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Themen - Gwaew-gedo

#21
Hallo ihr Lieben,
es wird einen Geschichten vom Waldesrand 2 geben.

6.11.-8.11.2020 verschoben auf 29.-31.10.2021!

Fallingbostel

Anmeldung wird noch etwas dauern.

#22
Geschichten vom Waldesrand 1 / Danke!
15.Dezember.2019, 19:33:44
Liebe Spieler, liebe NSC, liebe Christina,

vielen Dank, dass ihr mit uns die Geschichten vom Waldesrand zum Leben erweckt habt. Es hat uns sehr viel Spaß gemacht.

Danke besonders an die NSC, die so vieles mit sich machen lassen und großartiges Schauspiel lieferten.
Danke an Christina, die uns das leckere Essen zauberte.
Danke an die Spieler, für viele schöne Szenen, uns haben da viele Darstellungen sehr erfreut.

Danke an alle für die intensive Aufräumhilfe.

Ich freue mich auf ein Wiedersehen am Waldesrand, wer weiß was dann wieder aus dem Wald schleicht...

Für die Orga

Zady, Jannis, Henning & Börge




#23

Geschichten vom Waldesrand  (13.12.-15.12.2019)

Allgemeine Vertragsbedingungen

1.   Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere den daraus folgenden Risiken bewusst (Nachtwanderungen, Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, etc.).

2.   Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin verpflichtet sich, sich selbstständig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsüberprüfung des Veranstalters zu unterziehen. Jeder Teilnehmer/Jede Teilnehmerin hat für die Sicherheit aller seiner/ihrer Ausrüstungsgegenstände während der Veranstaltung Sorge zu tragen.

3.   Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin verpflichtet sich, nach Möglichkeit gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer/innen und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen oder nicht überprüften Waffen oder Ausrüstungsgegenständen sowie übermäßiger Alkoholkonsum. Der Konsum von illegalen Drogen ist verboten.

4.   Den Anweisungen des Veranstalters, seiner gesetzlichen VertreterInnen und seiner Erfüllungsgehilf/inn/en ist Folge zu leisten.

5.   Teilnehmer/innen, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Teilnehmer/innen gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter irgendwelche Regress- oder sonstige Pflichten gegenüber dem/der betroffenen Teilnehmer/in hat.

6.   Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubte Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, seine gesetzlichen VertreterInnen oder seine Erfüllungsgehilf/-inn/en nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

7.   Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Einsatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

8.   Alle Rechte an Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

9.   Alle Rechte an der aufgeführten Handlung sowie dem verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

10.   Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.

11.    Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit vorheriger schriftlicher Einverständniserklärung des Veranstalters zulässig.

12.   Die Teilnehmer/innen/zahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebeitrages von der Veranstaltung auszuschließen.

13.   Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben, sollte dies nicht möglich sein, kann der Teilnehmerbeitrag nicht rückerstattet werden.

14.   TeilnehmerInnenplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer/ die Teilnehmerin verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner/ ihrer Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.

15.   Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt grundsätzlich im Voraus.

16.   Ausrüstungsgegenstände, die der Veranstalter für die Veranstaltung von den Teilnehmerbeiträgen der TeilnehmerInnen erwirbt, verbleiben nach der Veranstaltung im Besitz des Veranstalters.

17.   Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnahmebeitrages im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer/die Teilnehmerin alle anfallenden Bankgebühren zu tragen.

18.   Bei Anmeldungen in Namen und Rechnung eines/ einer Dritten der/ die Anmeldende für dessen/ deren Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner/in.

19.   Der Veranstalter achtet nicht auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.

20.   Alle Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform.

21.   Bei Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser AVB ist dem angedachten Sinn dieser Punkte nach zu verfahren. Die Gültigkeit der restlichen Punkte bleibt davon unberührt.

