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Themen - Gwaew-gedo

#1
Falkenlande 8 / Letzte Worte Mail
14.Mai.2026, 21:46:08
Liebe Falkenlande 8 Teilnehmer,
wir sind voll. Bitte nicht auf blauen Dunst anreisen!

Wir freuen uns auf unsere Con. Hier einmal eine ganze Reihe von Infos:

Wo:
Die Con findet in folgender Location statt:
Troldhøj
Troldhøjvej 1
Østerholm, 6430 Nordborg
Dänemark

Achtung - letztes Jahr hat mich das Navy falsch gelotst. Wenn ihr kurz vorm Ziel aus dem Ort in den Wald fahrt, dann will euch Google Maps geradeaus (halblinks) lotsen, IHR müsst aber rechts und dann erst halblinks. Das drehen im dunkeln mit Bus und großem Anhänger an der falschen Sackgasse war nicht witzig. Wir werden ab da dann ausschildern, aber erst ab Dienstag.

Hier eine Skizze:

https://www.falkenorga.de/index.php?action=dlattach;attach=2054;image

Parken & Ausladen:
Das Gelände darf nur bis zum Parkplatz / Ladezone gefahren werden. Da die Wiesen einen lehmigen Untergrund haben geht es wirklich nicht anders. Anhänger dürfen geschoben werden. Danach das Auto bitte zügig wegbringen, in den Wald, längs und RECHTS des Weges. Bitte parkt nicht so dicht am Gelände dran (außer Sicht) - räumt bitte zügig den Ausladeplatz. Achtung, es kommen durch den Weg 40 ft Container LKW (wir vermuten dass die Falkenländer Schmuggelgut unschlagen). Die fahren da, keiner weiß wieso, aber sie fahren schnell. Besser ist es genug Platz zu lassen.

Anreise:

Anreise für SC kann ab Freitag erfolgen (davor ist Frühanreise 15 € pro Nacht).
Anreise für NSC kann ab Donnerstag erfolgen (davor ist Frühanreise 15 € pro Nacht).


Zelten:

Das Gelände ist eigentlich groß genug. Aber: Wenn man zu verschwenderisch aufbaut ist irgendwann auch dann kein Platz mehr. Gerade Frühanreiser sollten Rücksicht nehmen und maßvoll aufbauen. Fragt die örtliche SL wo ihr aufbauen könnt.

Checkin ist Freitag ab 14 Uhr geöffnet. Bitte kommt alle zum Abzeichnen und Frühanreise Zahlen.

Frühanreise:

- siehe vorige Mail oder hier

https://www.falkenorga.de/index.php?topic=3078.0


Mithilfe beim Aufbau ab Donnerstag und auch beim Abbau am Montag ist durchaus erwünscht, Übernachtung für NSC-Abbauhelfer ist ab Donnerstag und bis Dienstag ca. 9 Uhr ohne Extrakosten möglich. Teile der Orga sind von Montag vor Pfingsten bis Dienstag nach Pfingsten auf dem Gelände. NSC bitte unbedingt mitteilen, wenn Ihr Donnerstag schon kommt.

Wann:

Intime ist angedacht Freitag so um 19 Uhr (ja ich kenne auch die SL-Uhrzeiten). Fließendes Timeout wird die Nacht von Pfingstsonntag auf Pfingstmontag sein.

Erreichbarkeit der SL:

Die vollständige SL wird ab Donnerstag auf dem Gelände sein. Ihr erreicht uns ab Mittwoch Abend nur noch unter der Nummer 0049-174-3464772 (Börge).

Frühanreise SL ist Sabine (0049 162 300 66 88)

Krankenversicherung:

Die Con findet in Dänemark statt, bitte überprüft ob Ihr auslandskrankenversichert seid, die Krankenhäuser sind sehr gut, aber recht teuer, ich weiß wovon ich rede.

Waffencheck:

Ich weise nochmal daraufhin, dass IDV-Rundkopfpfeile und einge Serien Hammerkunst-Mytholon Kleinkopfpfeile auf dieser Con nicht zugelassen werden. Darüber hinaus führen wir einen Waffencheck durch, bei dem jede Waffe vorgestellt werden muss. Die Verantwortung für diese Waffen verbleibt dennoch beim Spieler bzw. beim NSC. Bögen MÜSSEN vorgeführt werden, mehr als 28LbS sind nicht zugelassen. Vorletztes mal war ein Bogen zu hart mit entsprechenden Folgen.

Gelände:


Platzkaution nehmen wir nicht, wir erwarten einfach, dass der Platz ordentlich hinterlassen wird. Es versteht sich von selbst, dass keine Zigarettenstummel oder Müll hinterlassen werden. Grillkohle MUSS nach der Con in eine Feuerstelle entsorgt werden, NICHT in den Wald verkippt und auch NICHT in die Mülltonnen. Das brennt nämlich (ja auch das gab es auf unseren Cons schon 3mal). Alles was zum Platz geholt wird (Steine, Kotenstangen, Seeungeheuer) werden bitte nach der Con dahin gebracht wo ihr sie hergeholt habt.

Klos und Duschen sollen bitte ordentlich hinterlassen werden, dann wirds auch nicht eklig.

Strom darf nur aus der Dusche entnommen werden NICHT aus den Kabeltrommeln auf dem Gelände (es sei denn ihr fragt BÖRGE, sonst KEINEN - keiner verändert bitte ungefragt die Verteilung oder zieht was aus der Steckdose). Sollte eine Kabeltrommel oder ein Strahler umgefallen sein, bitte verständigt die SL.

Gräben und Feuerstellen dürfen nicht ausgehoben werden.

Kotenstangen dürfen benutzt aber nicht gesägt oder verfeuert werden.

Das Gelände liegt direkt an der Ostsee, die ganz Harten können auch drin baden (auf eigene Gefahr), es empfiehlt sich aber, Badeschuhe mitzubringen, weil der Strand aus Steinen besteht.

