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Beiträge - Gwaew-gedo

#76
Mein Mann sieht das richtig.
#77
Eine Übersicht zu den Hausregeln findet man hier:

https://www.falkenorga.de/index.php?board=25.0
#78

Geschichten vom Waldesrand  (13.12.-15.12.2019)

Allgemeine Vertragsbedingungen

1.   Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere den daraus folgenden Risiken bewusst (Nachtwanderungen, Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, etc.).

2.   Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin verpflichtet sich, sich selbstständig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsüberprüfung des Veranstalters zu unterziehen. Jeder Teilnehmer/Jede Teilnehmerin hat für die Sicherheit aller seiner/ihrer Ausrüstungsgegenstände während der Veranstaltung Sorge zu tragen.

3.   Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin verpflichtet sich, nach Möglichkeit gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer/innen und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen oder nicht überprüften Waffen oder Ausrüstungsgegenständen sowie übermäßiger Alkoholkonsum. Der Konsum von illegalen Drogen ist verboten.

4.   Den Anweisungen des Veranstalters, seiner gesetzlichen VertreterInnen und seiner Erfüllungsgehilf/inn/en ist Folge zu leisten.

5.   Teilnehmer/innen, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Teilnehmer/innen gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter irgendwelche Regress- oder sonstige Pflichten gegenüber dem/der betroffenen Teilnehmer/in hat.

6.   Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubte Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, seine gesetzlichen VertreterInnen oder seine Erfüllungsgehilf/-inn/en nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

7.   Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Einsatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

8.   Alle Rechte an Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

9.   Alle Rechte an der aufgeführten Handlung sowie dem verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

10.   Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.

11.    Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit vorheriger schriftlicher Einverständniserklärung des Veranstalters zulässig.

12.   Die Teilnehmer/innen/zahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebeitrages von der Veranstaltung auszuschließen.

13.   Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben, sollte dies nicht möglich sein, kann der Teilnehmerbeitrag nicht rückerstattet werden.

14.   TeilnehmerInnenplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer/ die Teilnehmerin verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner/ ihrer Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.

15.   Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt grundsätzlich im Voraus.

16.   Ausrüstungsgegenstände, die der Veranstalter für die Veranstaltung von den Teilnehmerbeiträgen der TeilnehmerInnen erwirbt, verbleiben nach der Veranstaltung im Besitz des Veranstalters.

17.   Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnahmebeitrages im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer/die Teilnehmerin alle anfallenden Bankgebühren zu tragen.

18.   Bei Anmeldungen in Namen und Rechnung eines/ einer Dritten der/ die Anmeldende für dessen/ deren Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner/in.

19.   Der Veranstalter achtet nicht auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.

20.   Alle Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform.

21.   Bei Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser AVB ist dem angedachten Sinn dieser Punkte nach zu verfahren. Die Gültigkeit der restlichen Punkte bleibt davon unberührt.

22.   Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.
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#79
Falkenlande 4 / Re: Allgemeine Vertragsbedingungen
17.November.2019, 19:52:55
Eine Übersicht zu den Hausregeln findet man hier:

https://www.falkenorga.de/index.php?board=25.0
#80
Falkenlande 4 / Allgemeine Vertragsbedingungen
17.November.2019, 19:51:47
Falkenlande 4 (03.03.-06.06.2022 (Pfingsten))

Allgemeine Vertragsbedingungen

1.   Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere den daraus folgenden Risiken bewusst (Nachtwanderungen, Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, etc.).

2.   Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin verpflichtet sich, sich selbstständig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsüberprüfung des Veranstalters zu unterziehen. Jeder Teilnehmer/Jede Teilnehmerin hat für die Sicherheit aller seiner/ihrer Ausrüstungsgegenstände während der Veranstaltung Sorge zu tragen.

3.   Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin verpflichtet sich, nach Möglichkeit gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer/innen und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen oder nicht überprüften Waffen oder Ausrüstungsgegenständen sowie übermäßiger Alkoholkonsum. Der Konsum von illegalen Drogen ist verboten.

4.   Den Anweisungen des Veranstalters, seiner gesetzlichen VertreterInnen und seiner Erfüllungsgehilf/inn/en ist Folge zu leisten.