22.   Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.
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#24
Falkenlande 4 / Allgemeine Vertragsbedingungen
17.November.2019, 19:51:47
Falkenlande 4 (03.03.-06.06.2022 (Pfingsten))

Allgemeine Vertragsbedingungen

1.   Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere den daraus folgenden Risiken bewusst (Nachtwanderungen, Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, etc.).

2.   Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin verpflichtet sich, sich selbstständig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsüberprüfung des Veranstalters zu unterziehen. Jeder Teilnehmer/Jede Teilnehmerin hat für die Sicherheit aller seiner/ihrer Ausrüstungsgegenstände während der Veranstaltung Sorge zu tragen.

3.   Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin verpflichtet sich, nach Möglichkeit gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer/innen und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen oder nicht überprüften Waffen oder Ausrüstungsgegenständen sowie übermäßiger Alkoholkonsum. Der Konsum von illegalen Drogen ist verboten.

4.   Den Anweisungen des Veranstalters, seiner gesetzlichen VertreterInnen und seiner Erfüllungsgehilf/inn/en ist Folge zu leisten.

5.   Teilnehmer/innen, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Teilnehmer/innen gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter irgendwelche Regress- oder sonstige Pflichten gegenüber dem/der betroffenen Teilnehmer/in hat.

6.   Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubte Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, seine gesetzlichen VertreterInnen oder seine Erfüllungsgehilf/-inn/en nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

7.   Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Einsatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

8.   Alle Rechte an Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

9.   Alle Rechte an der aufgeführten Handlung sowie dem verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

10.   Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.

11.    Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit vorheriger schriftlicher Einverständniserklärung des Veranstalters zulässig.

12.   Die Teilnehmer/innen/zahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebeitrages von der Veranstaltung auszuschließen.

13.   Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben, sollte dies nicht möglich sein, kann der Teilnehmerbeitrag nicht rückerstattet werden.

14.   TeilnehmerInnenplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer/ die Teilnehmerin verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner/ ihrer Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.

15.   Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt grundsätzlich im Voraus.

16.   Ausrüstungsgegenstände, die der Veranstalter für die Veranstaltung von den Teilnehmerbeiträgen der TeilnehmerInnen erwirbt, verbleiben nach der Veranstaltung im Besitz des Veranstalters.

17.   Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnahmebeitrages im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer/die Teilnehmerin alle anfallenden Bankgebühren zu tragen.

18.   Bei Anmeldungen in Namen und Rechnung eines/ einer Dritten der/ die Anmeldende für dessen/ deren Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner/in.

19.   Der Veranstalter achtet nicht auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.

20.   Alle Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform.

21.   Bei Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser AVB ist dem angedachten Sinn dieser Punkte nach zu verfahren. Die Gültigkeit der restlichen Punkte bleibt davon unberührt.

22.   Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.
#25
Falkenlande 4 / Vorankündigung Falkenlande 4
17.November.2019, 19:36:20
Auch 2020 wollen wir Pfingsten wieder eine Falkenlande durchführen:

Falkenlande 4
- des alten Königs Park

Abenteuercon

Ort: Troldhoj/Dänemark
Datum: 29.5.-1.6.2020 (Pfingsten)

Location: Troldhøj
Troldhøjvej 1
Østerholm, 6430  Nordborg
Dänemark

Ansprechpartner:
Börge Pflüger
Friedrich-Frank-Bogen 18
21033 Hamburg
Tel.: 040-72005257 (bis 22 Uhr)
Mobil: 0174-3464772
mail: pflueger(at)colecc.de

Weiteres folgt in Kürze
#26
Geschichten vom Waldesrand 1
(Abenteuercon)

13.-15.12.2019

Die Falkenorga in etwas anderer SL Zusammensetzung (hier Jannis, Zady, Henning, Börge) veranstaltet eine kleine Wintercon Namens "Geschichten vom Waldesrand". Aus der Con kann bei gefallen auch eine kleine Conreihe werden. Kein  Weltrettungsplot, aber wenn man zur falschen Zeit am falschen Ort ist, kann schon mal eine ernstzunehmende Bedrohung entstehen.