Unterbringung / Verpflegung:

Die SC Unterbringung erfolgt selbstverpflegt in eigenen Zelten.
Die NSC Unterbringung efolgt im Matratzenlager oder in eigenen Zelten und ist vollverpflegt (ab Donnerstag Abend).
Bei der Unterbringung auf dem Matratzenlager im Haus ist für die Matratze ein Bettlaken (und natürlich der Rest) mitzubringen.

NSC bringen gerne Waffen und leichte Rüstung mit sowie normale Bauern-/ Seefahrer-Gewandung mit.

Taverne:

Die Taverne, sie bietet Bier, Fruchtwein, Met und nicht alkoholisches an sowie Waffeln.

Adel und Volk:

Carola wird mit einem Stand vor Ort sein, vielleicht findet ihr ja was, man sollte natürlich Bargeld mitbringen.

Verkehrshinweise zu Dänemark:

Höchstgeschwindigkeiten:

130 bzw. 110 km/h auf der Autobahn (auf etwa der Hälfte der dänischen Autobahnstrecken gilt die Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h, rund um Kopenhagen und andere größere Städte gelten 110 km/h.

80 km/h außerorts/Landstraße.

50 km/h innerorts (weißes Schild mit Stadtsilhouette).

Pkw mit Anhänger und Campingwagen:

70 km/h auf der Landstraße, 80 km/h auf der Autobahn. (Tempo 100 km/h darf nur gefahren werden, wenn eine DÄNISCHE Plakette vorhanden ist).

In Dänemark ist bei allen gebremsten Anhängern sicherzustellen, dass das Abreißseil nicht vom Kugelhals abrutschen kann. Das geht zum Beispiel durch das Einhängen an einer Öse ("Hollandöse"). Falls diese nicht vorhanden ist, muss sie vorher montiert werden (kann man für unter 10€ nachrüsten).


Licht:

In Dänemark gilt auch am Tage die Lichtpflicht, das heißt, es ist vorgesehen, dass rund um die Uhr mit angeschaltetem Abblendlicht gefahren wird. Da beim Tagfahrlicht hinten meistens nichts leuchtet ist das nicht ausreichend (hier finden sich widersprechende Informationen selbst auf der Seite des dänischen Außenministeriums). Fahrzeuge ohne Tagfahrlicht müssen grundsätzlich das Abblendlicht nutzen.


Vorfahrtregeln:


Weiße Dreiecke auf der Fahrbahn (sog. Haifischzähne) bedeuten "Vorfahrt beachten!"


Alkohol und Promillegrenze & Drogen:


Die Promillegrenze beträgt 0,5 ‰.

Der Alkoholspiegel darf beim Autofahren in Dänemark nicht 0,5 Promille übersteigen. Es ist nicht erlaubt, Fahrzeuge unter Einfluss von Alkohol oder anderer euphorisierender Stoffe zu führen. Die Strafen sind hoch und werden nach dem Einkommen berechnet. Wenn die Polizei einen Fahrer mit euphorisierenden Stoffen im Blut erwischt, bedeutet es beim dritten Mal einen Gefängnisaufenthalt ohne Bewährung von 20 Tagen und die Aberkennung des Führerscheins für fünf Jahre.

Besitz, Konsum, Verkauf und Einfuhr von Cannabis sind in Dänemark verboten.

Viel Text, wir freuen uns auf Euch

Börge für die Falkenorga
#2
Hohenfels 7 - 20.-22.11.2026

Allgemeine Vertragsbedingungen

1.  Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere den daraus folgenden Risiken bewusst (Nachtwanderungen, Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, etc.).

2.  Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin verpflichtet sich, sich selbstständig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsüberprüfung des Veranstalters zu unterziehen. Jeder Teilnehmer/Jede Teilnehmerin hat für die Sicherheit aller seiner/ihrer Ausrüstungsgegenstände während der Veranstaltung Sorge zu tragen.

3.  Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin verpflichtet sich, nach Möglichkeit gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer/innen und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen oder nicht überprüften Waffen oder Ausrüstungsgegenständen sowie übermäßiger Alkoholkonsum. Der Konsum von illegalen Drogen ist verboten.

4.  Den Anweisungen des Veranstalters, seiner gesetzlichen VertreterInnen und seiner Erfüllungsgehilf/inn/en ist Folge zu leisten.

5.  Teilnehmer/innen, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Teilnehmer/innen gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter irgendwelche Regress- oder sonstige Pflichten gegenüber dem/der betroffenen Teilnehmer/in hat.

6.  Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubte Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, seine gesetzlichen VertreterInnen oder seine Erfüllungsgehilf/-inn/en nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

7.  Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Einsatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

8.  Alle Rechte an Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

9.  Alle Rechte an der aufgeführten Handlung sowie dem verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

10.  Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.

11.    Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit vorheriger schriftlicher Einverständniserklärung des Veranstalters zulässig.

12.  Die Teilnehmer/innen/zahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebeitrages von der Veranstaltung auszuschließen.

13.  Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben, sollte dies nicht möglich sein, kann der Teilnehmerbeitrag nicht rückerstattet werden.

14.  TeilnehmerInnenplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer/ die Teilnehmerin verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner/ ihrer Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.

15.  Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt grundsätzlich im Voraus.

16.  Ausrüstungsgegenstände, die der Veranstalter für die Veranstaltung von den Teilnehmerbeiträgen der TeilnehmerInnen erwirbt, verbleiben nach der Veranstaltung im Besitz des Veranstalters.

17.  Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnahmebeitrages im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer/die Teilnehmerin alle anfallenden Bankgebühren zu tragen.

18.  Bei Anmeldungen in Namen und Rechnung eines/ einer Dritten der/ die Anmeldende für dessen/ deren Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner/in.

19.  Der Veranstalter achtet nicht auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.

20.  Alle Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform.

21.  Bei Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser AVB ist dem angedachten Sinn dieser Punkte nach zu verfahren. Die Gültigkeit der restlichen Punkte bleibt davon unberührt.

