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Beiträge - Gwaew-gedo

#1
Waffencheck & allgemeine Hinweise:

Grundsäzlich ist jede/r Spieler:in für die Sicherheit seiner Waffen selbst verantwortlich.

Kämpfe müssen safe sein, alle sollten  heil und gesund nach Hause fahren.

Wir empfehlen eine Haftpflichtversicherung.

Wir machen einen Waffencheck, jeder Spieler kann die Waffen beim Checkin oder bei herumlaufenden SLs zeigen. Jede SL kann sich Waffen zeigen lassen (insbesondere bei Beschwerden). Zu harte und zu weiche Waffen, sowie welche mit Latexkrebs nehmen wir aus dem Verkehr und dürfen dann nicht benutzt werden.

Einige der derzeit produzierten Waffen sind sehr hart. Wir behalten uns vor, diese nicht zum Spiel zuzulassen.

Jeder Bogenschütze/Armbrustschütze MUSS seine Pfeile/Bolzen und seinen Bogen vorstellen!

IDV-Rundkopfpfeile (IDV-Flachkopfpfeile sind ok) sowie einige Serien Hammerkunst/Mytholon Kleinkopfpfeile lassen wir NICHT zu. Serienpfeile überprüfen pauschal, Selbstbaupfeile überprüfen wir JEDEN einzeln, ggf. muss gezeigt werden wie diese aufgebaut sind.

Bögen dürfen eine Zugkraft von 28 lbs nicht überschreiten.

Wurfwaffen dürfen keinen Kernstab enthalten.

Ersatzwaffen können Frust vermeiden.
#2
Hohenfels 6 - Der Weg der Pilger - 13.-15.2.2026

Allgemeine Vertragsbedingungen

1.   Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere den daraus folgenden Risiken bewusst (Nachtwanderungen, Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, etc.).

2.   Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin verpflichtet sich, sich selbstständig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsüberprüfung des Veranstalters zu unterziehen. Jeder Teilnehmer/Jede Teilnehmerin hat für die Sicherheit aller seiner/ihrer Ausrüstungsgegenstände während der Veranstaltung Sorge zu tragen.

3.   Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin verpflichtet sich, nach Möglichkeit gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer/innen und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen oder nicht überprüften Waffen oder Ausrüstungsgegenständen sowie übermäßiger Alkoholkonsum. Der Konsum von illegalen Drogen ist verboten.

4.   Den Anweisungen des Veranstalters, seiner gesetzlichen VertreterInnen und seiner Erfüllungsgehilf/inn/en ist Folge zu leisten.

5.   Teilnehmer/innen, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Teilnehmer/innen gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter irgendwelche Regress- oder sonstige Pflichten gegenüber dem/der betroffenen Teilnehmer/in hat.

6.   Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubte Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, seine gesetzlichen VertreterInnen oder seine Erfüllungsgehilf/-inn/en nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

7.   Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Einsatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

8.   Alle Rechte an Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

9.   Alle Rechte an der aufgeführten Handlung sowie dem verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

10.   Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.

11.    Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit vorheriger schriftlicher Einverständniserklärung des Veranstalters zulässig.

12.   Die Teilnehmer/innen/zahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebeitrages von der Veranstaltung auszuschließen.

13.   Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben, sollte dies nicht möglich sein, kann der Teilnehmerbeitrag nicht rückerstattet werden.

14.   TeilnehmerInnenplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer/ die Teilnehmerin verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner/ ihrer Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.

15.   Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt grundsätzlich im Voraus.

16.   Ausrüstungsgegenstände, die der Veranstalter für die Veranstaltung von den Teilnehmerbeiträgen der TeilnehmerInnen erwirbt, verbleiben nach der Veranstaltung im Besitz des Veranstalters.

17.   Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnahmebeitrages im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer/die Teilnehmerin alle anfallenden Bankgebühren zu tragen.

18.   Bei Anmeldungen in Namen und Rechnung eines/ einer Dritten der/ die Anmeldende für dessen/ deren Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner/in.