Hier der Link: https://www.larpanmeldung.de/falkenorga/geschichten-vom-waldesrand-1

Ev. Freizeitheim Leringen
27308 Lehringen

Vollverpflegt - inkl. alkoholfreier Getränke

SC-Haus (28) - 105,00 €
SC-Zelt (5) - 65,00 €
NSC-Schlafraum (Feldbett /Isomatte mitbringen) (10) - 35,00 €

Ansprechpartner:
Börge Pflüger
Friedrich-Frank-Bogen 18
21033 Hamburg
Tel.: 040-72005257 (bis 22 Uhr)
Mobil: 0174-3464772 (ab 19.10.2019)
mail: pflueger(at)colecc.de
#27
Geschichten vom Waldesrand 1 / IT-Einladung
04.September.2019, 18:13:22
Bereits zwei Tage und länger schlängelt sich der Karrenpfad am Waldesrand entlang. Mögen einen Geschäft und Handel umtreiben, Abenteuer oder einfacher Broterwerb, um eine Wanderung auf einem Weg wie diesem kommt man nicht herum. Und so wandert ihr nun hier entlang, auf dem Weg zu bedeutenderen Orten.

Euer Weg führt euch durch kleine, wenig interessante Orte mit Namen wie Schieferhof und Waidhang, die man bereits vergisst, wenn sie hinter der Biegung verschwinden. Man gibt euch Essen und Obdach, wenn ihr danach verlangt, Abwechslung aber steht hier nirgendwo auf der Speisekarte.

Doch in einem Weghaus, welches zu einem, weit hinter die Hügel verteilten Streudorf gehört, ist es anders. Musik klingt durch die Abendluft und Menschen trinken und lachen hinter den geschmückten Fenstern. Ein Fest scheint hier gefeiert zu werden.

Neugierig tretet ihr näher...
#28
Falkenlande 3 / Tavernenkonto
30.Juni.2019, 16:27:07
Hallo ihr Lieben,
vorab vielen Dank an Christina und Hendrik sowie den beiden Schankmaiden welche die Taverne so großartig organisiert haben.

Laut Tavernenbuch haben einige angekreuzt, den Rest des Konto per Überweisung zurückerstattet bekommen zu wollen.

Bitte schickt mir in diesem Fall unter pflueger(at)colecc.de eine Mail mit dem REAL Namen und den Kontodaten, dann suche ich das aus dem Tavernenbuch raus und überweise den Restbetrag.

Allen die das für den Fundus gespendet haben sei gedankt. Das Geld wird zum Beispiel für bessere Funken und neue Fundusboxen ausgegeben. Undere kommen langsam in die Jahre.

Börge

#29
Falkenlande 3 (07.06.-10.06.2019)

Allgemeine Vertragsbedingungen

1.   Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere den daraus folgenden Risiken bewusst (Nachtwanderungen, Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, etc.).

2.   Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin verpflichtet sich, sich selbstständig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsüberprüfung des Veranstalters zu unterziehen. Jeder Teilnehmer/Jede Teilnehmerin hat für die Sicherheit aller seiner/ihrer Ausrüstungsgegenstände während der Veranstaltung Sorge zu tragen.

3.   Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin verpflichtet sich, nach Möglichkeit gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer/innen und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen oder nicht überprüften Waffen oder Ausrüstungsgegenständen sowie übermäßiger Alkoholkonsum. Der Konsum von illegalen Drogen ist verboten.

4.   Den Anweisungen des Veranstalters, seiner gesetzlichen VertreterInnen und seiner Erfüllungsgehilf/inn/en ist Folge zu leisten.

5.   Teilnehmer/innen, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Teilnehmer/innen gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter irgendwelche Regress- oder sonstige Pflichten gegenüber dem/der betroffenen Teilnehmer/in hat.

