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Beiträge - Gwaew-gedo

#1
Waffencheck & allgemeine Hinweise:

Grundsäzlich ist jede/r Spieler:in für die Sicherheit seiner Waffen selbst verantwortlich.

Kämpfe müssen safe sein, alle sollten  heil und gesund nach Hause fahren.

Wir empfehlen eine Haftpflichtversicherung.

Wir machen einen Waffencheck, jeder Spieler kann die Waffen beim Checkin oder bei herumlaufenden SLs zeigen. Jede SL kann sich Waffen zeigen lassen (insbesondere bei Beschwerden). Zu harte und zu weiche Waffen, sowie welche mit Latexkrebs nehmen wir aus dem Verkehr und dürfen dann nicht benutzt werden.

Einige der derzeit produzierten Waffen sind sehr hart. Wir behalten uns vor, diese nicht zum Spiel zuzulassen.

Jeder Bogenschütze/Armbrustschütze MUSS seine Pfeile/Bolzen und seinen Bogen vorstellen!

IDV-Rundkopfpfeile (IDV-Flachkopfpfeile sind ok) sowie einige Serien Hammerkunst/Mytholon Kleinkopfpfeile lassen wir NICHT zu. Serienpfeile überprüfen pauschal, Selbstbaupfeile überprüfen wir JEDEN einzeln, ggf. muss gezeigt werden wie diese aufgebaut sind.

Bögen dürfen eine Zugkraft von 28 lbs nicht überschreiten.

Wurfwaffen dürfen keinen Kernstab enthalten.

Ersatzwaffen können Frust vermeiden.
#2
Hohenfels 7 - 20.-22.11.2026

Allgemeine Vertragsbedingungen

1.  Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere den daraus folgenden Risiken bewusst (Nachtwanderungen, Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, etc.).

2.  Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin verpflichtet sich, sich selbstständig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsüberprüfung des Veranstalters zu unterziehen. Jeder Teilnehmer/Jede Teilnehmerin hat für die Sicherheit aller seiner/ihrer Ausrüstungsgegenstände während der Veranstaltung Sorge zu tragen.

3.  Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin verpflichtet sich, nach Möglichkeit gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer/innen und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen oder nicht überprüften Waffen oder Ausrüstungsgegenständen sowie übermäßiger Alkoholkonsum. Der Konsum von illegalen Drogen ist verboten.

4.  Den Anweisungen des Veranstalters, seiner gesetzlichen VertreterInnen und seiner Erfüllungsgehilf/inn/en ist Folge zu leisten.

5.  Teilnehmer/innen, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Teilnehmer/innen gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter irgendwelche Regress- oder sonstige Pflichten gegenüber dem/der betroffenen Teilnehmer/in hat.

6.  Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubte Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, seine gesetzlichen VertreterInnen oder seine Erfüllungsgehilf/-inn/en nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

7.  Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Einsatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

8.  Alle Rechte an Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

9.  Alle Rechte an der aufgeführten Handlung sowie dem verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

10.  Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.

11.    Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit vorheriger schriftlicher Einverständniserklärung des Veranstalters zulässig.

12.  Die Teilnehmer/innen/zahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebeitrages von der Veranstaltung auszuschließen.

13.  Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben, sollte dies nicht möglich sein, kann der Teilnehmerbeitrag nicht rückerstattet werden.

14.  TeilnehmerInnenplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer/ die Teilnehmerin verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner/ ihrer Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.

15.  Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt grundsätzlich im Voraus.

16.  Ausrüstungsgegenstände, die der Veranstalter für die Veranstaltung von den Teilnehmerbeiträgen der TeilnehmerInnen erwirbt, verbleiben nach der Veranstaltung im Besitz des Veranstalters.

17.  Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnahmebeitrages im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer/die Teilnehmerin alle anfallenden Bankgebühren zu tragen.

18.  Bei Anmeldungen in Namen und Rechnung eines/ einer Dritten der/ die Anmeldende für dessen/ deren Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner/in.

19.  Der Veranstalter achtet nicht auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.

20.  Alle Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform.

21.  Bei Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser AVB ist dem angedachten Sinn dieser Punkte nach zu verfahren. Die Gültigkeit der restlichen Punkte bleibt davon unberührt.