19.   Der Veranstalter achtet nicht auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.

20.   Alle Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform.

21.   Bei Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser AVB ist dem angedachten Sinn dieser Punkte nach zu verfahren. Die Gültigkeit der restlichen Punkte bleibt davon unberührt.

22.   Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.
#3
Waffencheck & allgemeine Hinweise:

Grundsäzlich ist jede/r Spieler:in für die Sicherheit seiner Waffen selbst verantwortlich.

Kämpfe müssen safe sein, alle sollten  heil und gesund nach Hause fahren.

Wir empfehlen eine Haftpflichtversicherung.

Wir machen einen Waffencheck, jeder Spieler kann die Waffen beim Checkin oder bei herumlaufenden SLs zeigen. Jede SL kann sich Waffen zeigen lassen (insbesondere bei Beschwerden). Zu harte und zu weiche Waffen, sowie welche mit Latexkrebs nehmen wir aus dem Verkehr und dürfen dann nicht benutzt werden.

Einige der derzeit produzierten Waffen sind sehr hart. Wir behalten uns vor, diese nicht zum Spiel zuzulassen.

Jeder Bogenschütze/Armbrustschütze MUSS seine Pfeile/Bolzen und seinen Bogen vorstellen!

IDV-Rundkopfpfeile (IDV-Flachkopfpfeile sind ok) sowie einige Serien Hammerkunst/Mytholon Kleinkopfpfeile lassen wir NICHT zu. Serienpfeile überprüfen pauschal, Selbstbaupfeile überprüfen wir JEDEN einzeln, ggf. muss gezeigt werden wie diese aufgebaut sind.

Bögen dürfen eine Zugkraft von 28 lbs nicht überschreiten.

Wurfwaffen dürfen keinen Kernstab enthalten.

Ersatzwaffen können Frust vermeiden.
#4

Heilerakademie Selfiran 10 - 17.-19.4.2026

Allgemeine Vertragsbedingungen

1.   Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere den daraus folgenden Risiken bewusst (Nachtwanderungen, Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, etc.).

2.   Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin verpflichtet sich, sich selbstständig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsüberprüfung des Veranstalters zu unterziehen. Jeder Teilnehmer/Jede Teilnehmerin hat für die Sicherheit aller seiner/ihrer Ausrüstungsgegenstände während der Veranstaltung Sorge zu tragen.

3.   Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin verpflichtet sich, nach Möglichkeit gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer/innen und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen oder nicht überprüften Waffen oder Ausrüstungsgegenständen sowie übermäßiger Alkoholkonsum. Der Konsum von illegalen Drogen ist verboten.

4.   Den Anweisungen des Veranstalters, seiner gesetzlichen VertreterInnen und seiner Erfüllungsgehilf/inn/en ist Folge zu leisten.

5.   Teilnehmer/innen, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Teilnehmer/innen gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter irgendwelche Regress- oder sonstige Pflichten gegenüber dem/der betroffenen Teilnehmer/in hat.

6.   Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubte Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, seine gesetzlichen VertreterInnen oder seine Erfüllungsgehilf/-inn/en nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

7.   Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Einsatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

8.   Alle Rechte an Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

9.   Alle Rechte an der aufgeführten Handlung sowie dem verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

10.   Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.

11.    Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit vorheriger schriftlicher Einverständniserklärung des Veranstalters zulässig.

12.   Die Teilnehmer/innen/zahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebeitrages von der Veranstaltung auszuschließen.

13.   Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben, sollte dies nicht möglich sein, kann der Teilnehmerbeitrag nicht rückerstattet werden.

14.   TeilnehmerInnenplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer/ die Teilnehmerin verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner/ ihrer Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.

15.   Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt grundsätzlich im Voraus.

16.   Ausrüstungsgegenstände, die der Veranstalter für die Veranstaltung von den Teilnehmerbeiträgen der TeilnehmerInnen erwirbt, verbleiben nach der Veranstaltung im Besitz des Veranstalters.

