohn an Ehre, Wissen (und vielleicht Schätzen) zu erwarten!

Nahe des Küstenortes Friedhafen in der Baronie Lummenstrand gilt es, den vielleicht ersten Tempel des Falken auszugraben. In jenem geheimnisvollen Boden schlummern Erkenntnisse, die uns bezüglich der Frühgeschichte unseres Landes und unserer Religion die Augen öffnen und vielleicht unsere ganze Weltsicht ändern werden.

Wer Teil dieses Abenteuers ohnegleichen sein möchte, mache sich auf nach Lummenstrand und nehme Kontakt auf mit:

Professorin Gundula Mole,
Universität zu Gallheim.


Einladung: Aufruf 4

Nur SC, die schon einmal in den Falkenlanden waren und positiven Kontakt zu dem Unterzeichner hatten, erreicht der gedruckte Aufruf 3 direkt per Brief; auf die Rückseite hat jemand geschrieben:

Freunde und Freundinnen der Falkenlande, wenn ihr uns wieder helfen wollt, kommt zu dieser Ausgrabungsstätte.

Es gibt viel zu verändern in den Falkenlanden; hier fangen wir damit an.

Ich zähle auf euch (und hoffe, die Expedition ist für euch einträglich genug, um wenigstens eure Auslagen zu decken).

Eduard von Kranichsee
#12
Falkenlande 6 / Falkenlande 6 - 17.5.-20.5.2024
04.November.2023, 10:57:53
Falkenlande 6
Stille Wasser
Abenteuercon

Ort: Troldhoj/Dänemark
Datum: 17.5.-20.5.2024 (Pfingsten)

Location: Troldhøj
Troldhøjvej 1
Østerholm, 6430  Nordborg
Dänemark

   
   
                                              bis 31.12.2023    bis 28.02.2024    bis 20.05.2024
Spieler (Zelt - Selbstverpflegung)    115,00 €            125,00 €        135,00 €
NSC (Schlafraum - Vollverpflegung)   50,00 €            50,00 €          50,00 € (belegt)
NSC (Zelt - Vollverpflegung)            50,00 €            50,00 €        50,00 € (belegt)

Mindestalter der Con 14 Jahre.

SC müssen IT-Zelte und Verpflegung selbst organisieren.

NSC-Zelt müssen Zelte (OT-Zelte langen) selbst organisieren, Verpflegung wird durch uns organisiert.

NSC-Haus müssen Schlafsack mitbringen, ggf. auch Feldbett/Isomatte, wir stellen nur eine Matratze. Verpflegung wird durch uns organisiert.

Gewünscht wird bei NSC eine einfache IT-Gewandung und Bewaffnung (wenn vorhanden). Vermonstern tun wir euch dann schon. Verpflegung heißt für uns 3 Mahlzeiten am Tag, mindestens eine davon warm, alkoholfreie Getränke inklusive.

Jeder Anmelder erklärt sich mit den im Board veröffentlichten AVB's einverstanden und muss sie auf der Con durch seine Unterschrift bestätigen, ansonsten ist eine Teilnahme nicht möglich.

Anmeldung unter:
https://www.larpanmeldung.de/falkenorga/falkenlande6-sw

Frühanreise ist ab Montag d.  13.5.2024 für 15 € pro Nacht möglich (gesonderte Anmeldung erforderlich)
---genaueres folgt---

Ansprechpartner:
Börge Pflüger
Friedrich-Frank-Bogen 18
21033 Hamburg
Tel.: 040-72005257 (bis 22 Uhr)
Mobil: 0174-3464772
mail: pflueger(at)colecc.de


Trailer: https://www.youtube.com/watch?v=W-mIqRxtxX4
#13
Termine / Antw:Oles Beerdigung am 27.10.
22.Oktober.2023, 11:16:35
Henning kommt aus Lüneburg und ich fahre ab Bergedorf.
#14
Aus Oles Familie erreichte uns die Information, wer möchte darf erscheinen.
#15
Wichtige Bekanntmachungen / Wir trauern um Ole!
08.Oktober.2023, 22:00:58
Uns erreichte eine unglaublich traurige Nachricht:

Am 28.9.2023 hat uns Ole Zimmermann verlassen.

Ole war NSC und unser zuverlässiger zweiter Mann in der Taverne. Er wurde nur 19 Jahre alt.

Wir als Orga haben ihn sehr geschätzt in seiner zupackenden hilfsbereitenden Art. Wir können es alle überhaupt nicht fassen.

Wir sind in Gedanken bei der Familie.

Die Trauerfeier wird am Freitag d. 27.10.2023 um 13 Uhr im Ewigforst Sachsenwald stattfinden.

In tiefer Trauer

Falkenorga