22.  Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.
#3
Hohenfels 7 - Sieh die Würfel fallen
(Abenteuercon)

20.11.-22.11.2026

Pfadfinder-Bildungsstätte Fallingbostel
Tietlinger Lönsweg 42 e
29683 Bad Fallingbostel

Vollverpflegt - inkl. alkoholfreier Getränke

SC-Haus (34) - 128,00 €
NSC-Haus (17) - 58,00 €

Teilnahme ab 16 Jahren, wenn eine Aufsichtsperson vor Ort ist.

Ansprechpartner:
Börge Pflüger
Friedrich-Frank-Bogen 18
21033 Hamburg
Tel.: 040-72005257 (bis 22 Uhr)
Mobil: 0174-3464772 (ab 19.10.2019)
mail: pflueger(at)colecc.de


#4
Wir sind voll! Nur noch Warteliste möglich.

Alle Spieler und NSC-Plätze sind vergeben.

Auf die Warteliste kommt man nur durch Anmeldung und Geldeingang, wenn dann eine Teilnahme nicht möglich ist, wird den SC/NSC auf der Warteliste das Geld vollständig zurückerstattet.

Absagen bitte NUR per Mail an mich (pflueger(at)colecc.de), nur dann gibt es eine Chance auf Rückerstattung, wenn der Platz an SC/NSC auf der Warteliste vergeben werden kann.
#5
Paulskin007 und Tobias freigeschaltet.
#6
Hausregeln / Antw:Magie
13.Februar.2026, 11:15:47
Aura spüren ist für den Plot ein problematischer Zauber, weil es - vergleichbar wie "böses spüren" und so, ein hintergründiges Spiel von evtl. bösen Fraktionen zu leicht entdeckbar macht. Mit anderen Worten, dieser Typ Zauber sind uns zu platt Plot plättend.

Klar kann man immer noch genauer analysieren und findet Dinge heraus (nicht wenn du die Aura verschleiert hast), aber ich lauf rum und checke mal eben alles ob bbböse oder nicht finden wir doof.
#7
Letzte Worte Mail:

Liebe Spieler und NSC des Hohenfels 6
Wir freuen uns auf unsere Con. Hier einmal eine ganze Reihe von Infos:

Wir haben noch einen Spieler auf der Warteliste, absagen bitte schnellstmöglich an pflueger@colecc.de

Wo:
Die Con findet in folgender Location statt:

Ev. Freizeitheim Lehringen
Lehringen 13
27308 Lehringen


Unterbringung:

SC:
Die Betten sind mit Matratze Bettdecke und Kissen ausgestattet. Ihr braucht also einen Bettbezug. Schlafsackschläfer bitte zusätzlich ein Bettlaken mitbringen.

NSC:
Isomatte / Feldbett & Schlafsack erforderlich.

Kaution:
Wir nehmen keine Bettenkaution und erwarten, dass die Zimmer besenrein hinterlassen werden.


Verpflegung:
Die Con ist vollverpflegt inklusive alkoholfreier Getränke. In der Taverne kann man Bier, Met und Fruchtwein erstehen.



Parken & Ausladen:
Ihr könnt zum Ausladen vors Haus fahren. Danach bitte gegenüber im Feldweg parken, so dass die Anwohner dort noch problemlos mit einem Traktor durchkommen.

Anreise:
NSC ab Freitag 13.30 Uhr, Spieler ab 16 Uhr

Krankheiten:
Wenn ihr ernste Erkältungssymptome habt, reist bitte nicht an, sonst haben es alle.

Auf- und Abbau:
Ein bisschen Aufbauhilfe (NSC) und Abbauhilfe (alle) ist gerne gesehen.


Intime:
Intime ist angedacht Freitag so um 19.30 Uhr (ja ich kenne auch die SL-Uhrzeiten). Timeout wird die Nacht zu Sonntag sein.

Erreichbarkeit der SL:
Die SL wird ab Freitag 13.30 Uhr auf dem Gelände sein. Ihr erreicht uns ab Donnerstag Abend nur noch unter der Nummer 0174-3464772 (Börge).