17.   Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnahmebeitrages im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer/die Teilnehmerin alle anfallenden Bankgebühren zu tragen.

18.   Bei Anmeldungen in Namen und Rechnung eines/ einer Dritten der/ die Anmeldende für dessen/ deren Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner/in.

19.   Der Veranstalter achtet nicht auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.

20.   Alle Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform.

21.   Bei Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser AVB ist dem angedachten Sinn dieser Punkte nach zu verfahren. Die Gültigkeit der restlichen Punkte bleibt davon unberührt.

22.   Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.
#5
Hohenfels 5 - kalter Nebel / Antw:Hohenfels 5
09.November.2025, 16:57:04
Letzte Worte Mail:

Liebe Spieler und NSC des Hohenfels 5
Wir freuen uns auf unsere Con. Hier einmal eine ganze Reihe von Infos:

Wir haben noch einen Spieler auf der Warteliste, absagen bitte schnellstmöglich an pflueger@colecc.de
(bis Donnerstag Abend, sonst telefonisch 0174-3464772).

Wo:
Die Con findet in folgender Location statt:

Ev. Freizeitheim Lehringen
Lehringen 13
27308 Lehringen


Unterbringung:

SC:
Die Betten sind mit Matratze Bettdecke und Kissen ausgestattet. Ihr braucht also einen Bettbezug. Schlafsackschläfer bitte zusätzlich ein Bettlaken mitbringen.

NSC:
Isomatte / Feldbett Schlafsack erforderlich.

Kaution:
Wir nehmen keine Bettenkaution und erwarten, dass die Zimmer besenrein hinterlassen werden.


Verpflegung:
Die Con ist vollverpflegt inklusive alkoholfreier Getränke. In der Taverne kann man Bier, Met und Fruchtwein erstehen.



Parken & Ausladen:
Ihr könnt zum Ausladen vors Haus fahren. Danach bitte gegenüber im Feldweg parken, so dass die Anwohner dort noch problemlos mit einem Traktor durchkommen.

Anreise:
NSC ab Freitag 13 Uhr, Spieler ab 16 Uhr

Krankheiten:
Wenn ihr ernste Erkältungssymptome habt, reist bitte nicht an, sonst haben es alle.

Auf- und Abbau:
Ein bisschen Aufbauhilfe (NSC) und Abbauhilfe (alle) ist gerne gesehen.


Intime:
Intime ist angedacht Freitag so um 19.30 Uhr (ja ich kenne auch die SL-Uhrzeiten). Timeout wird die Nacht zu Sonntag sein.

Erreichbarkeit der SL:
Die SL wird ab Freitag 13 Uhr auf dem Gelände sein. Ihr erreicht uns ab Donnerstag Abend nur noch unter der Nummer 0174-3464772 (Börge).


Waffencheck:
Ich weise nochmal darauf hin, dass IDV-Rundkopfpfeile und einige Serien Hammerkunst-Mytholon Kleinkopfpfeile auf dieser Con nicht zugelassen werden. Aus gegebenem Anlass messen wir Bögen mit einer Bogenwaage durch - mehr als 28 lbs sind nicht zulässig. Darüber hinaus führen wir einen Waffencheck durch, bei dem jede Waffe vorgestellt werden muss. Einige der geschäumten Waffen sind so hart, dass wir sie nicht zulassen können, auch wenn sie toll aussehen.

Die Verantwortung für diese Waffen verbleibt dennoch beim Spieler bzw. beim NSC.
#6
Heilerakademie Selfiran 10 - Zusammenkunft des Rings der Heiler, eine Akademie-Con mit Plotkrümeln.

17.-19. April 2026

Ev. Freizeitheim Leringen
27308 Lehringen

Unterbringung im Haus, Vollverpflegung inkl. alkoholfreier Getränke.