6.   Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubte Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, seine gesetzlichen VertreterInnen oder seine Erfüllungsgehilf/-inn/en nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

7.   Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Einsatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

8.   Alle Rechte an Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

9.   Alle Rechte an der aufgeführten Handlung sowie dem verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

10.   Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.

11.    Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit vorheriger schriftlicher Einverständniserklärung des Veranstalters zulässig.

12.   Die Teilnehmer/innen/zahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebeitrages von der Veranstaltung auszuschließen.

13.   Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben, sollte dies nicht möglich sein, kann der Teilnehmerbeitrag nicht rückerstattet werden.

14.   TeilnehmerInnenplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer/ die Teilnehmerin verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner/ ihrer Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.

15.   Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt grundsätzlich im Voraus.

16.   Ausrüstungsgegenstände, die der Veranstalter für die Veranstaltung von den Teilnehmerbeiträgen der TeilnehmerInnen erwirbt, verbleiben nach der Veranstaltung im Besitz des Veranstalters.

17.   Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnahmebeitrages im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer/die Teilnehmerin alle anfallenden Bankgebühren zu tragen.

18.   Bei Anmeldungen in Namen und Rechnung eines/ einer Dritten der/ die Anmeldende für dessen/ deren Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner/in.

19.   Der Veranstalter achtet nicht auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.

20.   Alle Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform.

21.   Bei Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser AVB ist dem angedachten Sinn dieser Punkte nach zu verfahren. Die Gültigkeit der restlichen Punkte bleibt davon unberührt.

22.   Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.
#30
Hausregeln / Pfeilherstellereinschränkung
16.Mai.2018, 07:44:11
IDV-Rundkopfpfeile und einige Serien Mytholon-Hammerkunst Kleinkopfpfeile werden auf Falkenorga Cons nicht zugelassen.
#31
Falkenlande 2 / Tavernenschmaus
14.Mai.2018, 14:32:18
Im Kloster gibt es eine Taverne.

Angebot folgt.

Sorry, dass der Link hier noch etwas ins Leere läuft. Kommt aber noch.
#32
Falkenlande 2 / Allgemeine Vertragsbedingungen
20.Februar.2018, 22:12:28
Falkenlande 2 (18.5.-21.5.2018)

Allgemeine Vertragsbedingungen

1.   Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere den daraus folgenden Risiken bewusst (Nachtwanderungen, Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, etc.).

2.   Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin verpflichtet sich, sich selbstständig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsüberprüfung des Veranstalters zu unterziehen. Jeder Teilnehmer/Jede Teilnehmerin hat für die Sicherheit aller seiner/ihrer Ausrüstungsgegenstände während der Veranstaltung Sorge zu tragen.

3.   Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin verpflichtet sich, nach Möglichkeit gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer/innen und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen oder nicht überprüften Waffen oder Ausrüstungsgegenständen sowie übermäßiger Alkoholkonsum. Der Konsum von illegalen Drogen ist verboten.

4.   Den Anweisungen des Veranstalters, seiner gesetzlichen VertreterInnen und seiner Erfüllungsgehilf/inn/en ist Folge zu leisten.

5.   Teilnehmer/innen, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Teilnehmer/innen gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter irgendwelche Regress- oder sonstige Pflichten gegenüber dem/der betroffenen Teilnehmer/in hat.

6.   Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubte Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, seine gesetzlichen VertreterInnen oder seine Erfüllungsgehilf/-inn/en nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

7.   Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Einsatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

8.   Alle Rechte an Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

9.   Alle Rechte an der aufgeführten Handlung sowie dem verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

10.   Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.

11.    Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit vorheriger schriftlicher Einverständniserklärung des Veranstalters zulässig.

12.   Die Teilnehmer/innen/zahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebeitrages von der Veranstaltung auszuschließen.

13.   Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben, sollte dies nicht möglich sein, kann der Teilnehmerbeitrag nicht rückerstattet werden.