Waffencheck:
Ich weise nochmal darauf hin, dass IDV-Rundkopfpfeile und einige Serien Hammerkunst-Mytholon Kleinkopfpfeile auf dieser Con nicht zugelassen werden. Aus gegebenem Anlass messen wir Bögen mit einer Bogenwaage durch - mehr als 28 lbs sind nicht zulässig. Darüber hinaus führen wir einen Waffencheck durch, bei dem jede Waffe vorgestellt werden muss. Einige der geschäumten Waffen sind so hart, dass wir sie nicht zulassen können, auch wenn sie toll aussehen.

Die Verantwortung für diese Waffen verbleibt dennoch beim Spieler bzw. beim NSC.
#8
Waffencheck & allgemeine Hinweise:

Grundsäzlich ist jede/r Spieler:in für die Sicherheit seiner Waffen selbst verantwortlich.

Kämpfe müssen safe sein, alle sollten  heil und gesund nach Hause fahren.

Wir empfehlen eine Haftpflichtversicherung.

Wir machen einen Waffencheck, jeder Spieler kann die Waffen beim Checkin oder bei herumlaufenden SLs zeigen. Jede SL kann sich Waffen zeigen lassen (insbesondere bei Beschwerden). Zu harte und zu weiche Waffen, sowie welche mit Latexkrebs nehmen wir aus dem Verkehr und dürfen dann nicht benutzt werden.

Einige der derzeit produzierten Waffen sind sehr hart. Wir behalten uns vor, diese nicht zum Spiel zuzulassen.

Jeder Bogenschütze/Armbrustschütze MUSS seine Pfeile/Bolzen und seinen Bogen vorstellen!

IDV-Rundkopfpfeile (IDV-Flachkopfpfeile sind ok) sowie einige Serien Hammerkunst/Mytholon Kleinkopfpfeile lassen wir NICHT zu. Serienpfeile überprüfen pauschal, Selbstbaupfeile überprüfen wir JEDEN einzeln, ggf. muss gezeigt werden wie diese aufgebaut sind.

Bögen dürfen eine Zugkraft von 28 lbs nicht überschreiten.

Wurfwaffen dürfen keinen Kernstab enthalten.

Ersatzwaffen können Frust vermeiden.
#9
Hohenfels 6 - Der Weg der Pilger - 13.-15.2.2026

Allgemeine Vertragsbedingungen

1.   Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere den daraus folgenden Risiken bewusst (Nachtwanderungen, Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, etc.).

2.   Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin verpflichtet sich, sich selbstständig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsüberprüfung des Veranstalters zu unterziehen. Jeder Teilnehmer/Jede Teilnehmerin hat für die Sicherheit aller seiner/ihrer Ausrüstungsgegenstände während der Veranstaltung Sorge zu tragen.

3.   Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin verpflichtet sich, nach Möglichkeit gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer/innen und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen oder nicht überprüften Waffen oder Ausrüstungsgegenständen sowie übermäßiger Alkoholkonsum. Der Konsum von illegalen Drogen ist verboten.

4.   Den Anweisungen des Veranstalters, seiner gesetzlichen VertreterInnen und seiner Erfüllungsgehilf/inn/en ist Folge zu leisten.

5.   Teilnehmer/innen, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Teilnehmer/innen gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter irgendwelche Regress- oder sonstige Pflichten gegenüber dem/der betroffenen Teilnehmer/in hat.

6.   Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubte Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, seine gesetzlichen VertreterInnen oder seine Erfüllungsgehilf/-inn/en nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

7.   Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Einsatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

8.   Alle Rechte an Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

9.   Alle Rechte an der aufgeführten Handlung sowie dem verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

10.   Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.

11.    Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit vorheriger schriftlicher Einverständniserklärung des Veranstalters zulässig.

12.   Die Teilnehmer/innen/zahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebeitrages von der Veranstaltung auszuschließen.

13.   Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben, sollte dies nicht möglich sein, kann der Teilnehmerbeitrag nicht rückerstattet werden.

14.   TeilnehmerInnenplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer/ die Teilnehmerin verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner/ ihrer Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.

15.   Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt grundsätzlich im Voraus.

16.   Ausrüstungsgegenstände, die der Veranstalter für die Veranstaltung von den Teilnehmerbeiträgen der TeilnehmerInnen erwirbt, verbleiben nach der Veranstaltung im Besitz des Veranstalters.