5.   Teilnehmer/innen, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Teilnehmer/innen gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter irgendwelche Regress- oder sonstige Pflichten gegenüber dem/der betroffenen Teilnehmer/in hat.

6.   Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubte Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, seine gesetzlichen VertreterInnen oder seine Erfüllungsgehilf/-inn/en nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

7.   Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Einsatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

8.   Alle Rechte an Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

9.   Alle Rechte an der aufgeführten Handlung sowie dem verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

10.   Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.

11.    Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit vorheriger schriftlicher Einverständniserklärung des Veranstalters zulässig.

12.   Die Teilnehmer/innen/zahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebeitrages von der Veranstaltung auszuschließen.

13.   Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben, sollte dies nicht möglich sein, kann der Teilnehmerbeitrag nicht rückerstattet werden.

14.   TeilnehmerInnenplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer/ die Teilnehmerin verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner/ ihrer Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.

15.   Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt grundsätzlich im Voraus.

16.   Ausrüstungsgegenstände, die der Veranstalter für die Veranstaltung von den Teilnehmerbeiträgen der TeilnehmerInnen erwirbt, verbleiben nach der Veranstaltung im Besitz des Veranstalters.

17.   Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnahmebeitrages im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer/die Teilnehmerin alle anfallenden Bankgebühren zu tragen.

18.   Bei Anmeldungen in Namen und Rechnung eines/ einer Dritten der/ die Anmeldende für dessen/ deren Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner/in.

19.   Der Veranstalter achtet nicht auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.

20.   Alle Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform.

21.   Bei Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser AVB ist dem angedachten Sinn dieser Punkte nach zu verfahren. Die Gültigkeit der restlichen Punkte bleibt davon unberührt.

22.   Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.
#81
Falkenlande 4 / Vorankündigung Falkenlande 4
17.November.2019, 19:36:20
Auch 2020 wollen wir Pfingsten wieder eine Falkenlande durchführen:

Falkenlande 4
- des alten Königs Park

Abenteuercon

Ort: Troldhoj/Dänemark
Datum: 29.5.-1.6.2020 (Pfingsten)

Location: Troldhøj
Troldhøjvej 1
Østerholm, 6430  Nordborg
Dänemark

Ansprechpartner:
Börge Pflüger
Friedrich-Frank-Bogen 18
21033 Hamburg
Tel.: 040-72005257 (bis 22 Uhr)
Mobil: 0174-3464772
mail: pflueger(at)colecc.de

Weiteres folgt in Kürze
#82
Wir sind voll, sowohl Spieler, als auch NSC.

Nur noch Warteliste ist möglich.

Wie üblich: Auf die Warteliste kommt man NUR durch überweisen des Conbeitrages.
Bei nicht Nichtteilnahme gibt es den vollen Conbeitrag für die Leute die nicht nachgerutscht sind zurück.
#83
Bis 19.10. bin ich nicht zu erreichen wegen eines nicht klimafreundlichen Urlaubs in Südostasien.

Anrufe bitte bis nach  19.10. aufsparen.
#84
Es gibt nur Gruppenzimmer (6/6/8/8), weil die anderen für Küche/SL/Fundus belegt sind. Insofern ist Baby wohl schwierig für die Mitbewohner.

Wegen das Urlaubs findet heute die letzte Buchung bis 19.10. statt. Bitte nicht wundern wenn die Geldeingangsbestätigung erst danach kommt.

Platz geht per Zahlungseingang.
#85
Kommt noch.
#86
Geschichten vom Waldesrand 1
(Abenteuercon)

13.-15.12.2019

Die Falkenorga in etwas anderer SL Zusammensetzung (hier Jannis, Zady, Henning, Börge) veranstaltet eine kleine Wintercon Namens "Geschichten vom Waldesrand". Aus der Con kann bei gefallen auch eine kleine Conreihe werden. Kein  Weltrettungsplot, aber wenn man zur falschen Zeit am falschen Ort ist, kann schon mal eine ernstzunehmende Bedrohung entstehen.