Kosten:
SC: 110 € (20)
NSC: 52 € (6)

SC und NSC werden in Mehrbettzimmern untergebracht, Bettzeug ist vorhanden, Bettwäsche muss mitgebracht werden, alternativ Schlafsack & Bettlaken.

Plätze sind erst dann gesichert, wenn Geld eingegangen ist.

Auf eine potenzielle Warteliste kommt man nur durch Geldeingang, wenn dann eine Teilnahme nicht möglich ist, wird den SC/NSC auf der Warteliste das Geld vollständig zurückerstattet.

Absagen bitte NUR per Mail an mich (siehe unten), nur dann gibt es eine Chance auf Rückerstattung, wenn der Platz an SC/NSC auf der Warteliste vergeben werden kann.


Regelwerk: DKWDADGW* in Kombination mit ,,gesunder Menschenverstand" ™ und ,,bleib auf dem Teppich". ©
(*Du kannst, was die anderen dir glauben wollen)

Anmeldung:
https://www.larpanmeldung.de/falkenorga/heilerakademie-selfiran-10-tage-der-heilkunst

Anke, Simon, Henning & Börge
#7
Hohenfels 6 / Hohenfels 6 - Der Weg der Pilger
08.November.2025, 10:44:46
Hohenfels 6 - Der Weg der Pilger

13.02.-15.02.2026

Ev. Freizeitheim Lehringen
27308 Lehringen

Vollverpflegt - inkl. alkoholfreier Getränke

SC-Haus (28) - 114,00 €
NSC-Schlafraum (Feldbett /Isomatte mitbringen) (10) - 48,00 €

https://www.larpanmeldung.de/falkenorga_tir-tercal/hohenfels-6-der-weg-der-pilger


Die Jahreswende ist nun vergangen und es wird wieder Zeit sich auf den Weg zu machen.
So wie dir ergeht es einigen Reisenden in der letzten Taverne wurde dir von eiern Gruppe Pilger erzählt die gen Süden ziehen um sich dort mit anderen Gläubigen zu treffen.
Eine illustre Truppe, meinte der Wirt während er seine Krüge trocknet.
Harmlos und Naiv aber sie scheinen unter einem Schutz zu stehen, trübt doch kein Unbill ihre Wanderung.
Wer weiß ob du nicht auf diese Leute triffst?


#8
Falkenlande 8 / Intime-Aufrufe
08.Oktober.2025, 19:34:27
Aufruf 1:
Vernunftsbegabte Reisende!
Wir, die Stimme der Vernunft, haben mit Freude gehört, dass wir alle endlich an einem Strang ziehen wollen, denn wir haben vernommen, dass auch ihr den Gott der Weisheit aus seinem Gefängnis befreien wollt. Wir haben hier einen entscheidenden ersten Schritt getan, aber gemeinsam mit euch sind wir stärker. Trefft uns an der Eulenküste, damit wir gemeinsam das Licht der Weisheit und des Wissens wieder in diese Welt bringen.
PS: Eventuelle Missverständnisse mit übereifrigen Mitgliedern unserer Bewegung in der Vergangenheit bedauern wir und sind bereit und in der Lage, euch von unseren lauteren Absichten und unserer Kompetenz überzeugen.

Aufruf 2:
Freunde der Falkenlande,
gewissenlose Wissenssucher treiben ihr Unwesen in den Falkenlanden, und niemand weiß, was sie wirklich wollen. Trefft mich an der Eulenküste der Baronie Kranichsee, damit wir Schlimmeres verhindern.
Eduard von Kranichsee
PS: An der Eulenküste gibt es kleine unbewachte Buchten, in denen eine unbemerkte Einreise möglich ist.

Aufruf 3:
Bürger, Reisende, Gläubige,

lasst uns teilen und tauschen, geben und nehmen im Namen von Elisabeth von Kranichsee! Lasst Elisabeths Licht in euren Herzen leuchten, wenn wir uns mutig denen entgegenstellen, die die Falkenlande von Gewalt und Krieg regiert sehen wollen. Trefft uns zur gemeinsamen Andacht an der Eulenküste.