17.   Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnahmebeitrages im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer/die Teilnehmerin alle anfallenden Bankgebühren zu tragen.

18.   Bei Anmeldungen in Namen und Rechnung eines/ einer Dritten der/ die Anmeldende für dessen/ deren Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner/in.

19.   Der Veranstalter achtet nicht auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.

20.   Alle Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform.

21.   Bei Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser AVB ist dem angedachten Sinn dieser Punkte nach zu verfahren. Die Gültigkeit der restlichen Punkte bleibt davon unberührt.

22.   Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.
#10
Waffencheck & allgemeine Hinweise:

Grundsäzlich ist jede/r Spieler:in für die Sicherheit seiner Waffen selbst verantwortlich.

Kämpfe müssen safe sein, alle sollten  heil und gesund nach Hause fahren.

Wir empfehlen eine Haftpflichtversicherung.

Wir machen einen Waffencheck, jeder Spieler kann die Waffen beim Checkin oder bei herumlaufenden SLs zeigen. Jede SL kann sich Waffen zeigen lassen (insbesondere bei Beschwerden). Zu harte und zu weiche Waffen, sowie welche mit Latexkrebs nehmen wir aus dem Verkehr und dürfen dann nicht benutzt werden.

Einige der derzeit produzierten Waffen sind sehr hart. Wir behalten uns vor, diese nicht zum Spiel zuzulassen.

Jeder Bogenschütze/Armbrustschütze MUSS seine Pfeile/Bolzen und seinen Bogen vorstellen!

IDV-Rundkopfpfeile (IDV-Flachkopfpfeile sind ok) sowie einige Serien Hammerkunst/Mytholon Kleinkopfpfeile lassen wir NICHT zu. Serienpfeile überprüfen pauschal, Selbstbaupfeile überprüfen wir JEDEN einzeln, ggf. muss gezeigt werden wie diese aufgebaut sind.

Bögen dürfen eine Zugkraft von 28 lbs nicht überschreiten.

Wurfwaffen dürfen keinen Kernstab enthalten.

Ersatzwaffen können Frust vermeiden.
#11

Heilerakademie Selfiran 10 - 17.-19.4.2026

Allgemeine Vertragsbedingungen

1.   Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere den daraus folgenden Risiken bewusst (Nachtwanderungen, Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, etc.).

2.   Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin verpflichtet sich, sich selbstständig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsüberprüfung des Veranstalters zu unterziehen. Jeder Teilnehmer/Jede Teilnehmerin hat für die Sicherheit aller seiner/ihrer Ausrüstungsgegenstände während der Veranstaltung Sorge zu tragen.

3.   Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin verpflichtet sich, nach Möglichkeit gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer/innen und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen oder nicht überprüften Waffen oder Ausrüstungsgegenständen sowie übermäßiger Alkoholkonsum. Der Konsum von illegalen Drogen ist verboten.

4.   Den Anweisungen des Veranstalters, seiner gesetzlichen VertreterInnen und seiner Erfüllungsgehilf/inn/en ist Folge zu leisten.

5.   Teilnehmer/innen, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Teilnehmer/innen gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter irgendwelche Regress- oder sonstige Pflichten gegenüber dem/der betroffenen Teilnehmer/in hat.

6.   Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubte Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, seine gesetzlichen VertreterInnen oder seine Erfüllungsgehilf/-inn/en nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

7.   Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Einsatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

8.   Alle Rechte an Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

9.   Alle Rechte an der aufgeführten Handlung sowie dem verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

10.   Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.

11.    Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit vorheriger schriftlicher Einverständniserklärung des Veranstalters zulässig.

12.   Die Teilnehmer/innen/zahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebeitrages von der Veranstaltung auszuschließen.

13.   Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben, sollte dies nicht möglich sein, kann der Teilnehmerbeitrag nicht rückerstattet werden.

14.   TeilnehmerInnenplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer/ die Teilnehmerin verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner/ ihrer Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.

15.   Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt grundsätzlich im Voraus.

16.   Ausrüstungsgegenstände, die der Veranstalter für die Veranstaltung von den Teilnehmerbeiträgen der TeilnehmerInnen erwirbt, verbleiben nach der Veranstaltung im Besitz des Veranstalters.