14.   TeilnehmerInnenplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer/ die Teilnehmerin verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner/ ihrer Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.

15.   Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt grundsätzlich im Voraus.

16.   Ausrüstungsgegenstände, die der Veranstalter für die Veranstaltung von den Teilnehmerbeiträgen der TeilnehmerInnen erwirbt, verbleiben nach der Veranstaltung im Besitz des Veranstalters.

17.   Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnahmebeitrages im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer/die Teilnehmerin alle anfallenden Bankgebühren zu tragen.

18.   Bei Anmeldungen in Namen und Rechnung eines/ einer Dritten der/ die Anmeldende für dessen/ deren Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner/in.

19.   Der Veranstalter achtet nicht auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.

20.   Alle Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform.

21.   Bei Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser AVB ist dem angedachten Sinn dieser Punkte nach zu verfahren. Die Gültigkeit der restlichen Punkte bleibt davon unberührt.

22.   Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.
#33
Falkenlande 1 / Hotmail-Email Adresse?
20.Mai.2017, 08:25:38
Alle die sich wundern, dass sie weder von mir noch vom Anmeldeserver Emails bekommen:

Hotmail weist sogar meine privaten Emails zurück, die ich versuche zu verschicken.

Das zu ändern liegt nicht in der Hand des Falkenorga-Teams, sondern nur in der Hand von Hotmail.

Den Briefkasten zu zuschweißen ist zweifelsohne ein höchst effektiver Schutz gegen Werbesendungen.....

Wenn ihr also Post vom Server oder mir haben wollt, nehmt einen anderen Email-Account!

#34
Falkenlande 1 / Allgmeine Informationen
17.April.2017, 20:20:40
Allgemeine Informationen:

(Hier wird noch mehr erscheinen)


  • Auf dem Gelände darf nur in den dafür vorgesehenen Feuerplätzen, oder in Feuerschalen Feuer gemacht werden.


  • Das Ausheben von Grassoden ist nicht erlaubt!



  • Wir führen auf jeder unserer Cons einen Waffencheck durch. Jeder Spieler und jeder NSC muss alle seine Waffen diesem unterziehen.

    Dennoch ist jeder Teilnehmer für seine Waffen auch nach dem Waffencheck selbst verantwortlich. Der Waffencheck stellt lediglich fest, dass die Waffen im Augenblick der Prüfung geeignet sind. Der verantwortliche Umgang mit diesen Waffen wird erwartet und der Teilnahme an der Veranstaltung vorausgesetzt. Jeder Teilnehmer sollte auch während der Con seine Waffe überprüfen. Unverantwortlicher Umgang mit der Waffe führt zum Ausschluss von der Veranstaltung.

    Bogenschützen:
    Ein LARP-Bogen sollte nicht mehr als 28 lbs haben. Wir prüfen auch bögen und Armbrüste und nehmen diese notfalls aus dem Spiel.

    IDV-Rundkopfpfeile und einige Serien der Mytholon-Hammerkunst Kleinkopfpfeile sind auf allen Cons der Falkenorga nicht zugelassen. Alle anderen Pfeiltypen werden vor der Con intensiv überprüft! Es ist bei Selbstbaupfeilen hilfreich ein offenes Muster mitzubringen.

    Fals wir Pfeile oder Bögen aus dem Spiel nehmen müssen, ist es besser eine Zweitwaffe einzupacken, damit man nicht ohne da steht. Sicherheit geht vor Spiel, vor Ambiente, vor Flugeigenschaft und vor Kosten.
#35
Falkenlande 1 / Spielerplätze sind voll!
18.Januar.2017, 19:48:19
Die Spielerplätze für die Falkenlande 1 sind leider seid heute voll.

Erfahrungsgemäß gibt es immer noch einige Absagen.

Wir beginnen eine Warteliste. Auf diese gelangt man durch Überweisung des Conbeitrages. Bei Nichtteilnahme wird dieser natürlich dann zurückerstattet (sofern ich von euch die Kontodaten bekomme).