22.  Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.
#3
Hohenfels 7 - Sieh die Würfel fallen
(Abenteuercon)

20.11.-22.11.2026

Pfadfinder-Bildungsstätte Fallingbostel
Tietlinger Lönsweg 42 e
29683 Bad Fallingbostel

Vollverpflegt - inkl. alkoholfreier Getränke

SC-Haus (34) - 128,00 €
NSC-Haus (17) - 58,00 €

Teilnahme ab 16 Jahren, wenn eine Aufsichtsperson vor Ort ist.

Anmeldelink:
https://larpanmeldung.de/falkenorga_tir-tercal/hohenfels-7-sieh-die-wuerfel-fallen

Ansprechpartner:
Börge Pflüger
Friedrich-Frank-Bogen 18
21033 Hamburg
Tel.: 040-72005257 (bis 22 Uhr)
Mobil: 0174-3464772 (ab 19.10.2019)
mail: pflueger(at)colecc.de


#4
Hohenfels 6 - Der Weg der Pilger - 13.-15.2.2026

Allgemeine Vertragsbedingungen

1.   Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere den daraus folgenden Risiken bewusst (Nachtwanderungen, Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, etc.).

2.   Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin verpflichtet sich, sich selbstständig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsüberprüfung des Veranstalters zu unterziehen. Jeder Teilnehmer/Jede Teilnehmerin hat für die Sicherheit aller seiner/ihrer Ausrüstungsgegenstände während der Veranstaltung Sorge zu tragen.

3.   Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin verpflichtet sich, nach Möglichkeit gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer/innen und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen oder nicht überprüften Waffen oder Ausrüstungsgegenständen sowie übermäßiger Alkoholkonsum. Der Konsum von illegalen Drogen ist verboten.

4.   Den Anweisungen des Veranstalters, seiner gesetzlichen VertreterInnen und seiner Erfüllungsgehilf/inn/en ist Folge zu leisten.

5.   Teilnehmer/innen, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Teilnehmer/innen gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter irgendwelche Regress- oder sonstige Pflichten gegenüber dem/der betroffenen Teilnehmer/in hat.

6.   Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubte Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, seine gesetzlichen VertreterInnen oder seine Erfüllungsgehilf/-inn/en nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

7.   Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Einsatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

8.   Alle Rechte an Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

9.   Alle Rechte an der aufgeführten Handlung sowie dem verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

10.   Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.

11.    Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit vorheriger schriftlicher Einverständniserklärung des Veranstalters zulässig.

12.   Die Teilnehmer/innen/zahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebeitrages von der Veranstaltung auszuschließen.

13.   Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben, sollte dies nicht möglich sein, kann der Teilnehmerbeitrag nicht rückerstattet werden.

14.   TeilnehmerInnenplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer/ die Teilnehmerin verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner/ ihrer Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.

15.   Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt grundsätzlich im Voraus.

16.   Ausrüstungsgegenstände, die der Veranstalter für die Veranstaltung von den Teilnehmerbeiträgen der TeilnehmerInnen erwirbt, verbleiben nach der Veranstaltung im Besitz des Veranstalters.

17.   Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnahmebeitrages im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer/die Teilnehmerin alle anfallenden Bankgebühren zu tragen.

18.   Bei Anmeldungen in Namen und Rechnung eines/ einer Dritten der/ die Anmeldende für dessen/ deren Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner/in.

19.   Der Veranstalter achtet nicht auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.

20.   Alle Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform.

21.   Bei Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser AVB ist dem angedachten Sinn dieser Punkte nach zu verfahren. Die Gültigkeit der restlichen Punkte bleibt davon unberührt.

22.   Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.
#5

Heilerakademie Selfiran 10 - 17.-19.4.2026

Allgemeine Vertragsbedingungen

1.   Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere den daraus folgenden Risiken bewusst (Nachtwanderungen, Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, etc.).

2.   Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin verpflichtet sich, sich selbstständig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsüberprüfung des Veranstalters zu unterziehen. Jeder Teilnehmer/Jede Teilnehmerin hat für die Sicherheit aller seiner/ihrer Ausrüstungsgegenstände während der Veranstaltung Sorge zu tragen.

3.   Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin verpflichtet sich, nach Möglichkeit gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer/innen und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen oder nicht überprüften Waffen oder Ausrüstungsgegenständen sowie übermäßiger Alkoholkonsum. Der Konsum von illegalen Drogen ist verboten.

4.   Den Anweisungen des Veranstalters, seiner gesetzlichen VertreterInnen und seiner Erfüllungsgehilf/inn/en ist Folge zu leisten.

5.   Teilnehmer/innen, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Teilnehmer/innen gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter irgendwelche Regress- oder sonstige Pflichten gegenüber dem/der betroffenen Teilnehmer/in hat.

6.   Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubte Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, seine gesetzlichen VertreterInnen oder seine Erfüllungsgehilf/-inn/en nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

7.   Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Einsatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

8.   Alle Rechte an Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

9.   Alle Rechte an der aufgeführten Handlung sowie dem verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

10.   Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.

11.    Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit vorheriger schriftlicher Einverständniserklärung des Veranstalters zulässig.

12.   Die Teilnehmer/innen/zahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebeitrages von der Veranstaltung auszuschließen.

13.   Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben, sollte dies nicht möglich sein, kann der Teilnehmerbeitrag nicht rückerstattet werden.

14.   TeilnehmerInnenplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer/ die Teilnehmerin verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner/ ihrer Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.

15.   Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt grundsätzlich im Voraus.

16.   Ausrüstungsgegenstände, die der Veranstalter für die Veranstaltung von den Teilnehmerbeiträgen der TeilnehmerInnen erwirbt, verbleiben nach der Veranstaltung im Besitz des Veranstalters.

17.   Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnahmebeitrages im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer/die Teilnehmerin alle anfallenden Bankgebühren zu tragen.

18.   Bei Anmeldungen in Namen und Rechnung eines/ einer Dritten der/ die Anmeldende für dessen/ deren Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner/in.