PS: Die Eulenküste liegt in Kranichsee. Kommt heimlich, inkognito oder in kleinen Booten über den Seeweg. Die Königsgarde bewacht die Grenzen.....

Aufruf 4:
Redliche und kompetente Schatzsucher gesucht!

Händler im Exil sucht Hilfe bei der Bergung seines Eigentums an der Eulenküste von Kranichsee. Kontaktperson vor Ort vorhanden.
#9
Verkehrshinweise zu Dänemark:

Höchstgeschwindigkeiten:

130 bzw. 110 km/h auf der Autobahn (auf etwa der Hälfte der dänischen Autobahnstrecken gilt die Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h, rund um Kopenhagen und andere größere Städte gelten 110 km/h.

80 km/h außerorts/Landstraße.

50 km/h innerorts (weißes Schild mit Stadtsilhouette).

Pkw mit Anhänger und Campingwagen: 70 km/h auf der Landstraße, 80 km/h auf der Autobahn. (Tempo 100 km/h darf nur gefahren werden, wenn eine DÄNISCHE Plakette vorhanden ist).

In Dänemark ist bei allen gebremsten Anhängern sicherzustellen, dass das Abreißseil nicht vom Kugelhals abrutschen kann. Das geht zum Beispiel durch das Einhängen an einer Öse ("Hollandöse"). Falls diese nicht vorhanden ist, muss sie vorher montiert werden (kann man für unter 10€ nachrüsten).


Licht:

In Dänemark gilt auch am Tage die Lichtpflicht, das heißt, es ist vorgesehen, dass rund um die Uhr mit angeschaltetem Abblendlicht gefahren wird. Da beim Tagfahrlicht hinten meistens nichts leuchtet ist das nicht ausreichend (hier finden sich widersprechende Informationen selbst auf der Seite des dänischen Außenministeriums). Fahrzeuge ohne Tagfahrlicht müssen grundsätzlich das Abblendlicht nutzen.


Vorfahrtregeln:

Weiße Dreiecke auf der Fahrbahn (sog. Haifischzähne) bedeuten "Vorfahrt beachten!"


Alkohol und Promillegrenze & Drogen:

Die Promillegrenze beträgt 0,5 ‰.

Der Alkoholspiegel darf beim Autofahren in Dänemark nicht 0,5 Promille übersteigen. Es ist nicht erlaubt, Fahrzeuge unter Einfluss von Alkohol oder anderer euphorisierender Stoffe zu führen. Die Strafen sind hoch und werden nach dem Einkommen berechnet. Wenn die Polizei einen Fahrer mit euphorisierenden Stoffen im Blut erwischt, bedeutet es beim dritten Mal einen Gefängnisaufenthalt ohne Bewährung von 20 Tagen und die Aberkennung des Führerscheins für fünf Jahre.

Besitz, Konsum, Verkauf und Einfuhr von Cannabis sind in Dänemark verboten.
#10
Waffencheck & allgemeine Hinweise:

Grundsäzlich ist jede/r Spieler:in für die Sicherheit seiner Waffen selbst verantwortlich.

Kämpfe müssen safe sein, alle sollten  heil und gesund nach Hause fahren.

Wir empfehlen eine Haftpflichtversicherung.

Da Troldhoj in Dänemark liegt, sollte man die Auslandstauglichkeit seiner Krankenversicherung prüfen.

Wir machen einen Waffencheck, jeder Spieler kann die Waffen beim Checkin oder bei herumlaufenden SLs zeigen. Jede SL kann sich Waffen zeigen lassen (insbesondere bei Beschwerden). Zu harte und zu weiche Waffen, sowie welche mit Latexkrebs nehmen wir aus dem Verkehr und dürfen dann nicht benutzt werden.

Einige der derzeit produzierten Waffen sind sehr hart. Wir behalten uns vor, diese nicht zum Spiel zuzulassen.