Update 22.02.2017: Die Warteliste ist auch voll!
#36
In bewährter Falkenorga-Tradition mit neuem Team starten wir Pfingsten 2017 eine neue Conreihe:

Falkenlande 1
Abenteuercon

Datum: 02.06. - 05.06.2017 - Pfingsten
Location: Pfadfindergelände Hasenheide bei Verden (Aller)
Regelwerk: Wir spielen nach "DKWDDK" und was Euch dabei auch die anderen glauben.
Verpflegung: Spieler:  selbstverpflegt / NSC: vollverpflegt

Spielerzahl:
Spieler (Zelt): 100
NSC (Haus): 31
NSC (Feldbett): 8

Preise:

   
      
      
      
      
      
bis 31.12.2016bis 28.02.2017bis 02.06.2017
Spieler (Zelt)93,00 €99,00 €105,00 €
NSC (Haus)40,00 €40,00 €40,00 €
NSC (Feldbett)35,00 €35,00 €35,00 €

Jeder Anmelder erklärt sich mit den im Board veröffentlichten AVB's einverstanden und muss sie auf der Con durch seine Unterschrift bestätigen, ansonsten ist eine Teilnahme nicht möglich.

Der Platz ist erst durch den Eingang des Conbeitrages gesichert!

Die Spielerplätze sind leider voll. Auf die Warteliste kommt man nur durch die Überweisung des Conbeitrages. Bei Nichtteilnahme wird der Conbeitrag dann zurückerstattet.

Anmeldung: https://www.larpanmeldung.de/falkenorga/falkenlande1
(Nico: Ich freue mich über Feedback zum Anmeldesystem)

Ansprechpartner:
Börge Pflüger
Friedrich-Frank-Bogen 18
21033 Hamburg
Tel.: 040-72005257 (bis 22 Uhr)
Mobil: 0174-3464772
mail: pflueger(at)colecc.de

SL:
Anja
Börge
Christian
Christoph
Henning
Nico
Sabine
#37
Quasselzone & Fun / Nettes Urteil
03.Februar.2016, 16:59:20
Urteil im Rechtsstreit wegen Verletzung beim ,,Live Action Role Playing"

Pressemitteilung 4/16

28.01.2016




OSNABRÜCK. Die 4. Zivilkammer des Landgerichts Osnabrück hat mit heute verkündetem Urteil die Zivilklage auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen erlittener Verletzungen bei einer mittelalterlichen LARP-Veranstaltung (Live Action Role Playing) in Gehrde abgewiesen (Az. 4 O 1324/15).

Der Kläger hatte dem Beklagten vorgeworfen, ihn bei einer mittelalterlichen Kampfszene im Rahmen eines Live-Rollenspiels auf dem Ferienhof Groneik in Gehrde am 20.4.2013 mit einer Schaumstoffkeule so schwer am Auge verletzt zu haben, dass ein Dauerschaden eingetreten sei und die Sehfähigkeit des Klägers aller Voraussicht nach nicht wieder hergestellt werden könne (zu den Einzelheiten vgl. die Pressemitteilung Nr. 66/15).

Mit dem heute verkündeten Urteil wurde die Klage als unbegründet abgewiesen. Zwar gelangte das Gericht nach der Vernehmung diverser Teilnehmer an dem Rollenspiel zu der Überzeugung, dass es tatsächlich der Beklagte gewesen ist, der den Kläger im Rahmen der Kampfszene mit der Keule am Kopf getroffen hat. Das Gericht vermochte jedoch nicht festzustellen, dass der Beklagte den Schlag auch bewusst gegen den Kopf des Klägers geführt hat. Der Kläger selbst hatte im Rahmen seiner persönlichen Anhörung Zweifel daran geäußert, dass der Beklagte den Schlag bewusst gegen seinen Kopf geführt habe, zumal er den Beklagten zuvor nicht gekannt habe und er sich nicht vorstellen könne, dass der Beklagte etwas gegen ihn gehabt habe. Überdies hatte der Kläger eingeräumt, dass es bei Veranstaltungen wie der vorliegenden immer wieder auch zu Kopftreffern komme, was in der Hektik des Kampfgeschehens nicht mit ausreichender Sicherheit zu vermeiden sei. Im vorliegenden Fall kam nach den Feststellungen des Gerichts hinzu, dass sich der Beklagte als ,,Räuber" in der gespielten Szene gegen zwei ,,gute Ritter" verteidigen musste.