19.   Der Veranstalter achtet nicht auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.

20.   Alle Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform.

21.   Bei Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser AVB ist dem angedachten Sinn dieser Punkte nach zu verfahren. Die Gültigkeit der restlichen Punkte bleibt davon unberührt.

22.   Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.
#6
Heilerakademie Selfiran 10 - Zusammenkunft des Rings der Heiler, eine Akademie-Con mit Plotkrümeln.

17.-19. April 2026

Ev. Freizeitheim Leringen
27308 Lehringen

Unterbringung im Haus, Vollverpflegung inkl. alkoholfreier Getränke.

Kosten:
SC: 110 € (20)
NSC: 52 € (6)

SC und NSC werden in Mehrbettzimmern untergebracht, Bettzeug ist vorhanden, Bettwäsche muss mitgebracht werden, alternativ Schlafsack & Bettlaken.

Plätze sind erst dann gesichert, wenn Geld eingegangen ist.

Auf eine potenzielle Warteliste kommt man nur durch Geldeingang, wenn dann eine Teilnahme nicht möglich ist, wird den SC/NSC auf der Warteliste das Geld vollständig zurückerstattet.

Absagen bitte NUR per Mail an mich (siehe unten), nur dann gibt es eine Chance auf Rückerstattung, wenn der Platz an SC/NSC auf der Warteliste vergeben werden kann.


Regelwerk: DKWDADGW* in Kombination mit ,,gesunder Menschenverstand" ™ und ,,bleib auf dem Teppich". ©
(*Du kannst, was die anderen dir glauben wollen)

Anmeldung:
https://www.larpanmeldung.de/falkenorga/heilerakademie-selfiran-10-tage-der-heilkunst

Anke, Simon, Henning & Börge
#7
Hohenfels 6 / Hohenfels 6 - Der Weg der Pilger
08.November.2025, 10:44:46
Hohenfels 6 - Der Weg der Pilger

13.02.-15.02.2026

Ev. Freizeitheim Lehringen
27308 Lehringen

Vollverpflegt - inkl. alkoholfreier Getränke

SC-Haus (28) - 114,00 €
NSC-Schlafraum (Feldbett /Isomatte mitbringen) (10) - 48,00 €

https://www.larpanmeldung.de/falkenorga_tir-tercal/hohenfels-6-der-weg-der-pilger


Die Jahreswende ist nun vergangen und es wird wieder Zeit sich auf den Weg zu machen.
So wie dir ergeht es einigen Reisenden in der letzten Taverne wurde dir von eiern Gruppe Pilger erzählt die gen Süden ziehen um sich dort mit anderen Gläubigen zu treffen.
Eine illustre Truppe, meinte der Wirt während er seine Krüge trocknet.
Harmlos und Naiv aber sie scheinen unter einem Schutz zu stehen, trübt doch kein Unbill ihre Wanderung.
Wer weiß ob du nicht auf diese Leute triffst?


#8
Falkenlande 8 / Intime-Aufrufe
08.Oktober.2025, 19:34:27
Aufruf 1:
Vernunftsbegabte Reisende!
Wir, die Stimme der Vernunft, haben mit Freude gehört, dass wir alle endlich an einem Strang ziehen wollen, denn wir haben vernommen, dass auch ihr den Gott der Weisheit aus seinem Gefängnis befreien wollt. Wir haben hier einen entscheidenden ersten Schritt getan, aber gemeinsam mit euch sind wir stärker. Trefft uns an der Eulenküste, damit wir gemeinsam das Licht der Weisheit und des Wissens wieder in diese Welt bringen.
PS: Eventuelle Missverständnisse mit übereifrigen Mitgliedern unserer Bewegung in der Vergangenheit bedauern wir und sind bereit und in der Lage, euch von unseren lauteren Absichten und unserer Kompetenz überzeugen.

Aufruf 2:
Freunde der Falkenlande,
gewissenlose Wissenssucher treiben ihr Unwesen in den Falkenlanden, und niemand weiß, was sie wirklich wollen. Trefft mich an der Eulenküste der Baronie Kranichsee, damit wir Schlimmeres verhindern.
Eduard von Kranichsee
PS: An der Eulenküste gibt es kleine unbewachte Buchten, in denen eine unbemerkte Einreise möglich ist.

Aufruf 3:
Bürger, Reisende, Gläubige,

lasst uns teilen und tauschen, geben und nehmen im Namen von Elisabeth von Kranichsee! Lasst Elisabeths Licht in euren Herzen leuchten, wenn wir uns mutig denen entgegenstellen, die die Falkenlande von Gewalt und Krieg regiert sehen wollen. Trefft uns zur gemeinsamen Andacht an der Eulenküste.

PS: Die Eulenküste liegt in Kranichsee. Kommt heimlich, inkognito oder in kleinen Booten über den Seeweg. Die Königsgarde bewacht die Grenzen.....

Aufruf 4:
Redliche und kompetente Schatzsucher gesucht!

Händler im Exil sucht Hilfe bei der Bergung seines Eigentums an der Eulenküste von Kranichsee. Kontaktperson vor Ort vorhanden.
#9
Falkenlande 8 - 22.5.-25.5.2026 (Pfingsten 2026)

Allgemeine Vertragsbedingungen

1.  Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere den daraus folgenden Risiken bewusst (Nachtwanderungen, Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, etc.).

2.  Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin verpflichtet sich, sich selbstständig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsüberprüfung des Veranstalters zu unterziehen. Jeder Teilnehmer/Jede Teilnehmerin hat für die Sicherheit aller seiner/ihrer Ausrüstungsgegenstände während der Veranstaltung Sorge zu tragen.

3.  Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin verpflichtet sich, nach Möglichkeit gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer/innen und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen oder nicht überprüften Waffen oder Ausrüstungsgegenständen sowie übermäßiger Alkoholkonsum. Der Konsum von illegalen Drogen ist verboten.

4.  Den Anweisungen des Veranstalters, seiner gesetzlichen VertreterInnen und seiner Erfüllungsgehilf/inn/en ist Folge zu leisten.

