Falkenorga

Gebrochene Augen (Conreihe) => Frühere Gebrochene Augen-Cons => GA 2 - Hirngespinste / Wurmholz => Thema gestartet von: Gwaew-gedo am 21.März.2014, 21:30:11

Titel: Allgemeine Vertragsbedigungen
Beitrag von: Gwaew-gedo am 21.März.2014, 21:30:11
Gebrochene Augen 2 (2.10.2014-5.10.2014)

Allgemeine Vertragsbedingungen
(diese müssen auf der Con durch eine Unterschrift bestätigt werden, ohne Unterschrift ist eine Teilnahme nicht möglich)

1.   Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere den daraus folgenden Risiken bewusst (Nachtwanderungen, Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, etc.).

2.   Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin verpflichtet sich, sich selbstständig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsüberprüfung des Veranstalters zu unterziehen. Jeder Teilnehmer/Jede Teilnehmerin hat für die Sicherheit aller seiner/ihrer Ausrüstungsgegenstände während der Veranstaltung Sorge zu tragen.

3.   Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin verpflichtet sich, nach Möglichkeit gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer/innen und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen oder nicht überprüften Waffen oder Ausrüstungsgegenständen sowie übermäßiger Alkoholkonsum. Der Konsum von illegalen Drogen ist verboten.

4.   Den Anweisungen des Veranstalters, seiner gesetzlichen VertreterInnen und seiner Erfüllungsgehilf/inn/en ist Folge zu leisten.

5.   Teilnehmer/innen, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Teilnehmer/innen gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter irgendwelche Regreß- oder sonstige Pflichten gegenüber dem/der betroffenen Teilnehmer/in hat.

6.   Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubte Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, seine gesetzlichen VertreterInnen oder seine Erfüllungsgehilf/-inn/en nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

7.   Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Einsatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

8.   Alle Rechte an Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

9.   Alle Rechte an der aufgeführten Handlung sowie dem verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

10.   Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.

11.    Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit vorheriger schriftlicher Einverständniserklärung des Veranstalters zulässig.

12.   Die Teilnehmer/innen/zahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebeitrages von der Veranstaltung auszuschließen.

13.   Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben, sollte dies nicht möglich sein, kann der Teilnehmerbeitrag nicht rückerstattet werden.

14.   TeilnehmerInnenplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer/ die Teilnehmerin verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner/ ihrer Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.

15.   Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt grundsätzlich im Voraus.

16.   Ausrüstungsgegenstände, die der Veranstalter für die Veranstaltung von den Teilnehmerbeiträgen der TeilnehmerInnen erwirbt, verbleiben nach der Veranstaltung im Besitz des Veranstalters.

17.   Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnahmebeitrages im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer/die Teilnehmerin alle anfallenden Bankgebühren zu tragen.

18.   Bei Anmeldungen in Namen und Rechnung eines/ einer Dritten der/ die Anmeldende für dessen/ deren Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner/in.

19.   Der Veranstalter achtet nicht auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.

20.   Alle Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform.

21.   Bei Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser AVB ist dem angedachten Sinn dieser Punkte nach zu verfahren. Die Gültigkeit der restlichen Punkte bleibt davon unberührt.

22.   Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.
Titel: Re: Allgemeine Vertragsbedigungen
Beitrag von: Gwaew-gedo am 21.März.2014, 21:36:42
Gebrochene Augen

Aufgrund der besonderen Natur der Gebrochene Augen-Cons gelten die folgenden besonderen Bedingungen:

1.   Die Con aus der Gebrochene-Augen-Conreihe (im folgenden Con genannt) ist eine Survival-Horror-Con. Es kann auf der Con zu verstörenden, emotional intensiven Szenen kommen. Insbesondere sind möglich: Darstellung von Leichen und Verwundeten, IT-ausgespielte Folterszenen, Todesszenen, Alpträume, Verhörsituationen.
Was heißt das konkret: Diese Con wird härter als das was wir normalerweise machen. Sie wird gewissermaßen Old-School-Larp, düster, konsequent und fies. Wir wollen, dass unsere Spieler die Möglichkeit haben, echte Emotionen zu empfinden und wirklich (IT) Angst zu haben. Dinge, die normalerweise per Telling passieren, werden wir ausspielen.

2.   Auf der Con wird Kunstblut eingesetzt werden, welches möglicherweise die Gewandung auch irreparabel verschmutzen kann.
Was heißt das konkret: Mit dem berüchtigten Blutregen ist zwar nicht zu rechnen, aber wir haben Kunstblut und wir werden es benutzen. Aber: Wir wollen in diesen Räumlichkeiten auch in Zukunft spielen, also bitten wir alle SC und NSC, beim Einsatz von Kunstblut darauf zu achten, die Örtlichkeiten nicht so zu verschmutzen, dass die Spuren nicht wieder beseitigt werden können.

3.   Es gibt keine OT-Bereiche auf der Con mit Ausnahme der Toiletten und des Waschraumes sowie des SL-Raumes und des Fundus. Insbesondere sind die Zimmer voll bespielter Intime-Bereich. Auch die Mahlzeiten werden Intime zubereitet und eingenommen.