Jeder Bogenschütze/Armbrustschütze MUSS seine Pfeile/Bolzen und seinen Bogen vorstellen!

IDV-Rundkopfpfeile (IDV-Flachkopfpfeile sind ok) sowie einige Serien Hammerkunst/Mytholon Kleinkopfpfeile lassen wir NICHT zu. Serienpfeile überprüfen pauschal, Selbstbaupfeile überprüfen wir JEDEN einzeln, ggf. muss gezeigt werden wie diese aufgebaut sind.

Bögen dürfen eine Zugkraft von 28 lbs nicht überschreiten.

Wurfwaffen dürfen keinen Kernstab enthalten.

Ersatzwaffen können Frust vermeiden.
#11
Falkenlande 8 - 22.5.-25.5.2026 (Pfingsten 2026)

Allgemeine Vertragsbedingungen

1.  Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere den daraus folgenden Risiken bewusst (Nachtwanderungen, Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, etc.).

2.  Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin verpflichtet sich, sich selbstständig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsüberprüfung des Veranstalters zu unterziehen. Jeder Teilnehmer/Jede Teilnehmerin hat für die Sicherheit aller seiner/ihrer Ausrüstungsgegenstände während der Veranstaltung Sorge zu tragen.

3.  Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin verpflichtet sich, nach Möglichkeit gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer/innen und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen oder nicht überprüften Waffen oder Ausrüstungsgegenständen sowie übermäßiger Alkoholkonsum. Der Konsum von illegalen Drogen ist verboten.

4.  Den Anweisungen des Veranstalters, seiner gesetzlichen VertreterInnen und seiner Erfüllungsgehilf/inn/en ist Folge zu leisten.

5.  Teilnehmer/innen, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Teilnehmer/innen gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter irgendwelche Regress- oder sonstige Pflichten gegenüber dem/der betroffenen Teilnehmer/in hat.

6.  Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubte Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, seine gesetzlichen VertreterInnen oder seine Erfüllungsgehilf/-inn/en nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

7.  Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Einsatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

8.  Alle Rechte an Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

9.  Alle Rechte an der aufgeführten Handlung sowie dem verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

10.  Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.

11.    Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit vorheriger schriftlicher Einverständniserklärung des Veranstalters zulässig.

12.  Die Teilnehmer/innen/zahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebeitrages von der Veranstaltung auszuschließen.

13.  Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben, sollte dies nicht möglich sein, kann der Teilnehmerbeitrag nicht rückerstattet werden.

14.  TeilnehmerInnenplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer/ die Teilnehmerin verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner/ ihrer Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.

15.  Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt grundsätzlich im Voraus.

16.  Ausrüstungsgegenstände, die der Veranstalter für die Veranstaltung von den Teilnehmerbeiträgen der TeilnehmerInnen erwirbt, verbleiben nach der Veranstaltung im Besitz des Veranstalters.

17.  Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnahmebeitrages im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer/die Teilnehmerin alle anfallenden Bankgebühren zu tragen.

18.  Bei Anmeldungen in Namen und Rechnung eines/ einer Dritten der/ die Anmeldende für dessen/ deren Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner/in.

19.  Der Veranstalter achtet nicht auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.

20.  Alle Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform.

21.  Bei Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser AVB ist dem angedachten Sinn dieser Punkte nach zu verfahren. Die Gültigkeit der restlichen Punkte bleibt davon unberührt.

22.  Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.
#12
Falkenlande 8 / Antw: Falkenlande 8
08.Oktober.2025, 19:06:45
Wann: 22.05. - 25.05.2026
Location: Troldhøj
Troldhøjvej 1
Østerholm, 6430  Nordborg
Dänemark

Fantasy_abenteuercon
DKWDDK - Bezug Dragonsys und "bleib auf dem Teppich"

                                              bis 31.12.2025    bis 28.02.2026    bis 1.06.2026
Spieler (Zelt - Selbstverpflegung)    115,00 €            125,00 €        135,00 €
NSC (Schlafraum - Vollverpflegung)  50,00 €            55,00 €          60,00 €
NSC (Zelt - Vollverpflegung)            50,00 €            55,00 €        60,00 €

Die Staffelpreise richten sich nach den Geldeingang, nicht nach dem Zeitpunkt der Anmeldung. Plätze sind erst dann gesichert, wenn Geld eingegangen ist.