Im Ergebnis sah der zuständige Richter keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür, dass der Beklagte den Schlag gezielt und damit vorsätzlich ausgeführt hat. Wegen eines fahrlässigen Kopftreffers des Beklagten stehe dem Kläger aber Schadensersatz nicht zu. Denn zum einen würden die Regeln der LARP-Veranstaltung, an der die Parteien teilgenommen hatten, lediglich vorsätzliche Kopftreffer verbieten, zum anderen sei dem Kläger bereits vor seiner Teilnahme an dem Rollenspiel bekannt gewesen, dass es bei solchen Kämpfen hin und wieder auch zu Kopftreffern kommen kann. Soweit er dennoch an den Kampfszenen teilgenommen habe, habe er mit seiner Teilnahme stillschweigend darin eingewilligt, wegen fahrlässiger Kopftreffer und deren Folgen keine Ansprüche gegen andere Kampfteilnehmer geltend zu machen.

Das heute verkündete Urteil ist noch nicht rechtskräftig.








Dr. Nicole Hellmich
Richterin am Landgericht
- Pressesprecherin -
Landgericht Osnabrück


http://www.landgericht-osnabrueck.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=22465&article_id=140549&_psmand=157
#38
GA 3 / Nach der Con
01.Februar.2016, 08:52:12
Wieder Zuhause und die erste Waschmaschine ist durch.

Danke zuerst an Christina und Nicole für das leckere Essen.

Danke an die motivierten NSC.

Danke an die nette Spieler.

Und Danke an meine lieben MitSL's.

Ich hatte trotz diverser Klempnerarbeiten durchaus Spaß auf der Con.
#39
Termine / Cons 2016
10.Januar.2016, 18:01:04
Ich habe die folgenden Cons für 2016 geplant:


Cruor 2 - 13.5.-16.5.2016
Schum

Troll dich, Elf - 10.-12.6.2016 - Einladungscon  K40
SL

Castellani X - 16.-19.6.2016 - angemeldet
Gwaew-gedo

ToF - 22.-25.9.2016 - angemeldet
Prof. Dr. Ignatz Theobald Barbaton

Seeteufel 8 - 2.-4.12.2016 -angemeldet
Gwaew-gedo
#40
GA 3 / IT-Einladung
17.September.2015, 18:21:37
Die Abtei im Norden

Kalter dichter Nebel legt sich wie ein Schleier über die Landschaft.
Nur ein schmaler Pfad führt zwischen den Wurzeln der Berge hinauf zur Abtei im Tal von Cerides.
Der Brief der Mönche, ein Hilferuf gegen einen alten Feind, verheißt nichts Gutes.

"Helft uns, der Feind kommt in der Nacht, er kriecht in unsere Betten und in unsere Herzen.
Die Dunkelheit ist voll von Zähnen, von Krallen und Schuppen. Alte Freunde erheben sich als neue Feinde.
Der Tod hat seine Endgültigkeit verloren an diesem Ort.
Der König, der lange Zeit unter dem Moor schlief, ist erwacht und alte Bande sind gerissen."

Das Problem? Der Brief ist mehr als dreißig Jahre alt.
Dennoch macht ihr euch auf den langen Weg durch die Dunkelheit um die Geheimnisse des Tales zu erkunden.