4.   Es gibt keine Garantie auf einen ungestörten Nachtschlaf. Alle Spieler und NSC sind rund um die Uhr Intime. Entgegen dem, was im Anmeldetool steht, gibt es nicht die Möglichkeit, nachts plotfrei zu schlafen, trotz Ankreuzmöglichkeit im Anmeldetool.
Was heißt das konkret: Ja, es werden nachts NSC (in SL-Begleitung) in die Zimmer/Zelt kommen. Ja, es wird vermutlich Meuchelattacken, Alpträume, Visionen und alles, was uns sonst noch einfällt geben. Wer keine Wache aufstellt, wird vermutlich nicht wieder aufwachen. Ihr wurdet gewarnt!

5.   Es gibt auf der Con die reelle Möglichkeit des Charaktertodes. Es ist außerdem möglich, dass Charaktere bleibende physische oder psychische Schäden auch schwerer Art erleiden. Konsequentes Spiel von NSC und SC wird von uns gefordert und gefördert. Jede Handlung wird Konsequenzen haben. Charakterbögen toter Charaktere werden von der SL einbehalten.
Was heißt das konkret: Wir legen es nicht auf massenweise tote Charaktere an, nur um zu zeigen, wie dolle hart wir sind. Aber wer sich in eine Übermacht von NSC wirft, wer meint den Helden spielen zu müssen, wer vor einem mächtigen Gegner das Maul aufreißt, der muss damit rechnen, dass die Konsequenzen schnell, hart und endgültig sind. Wir wollen kein mimimi hören, wenn ein Charakter stirbt! Bringt Euch halt mehr als einen mit.
Nicht alle Verletzungen sind immer 100%ig heilbar und manche Dinge hinterlassen psychische Spuren bei einem Charakter. Natürlich können wir nicht kontrollieren, was danach auf anderen Cons passiert, aber zumindest für unsere Cons gilt - ja, es gibt auch mal bleibende oder längerfristige Konsequenzen für einen Charakter.

6.   Der Stop-Regelung ist unbedingt Folge zu leisten! Jeder Spieler oder NSC hat das Recht, ohne Angaben von Gründen eine Szene mit dem Stop-Befehl zu unterbrechen. Der Unterbrecher zieht sich dann so schnell und unauffällig wie möglich aus der Situation zurück. Der Stop-Befehl kann nur von einer SL wieder aufgehoben werden.
Was heißt das konkret: Bei allem Anspruch auf atmosphärische Dichte, es kann jedem mal passieren, dass er oder sie in eine Situation gerät, die dann doch zuviel ist, oder die außer Kontrolle gerät. Adrenalin und so. Wir wollen IT-Drama, keine OT-Traumata. Also nutzt Euer Recht auf ein Stop, nutzt es rechtzeitig und akzeptiert es prompt und kommentarlos, wenn es von jemand anderem kommt. Und sagt auf jeden Fall einer SL Bescheid, die den Stop-Befehl wieder aufheben kann.

7.   Jedwede OT-Gewaltanwendung außerhalb des für Larp-Kämpfe üblichen Rahmens ist strengstens untersagt. Es ist aber möglich, dass es zu Situationen kommt, wo jemand physisch festgehalten wird. Alle Spieler und NSC sind angehalten, auch in diesem Setting respekt- und rücksichtsvoll miteinander umzugehen!
Was heißt das konkret: Mancher hat Probleme, im Adrenalin-Überschwang IT und OT auseinander zu halten. Ein Infight, der etwas heftiger wird als gedacht, jemandem im Affekt festhalten oder sogar mal zu Boden reißen,  das kann mal passieren. Sollte uns aber jemand auffallen, der mit mehr Gewalt als unbedingt notwendig vorgeht, der einen Stop-Befehl ignoriert oder andere Spieler oder NSC in Gefahr bringt, dann fliegt derjenige schneller von der Con als er ,,Aber ich habs doch gar nicht so gemeint!" sagen kann.

8.   Jedwede Darstellung von sexuellen Inhalten, die über eine Andeutung hinausgehen, sind strikt untersagt. Jedwede Darstellung von sexueller Gewaltanwendung, auch durch Telling, ist strengstens untersagt.
Was heißt das konkret: Eigentlich sollte es jedem klar sein, dass sexuelle Gewaltdarstellung im Larp nichts, aber auch gar nichts verloren hat. Es ist zu leicht, hier die Grenzen zwischen IT und OT zu verwischen. Nichts ist mit mehr Traumata behaftet und nichts geht schneller nach hinten los als beispielsweise eine getellte Vergewaltigung. Also wollen wir das nicht. Wir wollen unserem Hobby und unserer Orga keinen Schaden zufügen. Wir wollen auch weiterhin Survival-Horror-Cons machen können. Wer sich an diese Regel nicht hält, braucht sich nie wieder auf einer unserer Cons anzumelden.

9.   Wer eine Regel bricht oder eine Grenze überschreitet, egal ob SC oder NSC, muss damit rechnen, mit sofortiger Wirkung der Con verwiesen zu werden. Zudem behält sich die Orga vor, solche Personen in Zukunft von allen unseren Veranstaltungen auszuschließen.
Was heißt das konkret: Denk nach bevor Du handelst. Was Du nicht willst, das man Dir tu, das füg auch keinem andren zu. Halte Dich an die Regeln. Geh respekt- und rücksichtsvoll mit Deinen Mitspielern und Mit-NSC um. Sorg dafür,  dass andere Spaß haben. Hab selbst Spaß.