Auf eine potenzielle Warteliste kommt man nur durch Geldeingang, wenn dann eine Teilnahme nicht möglich ist, wird den SC/NSC auf der Warteliste das Geld vollständig zurückerstattet.

Absagen bitte NUR per Mail an mich (siehe unten), nur dann gibt es eine Chance auf Rückerstattung, wenn der Platz an SC/NSC auf der Warteliste vergeben werden kann.

Mindestalter der Con 14 Jahre.

SC müssen IT-Zelte und Verpflegung selbst organisieren.

NSC-Zelt müssen Zelte (OT-Zelte langen) selbst organisieren, Verpflegung wird durch uns organisiert.

NSC-Haus müssen Schlafsack mitbringen, ggf. auch Feldbett/Isomatte, wir stellen nur eine Matratze. Verpflegung wird durch uns organisiert.

Gewünscht wird bei NSC eine einfache IT-Gewandung und Bewaffnung (wenn vorhanden). Vermonstern tun wir euch dann schon. Verpflegung heißt für uns 3 Mahlzeiten am Tag, mindestens eine davon warm, alkoholfreie Getränke inklusive.

Jeder Anmelder erklärt sich mit den im Board veröffentlichten AVB's einverstanden und muss sie auf der Con durch seine Unterschrift bestätigen, ansonsten ist eine Teilnahme nicht möglich.

Anmeldung unter:
https://www.larpanmeldung.de/falkenorga/falkenlande-8

Frühanreise ist ab Montag d.  18.5.2026 für 15 € pro Nacht möglich (gesonderte Anmeldung erforderlich)

Auch dieses Jahr gibt es natürlich einen Trailer mit Fotoimpressionen des letzten Cons und dem obligaten Trailer-Song:
https://www.youtube.com/watch?v=vD_PASZCrhw

Ansprechpartner:
Börge Pflüger
Friedrich-Frank-Bogen 18
21033 Hamburg
Tel.: 040-72005257 (bis 20 Uhr)
Mobil: 0174-3464772 (bis 20 Uhr)
mail: pflueger(at)colecc.de
#13
Hohenfels 5 - kalter Nebel / NSC Freischaltung?
06.Oktober.2025, 10:52:17
Hallo liebe NSC,
wenn ihr für den NSC Bereich freigeschaltet werden wollt, meldet euch bitte hier.

LG

Börge
#14
Falkenlande 7 / Antw:Tavernen-Optimierung
17.Juni.2025, 16:34:25
Das Problem ist ja eher die Verschmutzung mit Teig. Dagegen würde andere Positionierung der Schaltsteckdosen helfen (was sinnvoll ist). FI-Steckdosenleisten würde ich eher nicht nehmen, da die Waffeleisen auf verschiedenen Starkstromphasen hängen wegen der Lastverteilung, dann bräuchte man 3 Stück (die trotzdem dreckig würden). Sinnvoll wäre eine FI- Puffer im Starkstromkabel, sowas kann ich mal besorgen.
#15
Falkenlande 7 / Letzte Worte
01.Juni.2025, 20:15:14
Liebe Falkenlande 7 Teilnehmer,
wir sind voll. Bitte nicht auf blauen Dunst anreisen!