5.  Teilnehmer/innen, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Teilnehmer/innen gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter irgendwelche Regress- oder sonstige Pflichten gegenüber dem/der betroffenen Teilnehmer/in hat.

6.  Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubte Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, seine gesetzlichen VertreterInnen oder seine Erfüllungsgehilf/-inn/en nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

7.  Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Einsatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

8.  Alle Rechte an Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

9.  Alle Rechte an der aufgeführten Handlung sowie dem verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

10.  Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.

11.    Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit vorheriger schriftlicher Einverständniserklärung des Veranstalters zulässig.

12.  Die Teilnehmer/innen/zahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebeitrages von der Veranstaltung auszuschließen.

13.  Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben, sollte dies nicht möglich sein, kann der Teilnehmerbeitrag nicht rückerstattet werden.

14.  TeilnehmerInnenplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer/ die Teilnehmerin verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner/ ihrer Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.

15.  Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt grundsätzlich im Voraus.

16.  Ausrüstungsgegenstände, die der Veranstalter für die Veranstaltung von den Teilnehmerbeiträgen der TeilnehmerInnen erwirbt, verbleiben nach der Veranstaltung im Besitz des Veranstalters.

17.  Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnahmebeitrages im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer/die Teilnehmerin alle anfallenden Bankgebühren zu tragen.

18.  Bei Anmeldungen in Namen und Rechnung eines/ einer Dritten der/ die Anmeldende für dessen/ deren Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner/in.

19.  Der Veranstalter achtet nicht auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.

20.  Alle Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform.

21.  Bei Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser AVB ist dem angedachten Sinn dieser Punkte nach zu verfahren. Die Gültigkeit der restlichen Punkte bleibt davon unberührt.

22.  Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.
#10
Hohenfels 5 - kalter Nebel / NSC Freischaltung?
06.Oktober.2025, 10:52:17
Hallo liebe NSC,
wenn ihr für den NSC Bereich freigeschaltet werden wollt, meldet euch bitte hier.

LG

Börge
#11
Falkenlande 7 / Letzte Worte
01.Juni.2025, 20:15:14
Liebe Falkenlande 7 Teilnehmer,
wir sind voll. Bitte nicht auf blauen Dunst anreisen!

Wir freuen uns auf unsere Con. Hier einmal eine ganze Reihe von Infos:

Wo:
Die Con findet in folgender Location statt:
Troldhøj
Troldhøjvej 1
Østerholm, 6430 Nordborg
Dänemark

Parken & Ausladen:
Das Gelände darf nur bis zum Parkplatz / Ladezone gefahren werden. Da die Wiesen einen lehmigen Untergrund haben geht es wirklich nicht anders. Anhänger dürfen geschoben werden. Danach das Auto bitte zügig wegbringen, in den Wald, längs des Weges. Bitte parkt nicht so dicht am Gelände dran (außer Sicht) - räumt bitte zügig den Ausladeplatz. Achtung, es kommen durch den Weg 40 ft Container LKW (ich vermute dass die Falkenländer Dänen Schmuggelgut unschlagen *scherz). Die fahren da, keiner weiß wieso, aber sie fahren schnell. Besser ist es genug Platz zu lassen.

Anreise:

Anreise für SC kann ab Freitag erfolgen (davor ist Frühanreise 15 € pro Nacht).
Anreise für NSC kann ab Donnerstag erfolgen (davor ist Frühanreise 15 € pro Nacht).


Zelten:
Das Gelände ist eigentlich groß genug. Aber: Wenn man zu verschwenderisch aufbaut ist irgendwann auch dann kein Platz mehr. Gerade Frühanreiser sollten Rücksicht nehmen und maßvoll aufbauen.

Checkin ist Freitag ab 14 Uhr geöffnet. Bitte kommt alle zum Abzeichnen und Frühanreise Zahlen. .

Frühanreise:
- siehe vorige Mail oder hier

https://www.falkenorga.de/index.php?topic=2984.0


Mithilfe beim Aufbau ab Donnerstag und auch beim Abbau am Montag ist durchaus erwünscht, Übernachtung für NSC-Abbauhelfer ist ab Donnerstag und bis Dienstag ca. 8 Uhr ohne Extrakosten möglich. Die Teile der Orga sind von Montag vor Pfingsten bis Dienstag nach Pfingsten auf dem Gelände. NSC bitte unbedingt mitteilen, wenn Ihr Donnerstag schon kommt.

Wann:
Intime ist angedacht Freitag so um 19 Uhr (ja ich kenne auch die SL-Uhrzeiten). Fließendes Timeout wird die Nacht von Pfingstsonntag auf Pfingstmontag sein.

Erreichbarkeit der SL:
Die fast vollständige SL wird ab Donnerstag auf dem Gelände sein. Ihr erreicht uns ab Mittwoch Abend nur noch unter der Nummer 0049-174-3464772 (Börge).

Frühanreise SL ist Sabine (0049 162 300 66 88)

Krankenversicherung:
Die Con findet in Dänemark statt, bitte überprüft ob Ihr auslandskrankenversichert seid, die Krankenhäuser sind sehr gut, aber recht teuer, ich weiß wovon ich rede.

Waffencheck:
Ich weise nochmal daraufhin, dass IDV-Rundkopfpfeile und einge Serien Hammerkunst-Mytholon Kleinkopfpfeile auf dieser Con nicht zugelassen werden. Darüber hinaus führen wir einen Waffencheck durch, bei dem jede Waffe vorgestellt werden muss. Die Verantwortung für diese Waffen verbleibt dennoch beim Spieler bzw. beim NSC. Bögen MÜSSEN vorgeführt werden, mehr als 28LbS sind nicht zugelassen. Letztes mal war ein Bogen zu hart mit entsprechenden Folgen.