Hier der Link: https://www.larpanmeldung.de/falkenorga/geschichten-vom-waldesrand-1

Ev. Freizeitheim Leringen
27308 Lehringen

Vollverpflegt - inkl. alkoholfreier Getränke

SC-Haus (28) - 105,00 €
SC-Zelt (5) - 65,00 €
NSC-Schlafraum (Feldbett /Isomatte mitbringen) (10) - 35,00 €

Ansprechpartner:
Börge Pflüger
Friedrich-Frank-Bogen 18
21033 Hamburg
Tel.: 040-72005257 (bis 22 Uhr)
Mobil: 0174-3464772 (ab 19.10.2019)
mail: pflueger(at)colecc.de
#87
Geschichten vom Waldesrand 1 / IT-Einladung
04.September.2019, 18:13:22
Bereits zwei Tage und länger schlängelt sich der Karrenpfad am Waldesrand entlang. Mögen einen Geschäft und Handel umtreiben, Abenteuer oder einfacher Broterwerb, um eine Wanderung auf einem Weg wie diesem kommt man nicht herum. Und so wandert ihr nun hier entlang, auf dem Weg zu bedeutenderen Orten.

Euer Weg führt euch durch kleine, wenig interessante Orte mit Namen wie Schieferhof und Waidhang, die man bereits vergisst, wenn sie hinter der Biegung verschwinden. Man gibt euch Essen und Obdach, wenn ihr danach verlangt, Abwechslung aber steht hier nirgendwo auf der Speisekarte.

Doch in einem Weghaus, welches zu einem, weit hinter die Hügel verteilten Streudorf gehört, ist es anders. Musik klingt durch die Abendluft und Menschen trinken und lachen hinter den geschmückten Fenstern. Ein Fest scheint hier gefeiert zu werden.

Neugierig tretet ihr näher...
#88
Falkenlande 3 / Tavernenkonto
30.Juni.2019, 16:27:07
Hallo ihr Lieben,
vorab vielen Dank an Christina und Hendrik sowie den beiden Schankmaiden welche die Taverne so großartig organisiert haben.

Laut Tavernenbuch haben einige angekreuzt, den Rest des Konto per Überweisung zurückerstattet bekommen zu wollen.

Bitte schickt mir in diesem Fall unter pflueger(at)colecc.de eine Mail mit dem REAL Namen und den Kontodaten, dann suche ich das aus dem Tavernenbuch raus und überweise den Restbetrag.

Allen die das für den Fundus gespendet haben sei gedankt. Das Geld wird zum Beispiel für bessere Funken und neue Fundusboxen ausgegeben. Undere kommen langsam in die Jahre.

Börge

#89
Falkenlande 3 / Re: NSC-Infos & Freischaltung
13.Juni.2019, 06:53:20
Erledigt
#90
NOCHMAL:

Wer keine Platzbestätigung bekommen hat, kann nicht einfach anreisen. Wir sind sowohl SC als auch NSC seitig rappelvoll!

Es kommen immer wieder Anfragen nach Plätzen von Leuten die nicht bezahlt haben, dies aber GLAUBEN. Dank Online Banking ist das leicht nachzuvollziehen.

EINEN PLATZ HAT MAN NUR, WENN DAS GELD BEI MIR EINGETROFFEN IST!

Dies kann man aus der Platz-Bestätigungsmail herauslesen. Die Anmeldebestätigung sagt nicht, dass du einen Platz hast, sondern fordert dich zum bezahlen auf. Wenn du das dann nicht gemacht hast, lässt sich das leider nicht ändern.

Wir kriegen nicht mehr Menschen unter (SC nicht, weil zuviel - wir sind nicht Mythodea), NSC nicht (wir haben keine freien Betten mehr - und die Küche kann auch nicht unendlich viele verpflegen)!

Bitte nicht darum betteln. Wir sind nur endlich viele SL's und mehr als das was wir nun haben (und das ist wirklich schon aufgebohrt worden) können wir nicht leisten - wir sind wirklich keine Großcon. 

Gerne nächstes Jahr zu Pfingsten in Troldhoj auf Alsen, Dänemark. Tolles Gelände direkt an der Ostsee.