17.   Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnahmebeitrages im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer/die Teilnehmerin alle anfallenden Bankgebühren zu tragen.

18.   Bei Anmeldungen in Namen und Rechnung eines/ einer Dritten der/ die Anmeldende für dessen/ deren Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner/in.

19.   Der Veranstalter achtet nicht auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.

20.   Alle Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform.

21.   Bei Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser AVB ist dem angedachten Sinn dieser Punkte nach zu verfahren. Die Gültigkeit der restlichen Punkte bleibt davon unberührt.

22.   Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.
#12
Hohenfels 5 - kalter Nebel / Antw:Hohenfels 5
09.November.2025, 16:57:04
Letzte Worte Mail:

Liebe Spieler und NSC des Hohenfels 5
Wir freuen uns auf unsere Con. Hier einmal eine ganze Reihe von Infos:

Wir haben noch einen Spieler auf der Warteliste, absagen bitte schnellstmöglich an pflueger@colecc.de
(bis Donnerstag Abend, sonst telefonisch 0174-3464772).

Wo:
Die Con findet in folgender Location statt:

Ev. Freizeitheim Lehringen
Lehringen 13
27308 Lehringen


Unterbringung:

SC:
Die Betten sind mit Matratze Bettdecke und Kissen ausgestattet. Ihr braucht also einen Bettbezug. Schlafsackschläfer bitte zusätzlich ein Bettlaken mitbringen.

NSC:
Isomatte / Feldbett Schlafsack erforderlich.

Kaution:
Wir nehmen keine Bettenkaution und erwarten, dass die Zimmer besenrein hinterlassen werden.


Verpflegung:
Die Con ist vollverpflegt inklusive alkoholfreier Getränke. In der Taverne kann man Bier, Met und Fruchtwein erstehen.



Parken & Ausladen:
Ihr könnt zum Ausladen vors Haus fahren. Danach bitte gegenüber im Feldweg parken, so dass die Anwohner dort noch problemlos mit einem Traktor durchkommen.

Anreise:
NSC ab Freitag 13 Uhr, Spieler ab 16 Uhr

Krankheiten:
Wenn ihr ernste Erkältungssymptome habt, reist bitte nicht an, sonst haben es alle.

Auf- und Abbau:
Ein bisschen Aufbauhilfe (NSC) und Abbauhilfe (alle) ist gerne gesehen.


Intime:
Intime ist angedacht Freitag so um 19.30 Uhr (ja ich kenne auch die SL-Uhrzeiten). Timeout wird die Nacht zu Sonntag sein.

Erreichbarkeit der SL:
Die SL wird ab Freitag 13 Uhr auf dem Gelände sein. Ihr erreicht uns ab Donnerstag Abend nur noch unter der Nummer 0174-3464772 (Börge).


Waffencheck:
Ich weise nochmal darauf hin, dass IDV-Rundkopfpfeile und einige Serien Hammerkunst-Mytholon Kleinkopfpfeile auf dieser Con nicht zugelassen werden. Aus gegebenem Anlass messen wir Bögen mit einer Bogenwaage durch - mehr als 28 lbs sind nicht zulässig. Darüber hinaus führen wir einen Waffencheck durch, bei dem jede Waffe vorgestellt werden muss. Einige der geschäumten Waffen sind so hart, dass wir sie nicht zulassen können, auch wenn sie toll aussehen.

Die Verantwortung für diese Waffen verbleibt dennoch beim Spieler bzw. beim NSC.
#13
Heilerakademie Selfiran 10 - Zusammenkunft des Rings der Heiler, eine Akademie-Con mit Plotkrümeln.

17.-19. April 2026

Ev. Freizeitheim Leringen
27308 Lehringen

Unterbringung im Haus, Vollverpflegung inkl. alkoholfreier Getränke.

Kosten:
SC: 110 € (20)
NSC: 52 € (6)

SC und NSC werden in Mehrbettzimmern untergebracht, Bettzeug ist vorhanden, Bettwäsche muss mitgebracht werden, alternativ Schlafsack & Bettlaken.

Plätze sind erst dann gesichert, wenn Geld eingegangen ist.