Gelände:
Platzkaution nehmen wir nicht, wir erwarten einfach, dass der Platz ordentlich hinterlassen wird. Es versteht sich von selbst, dass keine Zigarettenstummel oder Müll hinterlassen werden. Grillkohle MUSS nach der Con in eine Feuerstelle entsorgt werden, NICHT in den Wald verkippt und auch NICHT in die Mülltonnen. Das brennt nämlich (ja auch das gab es auf unseren Cons schon 3mal).

Strom darf nur aus der Dusche entnommen werden NICHT aus den Kabeltrommeln auf dem Gelände (es sei denn ihr fragt BÖRGE, sonst keinen).

Gräben und Feuerstellen dürfen nicht ausgehoben werden.

Das Gelände liegt direkt an der Ostsee, die ganz Harten können auch drin baden (auf eigene Gefahr), es empfiehlt sich aber, Badeschuhe mitzubringen, weil der Strand aus Steinen besteht.

Unterbringung / Verpflegung:
Die SC Unterbringung erfolgt selbstverpflegt in eigenen Zelten.
Die NSC Unterbringung efolgt im Matratzenlager oder in eigenen Zelten und ist vollverpflegt (ab Donnerstag Abend).
Bei der Unterbringung auf dem Matratzenlager im Haus ist für die Matratze ein Bettlaken (und natürlich der Rest) mitzubringen.

NSC bringen gerne Waffen und leichte Rüstung mit sowie normale Bauern-/ Seefahrer-Gewandung mit.

Taverne:
Die Taverne, sie bietet Bier, Fruchtwein, Met und nicht alkoholisches an sowie Waffeln.

Adel und Volk:
Carola wird mit einem Stand vor Ort sein, vielleicht findet ihr ja was, man sollte natürlich Bargeld mitbringen.

Viel Text, wir freuen uns auf Euch

Börge für die Falkenorga
#12
Falkenlande 7 / Frühanreiseinformationen
25.Mai.2025, 10:05:34
Wir bieten eine Frühanreise auf Urlaubsbasis ab Montag d. 2.6.2025 an. Hier ist es möglich zu zelten (NSC auch Schlafraum).

Pro Nacht und Person kostet diese 15 € (SC: Mo-Fr, NSC: Mo-Do).

Diese kann vor Ort bei der Orga bezahlt werden, am Besten beim Checkin am Freitag. Wer schon dafür überwiesen hat, wissen wir beim Checkin auch.

Die WC- und Duschanlage ist zugänglich, muss aber ordentlich behandelt werden! Hier gibt es auch Gemeinschaftskühlschränke. Dort gibt es auch Strom für Wasserkocher etc. (nicht an die Kabel auf dem Gelände).

Die Gemeinschaftsküche ist zugänglich bis Donnerstag Mittag - der Kühlschrank dort ist allerdings nur für die Orga. Die Küche muss aber ordentlich hinterlassen werden! Es bietet sich an, das Geschirr dort abzuwaschen.

Vor dem Aufbau muss mit der SL besprochen werden, wo aufgebaut werden darf (Platz ist da aber irgendwann ist auch schluss - bitte baut also nicht zu üppig auf), ansonsten musst du Donnerstag oder Freitag wieder abbauen und umziehen. Für SC sind wieder die hinteren beiden Wiesen vorgesehen, für NSC die Wiese hinter dem Haus.

Die Frühanreise geschieht auf eigene Gefahr und ohne Verantwortung durch die Spielleitung. Der steinige Strand lädt zum Baden ein (es ist aber KAAALT). Auf jeden Fall ist das auf eigene Gefahr.

Frühanreise ist ab Montag 16 Uhr möglich, vorher ist keine SL anwesend.

Gerne im Board notieren, wer kommt (Anmeldung ist aber nicht erforderlich). Essen für NSC gibt es ab Donnerstag Abend; bitte im Board-NSC-Bereich melden, damit wir kalkulieren können.

NICHT mit dem Auto auf die Wiesen fahren. Anhänger dürfen geschoben werden. Unter der Grasnabe kommt irgendwann eine Lehmschicht die gern zu einer Staunässe führt die dann böse Spuren hinterlässt.

Die Autos müssen während der Con unbedingt rechts am Waldwegrand geparkt werden. - während der Frühanreise wäre das freihalten der Parkplätze auf dem Gelände für die Anreiser schön. Vor dem Haus darf nur die SL parken. Durch den Waldweg habe ich schon mehrere 40ft Container LKW durchfahren gesehen. Ich vermute, dass die Dänen einen florierenden Schmuggelhandel mit Portaltorteilen betrieben haben (jedenfalls war eines mal nach einer Con weg).

In Dänemark muss ganztägig mit Abblendlicht gefahren werden (weitere Hinweise zum Verkehr hier:  https://www.falkenorga.de/index.php?topic=2922.0 ).

Bitte kümmert euch um eine Auslandskrankenversicherung.

Das Gelände neigt dazu, etwas Mücken- und Zecken verseucht zu sein. Bitte bereitet Euch entsprechend vor.

In Fynshav - etwa 5 km vom Gelände gibt es einen Supermarkt.

Kontakt zur SL auf dem Gelände während der Frühanreise:
Sabine 0049 162 300 66 88

Ab Donnerstag morgen auch:
Börge 0049 174 34 64 772
Henning 0049 170 906 11 95

(Deutsche Vorwahl erforderlich!)
#13
Hohenfels 3 - 14.11.-16.11.2025

Allgemeine Vertragsbedingungen

1.  Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere den daraus folgenden Risiken bewusst (Nachtwanderungen, Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, etc.).

2.  Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin verpflichtet sich, sich selbstständig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsüberprüfung des Veranstalters zu unterziehen. Jeder Teilnehmer/Jede Teilnehmerin hat für die Sicherheit aller seiner/ihrer Ausrüstungsgegenstände während der Veranstaltung Sorge zu tragen.

3.  Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin verpflichtet sich, nach Möglichkeit gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer/innen und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen oder nicht überprüften Waffen oder Ausrüstungsgegenständen sowie übermäßiger Alkoholkonsum. Der Konsum von illegalen Drogen ist verboten.

