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Beiträge - Gwaew-gedo

#91
Leider hat Tina gerade aus gesundheitlichen Gründen abgesagt.
#92
Falkenlande 3 / Re: NSC-Infos & Freischaltung
03.Juni.2019, 16:23:30
Auch das wurde soeben erledigt!
#93
Falkenlande 3 / Re: NSC-Infos & Freischaltung
01.Juni.2019, 09:44:20
Beide Freischaltungen grad erledigt.
#94
Falkenlande 3 (07.06.-10.06.2019)

Allgemeine Vertragsbedingungen

1.   Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere den daraus folgenden Risiken bewusst (Nachtwanderungen, Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, etc.).

2.   Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin verpflichtet sich, sich selbstständig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsüberprüfung des Veranstalters zu unterziehen. Jeder Teilnehmer/Jede Teilnehmerin hat für die Sicherheit aller seiner/ihrer Ausrüstungsgegenstände während der Veranstaltung Sorge zu tragen.

3.   Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin verpflichtet sich, nach Möglichkeit gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer/innen und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen oder nicht überprüften Waffen oder Ausrüstungsgegenständen sowie übermäßiger Alkoholkonsum. Der Konsum von illegalen Drogen ist verboten.

4.   Den Anweisungen des Veranstalters, seiner gesetzlichen VertreterInnen und seiner Erfüllungsgehilf/inn/en ist Folge zu leisten.

5.   Teilnehmer/innen, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Teilnehmer/innen gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter irgendwelche Regress- oder sonstige Pflichten gegenüber dem/der betroffenen Teilnehmer/in hat.

6.   Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubte Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, seine gesetzlichen VertreterInnen oder seine Erfüllungsgehilf/-inn/en nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

7.   Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Einsatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

8.   Alle Rechte an Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

9.   Alle Rechte an der aufgeführten Handlung sowie dem verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

10.   Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.

11.    Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit vorheriger schriftlicher Einverständniserklärung des Veranstalters zulässig.

12.   Die Teilnehmer/innen/zahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebeitrages von der Veranstaltung auszuschließen.

13.   Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben, sollte dies nicht möglich sein, kann der Teilnehmerbeitrag nicht rückerstattet werden.

14.   TeilnehmerInnenplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer/ die Teilnehmerin verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner/ ihrer Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.

15.   Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt grundsätzlich im Voraus.

16.   Ausrüstungsgegenstände, die der Veranstalter für die Veranstaltung von den Teilnehmerbeiträgen der TeilnehmerInnen erwirbt, verbleiben nach der Veranstaltung im Besitz des Veranstalters.

17.   Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnahmebeitrages im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer/die Teilnehmerin alle anfallenden Bankgebühren zu tragen.

18.   Bei Anmeldungen in Namen und Rechnung eines/ einer Dritten der/ die Anmeldende für dessen/ deren Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner/in.

19.   Der Veranstalter achtet nicht auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.

20.   Alle Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform.

21.   Bei Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser AVB ist dem angedachten Sinn dieser Punkte nach zu verfahren. Die Gültigkeit der restlichen Punkte bleibt davon unberührt.

22.   Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.
#95
Ja ist geplant.
#96
Nochmal zur Klarstellung:

KEINESFALLS EINFACH ANREISEN, WENN MAN KEINEN PLATZ HAT!

Wir sind restlos voll, sowohl was SC als auch was NSC Plätze angeht.

Sorry. Nächstes Jahr wieder in Dänemark.

Irgendwelche Absagen oder Ummeldungen: IMMER AN      pflueger(at)colecc.de      MAILEN     
#97
Wir sind auch NSCseitig voll.

Wir freuen uns über so viel Zuspruch, aber wir können nicht übegrenzt viele NSC händeln.
#98
Nur nochmal zur Klarstellung (obwohl das überall steht im Anmeldetool und den Mails) :

Wir sind übervoll an Spielern. Hierfür ist weniger der Zeltplatz entscheidend als viel mehr die SL- und NSC Kapazität.

Die Teilnahme geht nach Reihenfolge des Zahlungseingangs, nicht der Anmeldung.

Auf die Warteliste kommte man auch erst nach Bezahlung des Conbeitrages. Natürlich gibt es dann bei Nichtteilnahme das Geld in voller Höhe an die auf der Warteliste zurück.

Einfach so auf Con auftauchen geht ebenfalls leider nicht. 

Eine vollständige Rückerstattung bei Absagen gibt es nur, wenn ich den Platz noch weiter geben kann.

Bei Absagen unter einer Woche vor Con kann ich die Plätze meist nicht mehr vergeben. 

Börge


#99
Falkenlande 3 / Re: NSC-Infos & Freischaltung
28.Februar.2019, 13:42:33
Quas, Eva und Michi frei geschaltet
#100
Ich habe heute die ersten 3 Spieler auf die Warteliste gesetzt.

Man kommt auf die Warteliste durch das vollständige bezahlen des Spielerplatzes. Natürlich zahle ich den vollen Einzahlungsbetrag zurück wenn man von diesem Warteplatz zurück tritt (organisatorisch geht das nicht anders).

Wenn Spieler absagen zahle ich üblicherweise bis etwa 3 Wochen der Con auch denen den Einzahlungsbetrag zurück, so lange ich Leute auf Warteliste habe. Also bitte wenn  jemand absagt eine Mail mit Kontodaten an mich, dann überweise ich zügig das Geld und schalte den nächsten auf der Warteliste frei.

pflueger(at)colecc.de


@ Cato:
du hast aber voll bezahlt und nen Platz.
#101
Hallo Annika,
nach Anmeldetool und Kontosuche hast du noch nicht überwiesen.
LG
Börge
#102
Wir sind definitiv voll! Bitte keinesfalls einfach spontan ohne Bestätigung anreisen, ich muss dann nach Haus schicken! Gilt auch für NSC!
#103
Hausregeln / Pfeilherstellereinschränkung
16.Mai.2018, 07:44:11
IDV-Rundkopfpfeile und einige Serien Mytholon-Hammerkunst Kleinkopfpfeile werden auf Falkenorga Cons nicht zugelassen.
#104
Falkenlande 2 / Tavernenschmaus
14.Mai.2018, 14:32:18
Im Kloster gibt es eine Taverne.

Angebot folgt.

Sorry, dass der Link hier noch etwas ins Leere läuft. Kommt aber noch.
#105
Ich weise darauf hin, dass wir IDV Rundkopfpfeile auf unseren Cons NICHT zulassen.

Anreise für Spieler Freitag ab 14 Uhr

Anreise für NSC Donnerstag ab 13 Uhr

Bitte auf der Schotterstraße Schrittempo fahren (Staubentwicklung), ich möchte die Anwohner nicht zu sehr verärgern.

Bitte Ausladen und zügig wegfahren. Es ist wenig Parkplatz da. Parken an der Hauptstraße, nicht in der Zufahrtstraße (Rettungsweg).