Auf eine potenzielle Warteliste kommt man nur durch Geldeingang, wenn dann eine Teilnahme nicht möglich ist, wird den SC/NSC auf der Warteliste das Geld vollständig zurückerstattet.

Absagen bitte NUR per Mail an mich (siehe unten), nur dann gibt es eine Chance auf Rückerstattung, wenn der Platz an SC/NSC auf der Warteliste vergeben werden kann.


Regelwerk: DKWDADGW* in Kombination mit ,,gesunder Menschenverstand" ™ und ,,bleib auf dem Teppich". ©
(*Du kannst, was die anderen dir glauben wollen)

Anmeldung:
https://www.larpanmeldung.de/falkenorga/heilerakademie-selfiran-10-tage-der-heilkunst

Anke, Simon, Henning & Börge
#14
Hohenfels 6 / Hohenfels 6 - Der Weg der Pilger
08.November.2025, 10:44:46
Hohenfels 6 - Der Weg der Pilger

13.02.-15.02.2026

Ev. Freizeitheim Lehringen
27308 Lehringen

Vollverpflegt - inkl. alkoholfreier Getränke

SC-Haus (28) - 114,00 €
NSC-Schlafraum (Feldbett /Isomatte mitbringen) (10) - 48,00 €

https://www.larpanmeldung.de/falkenorga_tir-tercal/hohenfels-6-der-weg-der-pilger


Die Jahreswende ist nun vergangen und es wird wieder Zeit sich auf den Weg zu machen.
So wie dir ergeht es einigen Reisenden in der letzten Taverne wurde dir von eiern Gruppe Pilger erzählt die gen Süden ziehen um sich dort mit anderen Gläubigen zu treffen.
Eine illustre Truppe, meinte der Wirt während er seine Krüge trocknet.
Harmlos und Naiv aber sie scheinen unter einem Schutz zu stehen, trübt doch kein Unbill ihre Wanderung.
Wer weiß ob du nicht auf diese Leute triffst?


#15
Falkenlande 8 / Intime-Aufrufe
08.Oktober.2025, 19:34:27
Aufruf 1:
Vernunftsbegabte Reisende!
Wir, die Stimme der Vernunft, haben mit Freude gehört, dass wir alle endlich an einem Strang ziehen wollen, denn wir haben vernommen, dass auch ihr den Gott der Weisheit aus seinem Gefängnis befreien wollt. Wir haben hier einen entscheidenden ersten Schritt getan, aber gemeinsam mit euch sind wir stärker. Trefft uns an der Eulenküste, damit wir gemeinsam das Licht der Weisheit und des Wissens wieder in diese Welt bringen.
PS: Eventuelle Missverständnisse mit übereifrigen Mitgliedern unserer Bewegung in der Vergangenheit bedauern wir und sind bereit und in der Lage, euch von unseren lauteren Absichten und unserer Kompetenz überzeugen.

Aufruf 2:
Freunde der Falkenlande,
gewissenlose Wissenssucher treiben ihr Unwesen in den Falkenlanden, und niemand weiß, was sie wirklich wollen. Trefft mich an der Eulenküste der Baronie Kranichsee, damit wir Schlimmeres verhindern.
Eduard von Kranichsee
PS: An der Eulenküste gibt es kleine unbewachte Buchten, in denen eine unbemerkte Einreise möglich ist.

Aufruf 3:
Bürger, Reisende, Gläubige,

lasst uns teilen und tauschen, geben und nehmen im Namen von Elisabeth von Kranichsee! Lasst Elisabeths Licht in euren Herzen leuchten, wenn wir uns mutig denen entgegenstellen, die die Falkenlande von Gewalt und Krieg regiert sehen wollen. Trefft uns zur gemeinsamen Andacht an der Eulenküste.

PS: Die Eulenküste liegt in Kranichsee. Kommt heimlich, inkognito oder in kleinen Booten über den Seeweg. Die Königsgarde bewacht die Grenzen.....

Aufruf 4:
Redliche und kompetente Schatzsucher gesucht!

Händler im Exil sucht Hilfe bei der Bergung seines Eigentums an der Eulenküste von Kranichsee. Kontaktperson vor Ort vorhanden.