4.  Den Anweisungen des Veranstalters, seiner gesetzlichen VertreterInnen und seiner Erfüllungsgehilf/inn/en ist Folge zu leisten.

5.  Teilnehmer/innen, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Teilnehmer/innen gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter irgendwelche Regress- oder sonstige Pflichten gegenüber dem/der betroffenen Teilnehmer/in hat.

6.  Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubte Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, seine gesetzlichen VertreterInnen oder seine Erfüllungsgehilf/-inn/en nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

7.  Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Einsatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

8.  Alle Rechte an Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

9.  Alle Rechte an der aufgeführten Handlung sowie dem verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

10.  Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.

11.    Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit vorheriger schriftlicher Einverständniserklärung des Veranstalters zulässig.

12.  Die Teilnehmer/innen/zahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebeitrages von der Veranstaltung auszuschließen.

13.  Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben, sollte dies nicht möglich sein, kann der Teilnehmerbeitrag nicht rückerstattet werden.

14.  TeilnehmerInnenplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer/ die Teilnehmerin verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner/ ihrer Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.

15.  Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt grundsätzlich im Voraus.

16.  Ausrüstungsgegenstände, die der Veranstalter für die Veranstaltung von den Teilnehmerbeiträgen der TeilnehmerInnen erwirbt, verbleiben nach der Veranstaltung im Besitz des Veranstalters.

17.  Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnahmebeitrages im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer/die Teilnehmerin alle anfallenden Bankgebühren zu tragen.

18.  Bei Anmeldungen in Namen und Rechnung eines/ einer Dritten der/ die Anmeldende für dessen/ deren Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner/in.

19.  Der Veranstalter achtet nicht auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.

20.  Alle Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform.

21.  Bei Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser AVB ist dem angedachten Sinn dieser Punkte nach zu verfahren. Die Gültigkeit der restlichen Punkte bleibt davon unberührt.

22.  Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.
#14
Hohenfels 5 - kalter Nebel / Hohenfels 5
23.März.2025, 19:36:48
Hohenfels 5 - Kalter Nebel

Die Baronie Hohenfels ist ein Ort wo immer wieder sonderbare Dinge geschehen, du kannst daran teilhaben. Die Handlung ist nur lose mit den vorigen Hohenfels verbunden, der Hintergrund wird aber weiter bespielt.

14.11.-16.11.2025

Ev. Freizeitheim Lehringen
27308 Lehringen

Vollverpflegt - inkl. alkoholfreier Getränke

SC-Haus (28) - 114,00 € voll, leider nur noch Warteliste.
NSC-Schlafraum (Feldbett /Isomatte mitbringen) (10) - 48,00 €
voll leider nur noch Warteliste.
Anmeldung:

https://larpanmeldung.de/tir-tercal/hohenfels-5
#15
Hohenfels 4 / Vorankündigung Hohenfels 5
17.Februar.2025, 19:28:25
Hier schon mal der Termin zum Vormerken:

Hohenfels 5

14.11.-16.11.2025

Ev. Freizeitheim Lehringen
27308 Lehringen

Vollverpflegt - inkl. alkoholfreier Getränke

SC-Haus (28) - 114,00 €
NSC-Schlafraum (Feldbett /Isomatte mitbringen) (10) - 48,00 €

Anmeldung folgt im März.

#16
Hohenfels 4 / Hohenfels 4
08.Dezember.2024, 06:46:16
Hohenfels 4  - Verborgene Saat

Und wieder ein Erlebnis in der Baronie Hohenfels. Die Handlung ist nur lose mit den vorigen Hohenfels verbunden, der Hintergrund wird aber weiter bespielt.

14.02.-16.02.2025

Ev. Freizeitheim Lehringen
27308 Lehringen

Vollverpflegt - inkl. alkoholfreier Getränke

SC-Haus (28) - 114,00 € voll!
NSC-Schlafraum (Feldbett /Isomatte mitbringen) (8) - 48,00 € voll!

Anmeldung:
https://www.larpanmeldung.de/tir-tercal/hohenfels-4

Nur noch Warteliste möglich, aber nur geringe Wahrscheinlichkeit, weil diese auch schon voll ist.
#17
Falkenlande 7 - 6.6.-9.6.2024 (Pfingsten 2025)

Allgemeine Vertragsbedingungen

1.  Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere den daraus folgenden Risiken bewusst (Nachtwanderungen, Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, etc.).

2.  Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin verpflichtet sich, sich selbstständig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsüberprüfung des Veranstalters zu unterziehen. Jeder Teilnehmer/Jede Teilnehmerin hat für die Sicherheit aller seiner/ihrer Ausrüstungsgegenstände während der Veranstaltung Sorge zu tragen.

3.  Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin verpflichtet sich, nach Möglichkeit gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer/innen und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen oder nicht überprüften Waffen oder Ausrüstungsgegenständen sowie übermäßiger Alkoholkonsum. Der Konsum von illegalen Drogen ist verboten.

4.  Den Anweisungen des Veranstalters, seiner gesetzlichen VertreterInnen und seiner Erfüllungsgehilf/inn/en ist Folge zu leisten.

5.  Teilnehmer/innen, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Teilnehmer/innen gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter irgendwelche Regress- oder sonstige Pflichten gegenüber dem/der betroffenen Teilnehmer/in hat.

6.  Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubte Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, seine gesetzlichen VertreterInnen oder seine Erfüllungsgehilf/-inn/en nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

7.  Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Einsatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

8.  Alle Rechte an Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

9.  Alle Rechte an der aufgeführten Handlung sowie dem verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

10.  Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.

11.    Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit vorheriger schriftlicher Einverständniserklärung des Veranstalters zulässig.

12.  Die Teilnehmer/innen/zahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebeitrages von der Veranstaltung auszuschließen.

13.  Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben, sollte dies nicht möglich sein, kann der Teilnehmerbeitrag nicht rückerstattet werden.

14.  TeilnehmerInnenplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer/ die Teilnehmerin verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner/ ihrer Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.

15.  Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt grundsätzlich im Voraus.

16.  Ausrüstungsgegenstände, die der Veranstalter für die Veranstaltung von den Teilnehmerbeiträgen der TeilnehmerInnen erwirbt, verbleiben nach der Veranstaltung im Besitz des Veranstalters.

17.  Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnahmebeitrages im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer/die Teilnehmerin alle anfallenden Bankgebühren zu tragen.

18.  Bei Anmeldungen in Namen und Rechnung eines/ einer Dritten der/ die Anmeldende für dessen/ deren Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner/in.

19.  Der Veranstalter achtet nicht auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.

20.  Alle Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform.

21.  Bei Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser AVB ist dem angedachten Sinn dieser Punkte nach zu verfahren. Die Gültigkeit der restlichen Punkte bleibt davon unberührt.

22.  Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.
#18
Heilerakademie Selfiran 9 - 21.3.-23.3.2025

Allgemeine Vertragsbedingungen

1.   Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere den daraus folgenden Risiken bewusst (Nachtwanderungen, Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, etc.).

2.   Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin verpflichtet sich, sich selbstständig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsüberprüfung des Veranstalters zu unterziehen. Jeder Teilnehmer/Jede Teilnehmerin hat für die Sicherheit aller seiner/ihrer Ausrüstungsgegenstände während der Veranstaltung Sorge zu tragen.

3.   Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin verpflichtet sich, nach Möglichkeit gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer/innen und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen oder nicht überprüften Waffen oder Ausrüstungsgegenständen sowie übermäßiger Alkoholkonsum. Der Konsum von illegalen Drogen ist verboten.

4.   Den Anweisungen des Veranstalters, seiner gesetzlichen VertreterInnen und seiner Erfüllungsgehilf/inn/en ist Folge zu leisten.

5.   Teilnehmer/innen, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Teilnehmer/innen gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter irgendwelche Regress- oder sonstige Pflichten gegenüber dem/der betroffenen Teilnehmer/in hat.

6.   Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubte Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, seine gesetzlichen VertreterInnen oder seine Erfüllungsgehilf/-inn/en nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

7.   Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Einsatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

8.   Alle Rechte an Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

9.   Alle Rechte an der aufgeführten Handlung sowie dem verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

10.   Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.

11.    Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit vorheriger schriftlicher Einverständniserklärung des Veranstalters zulässig.

12.   Die Teilnehmer/innen/zahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebeitrages von der Veranstaltung auszuschließen.

13.   Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben, sollte dies nicht möglich sein, kann der Teilnehmerbeitrag nicht rückerstattet werden.

14.   TeilnehmerInnenplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer/ die Teilnehmerin verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner/ ihrer Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.

15.   Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt grundsätzlich im Voraus.

16.   Ausrüstungsgegenstände, die der Veranstalter für die Veranstaltung von den Teilnehmerbeiträgen der TeilnehmerInnen erwirbt, verbleiben nach der Veranstaltung im Besitz des Veranstalters.

17.   Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnahmebeitrages im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer/die Teilnehmerin alle anfallenden Bankgebühren zu tragen.

18.   Bei Anmeldungen in Namen und Rechnung eines/ einer Dritten der/ die Anmeldende für dessen/ deren Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner/in.

19.   Der Veranstalter achtet nicht auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.

20.   Alle Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform.

21.   Bei Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser AVB ist dem angedachten Sinn dieser Punkte nach zu verfahren. Die Gültigkeit der restlichen Punkte bleibt davon unberührt.

22.   Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.
#19
Heilerakademie Selfiran 9 / IT Einladung
28.Oktober.2024, 18:53:05
Heilertage des Rings der Heiler

Werte Heilkundige, Alchemist*Innen und Interessierte,

die Grundsteinlegung für den neuen Standort der Akademie des Rings der Heiler jährt sich im Fralt 22 und aus diesem Anlass möchte ich als Leiterin der Akademie die diesjährigen Heilertage auch mit einer Vorstellung des neuen Standorts verbinden. Zudem werde ich über die bisherigen Fortschritte und die zukünftigen Pläne berichten.

Trotz der Veränderungen soll die Tradition der Heilertage erhalten bleiben und diese sollen auch fortan dem Austausch von Wissen, dem Vertiefen der Zusammenarbeit und dem gemeinsamen Feiern und auch dem Kennenlernen dienen.

Ich freue mich besonders über Vorschläge für Vorträge und Diskussionsrunden, aber auch über Wünsche, zum Beispiel für abendliche Vergnügungen.

In Erwartung Eurer Antwort

Jaelle nha Syrio
Leiterin der Akademie des Rings der Heiler zu Lin'Nesta
#20
Heilerakademie Selfiran 9 - Zusammenkunft des Rings der Heiler, eine Akademie-Con mit Plotkrümeln.

21.-23. März 2025

Ev. Freizeitheim Leringen
27308 Lehringen

Unterbringung im Haus, Vollverpflegung inkl. alkoholfreier Getränke.

Kosten:
SC: 110 € (20)
NSC: 50 € (6)

SC und NSC werden in Mehrbettzimmern untergebracht, Bettzeug ist vorhanden, Bettwäsche muss mitgebracht werden, alternativ Schlafsack & Bettlaken.

Plätze sind erst dann gesichert, wenn Geld eingegangen ist.

Auf eine potenzielle Warteliste kommt man nur durch Geldeingang, wenn dann eine Teilnahme nicht möglich ist, wird den SC/NSC auf der Warteliste das Geld vollständig zurückerstattet.

Absagen bitte NUR per Mail an mich (siehe unten), nur dann gibt es eine Chance auf Rückerstattung, wenn der Platz an SC/NSC auf der Warteliste vergeben werden kann.


Anmeldung:
https://www.larpanmeldung.de/falkenorga/selfiran-9

Regelwerk: DKWDADGW* in Kombination mit ,,gesunder Menschenverstand" ™ und ,,bleib auf dem Teppich". ©
(*Du kannst, was die anderen dir glauben wollen)

Anke, Simon, Henning & Börge