Wir freuen uns auf unsere Con. Hier einmal eine ganze Reihe von Infos:

Wo:
Die Con findet in folgender Location statt:
Troldhøj
Troldhøjvej 1
Østerholm, 6430 Nordborg
Dänemark

Parken & Ausladen:
Das Gelände darf nur bis zum Parkplatz / Ladezone gefahren werden. Da die Wiesen einen lehmigen Untergrund haben geht es wirklich nicht anders. Anhänger dürfen geschoben werden. Danach das Auto bitte zügig wegbringen, in den Wald, längs des Weges. Bitte parkt nicht so dicht am Gelände dran (außer Sicht) - räumt bitte zügig den Ausladeplatz. Achtung, es kommen durch den Weg 40 ft Container LKW (ich vermute dass die Falkenländer Dänen Schmuggelgut unschlagen *scherz). Die fahren da, keiner weiß wieso, aber sie fahren schnell. Besser ist es genug Platz zu lassen.

Anreise:

Anreise für SC kann ab Freitag erfolgen (davor ist Frühanreise 15 € pro Nacht).
Anreise für NSC kann ab Donnerstag erfolgen (davor ist Frühanreise 15 € pro Nacht).


Zelten:
Das Gelände ist eigentlich groß genug. Aber: Wenn man zu verschwenderisch aufbaut ist irgendwann auch dann kein Platz mehr. Gerade Frühanreiser sollten Rücksicht nehmen und maßvoll aufbauen.

Checkin ist Freitag ab 14 Uhr geöffnet. Bitte kommt alle zum Abzeichnen und Frühanreise Zahlen. .

Frühanreise:
- siehe vorige Mail oder hier

https://www.falkenorga.de/index.php?topic=2984.0


Mithilfe beim Aufbau ab Donnerstag und auch beim Abbau am Montag ist durchaus erwünscht, Übernachtung für NSC-Abbauhelfer ist ab Donnerstag und bis Dienstag ca. 8 Uhr ohne Extrakosten möglich. Die Teile der Orga sind von Montag vor Pfingsten bis Dienstag nach Pfingsten auf dem Gelände. NSC bitte unbedingt mitteilen, wenn Ihr Donnerstag schon kommt.

Wann:
Intime ist angedacht Freitag so um 19 Uhr (ja ich kenne auch die SL-Uhrzeiten). Fließendes Timeout wird die Nacht von Pfingstsonntag auf Pfingstmontag sein.

Erreichbarkeit der SL:
Die fast vollständige SL wird ab Donnerstag auf dem Gelände sein. Ihr erreicht uns ab Mittwoch Abend nur noch unter der Nummer 0049-174-3464772 (Börge).

Frühanreise SL ist Sabine (0049 162 300 66 88)

Krankenversicherung:
Die Con findet in Dänemark statt, bitte überprüft ob Ihr auslandskrankenversichert seid, die Krankenhäuser sind sehr gut, aber recht teuer, ich weiß wovon ich rede.

Waffencheck:
Ich weise nochmal daraufhin, dass IDV-Rundkopfpfeile und einge Serien Hammerkunst-Mytholon Kleinkopfpfeile auf dieser Con nicht zugelassen werden. Darüber hinaus führen wir einen Waffencheck durch, bei dem jede Waffe vorgestellt werden muss. Die Verantwortung für diese Waffen verbleibt dennoch beim Spieler bzw. beim NSC. Bögen MÜSSEN vorgeführt werden, mehr als 28LbS sind nicht zugelassen. Letztes mal war ein Bogen zu hart mit entsprechenden Folgen.

Gelände:
Platzkaution nehmen wir nicht, wir erwarten einfach, dass der Platz ordentlich hinterlassen wird. Es versteht sich von selbst, dass keine Zigarettenstummel oder Müll hinterlassen werden. Grillkohle MUSS nach der Con in eine Feuerstelle entsorgt werden, NICHT in den Wald verkippt und auch NICHT in die Mülltonnen. Das brennt nämlich (ja auch das gab es auf unseren Cons schon 3mal).

Strom darf nur aus der Dusche entnommen werden NICHT aus den Kabeltrommeln auf dem Gelände (es sei denn ihr fragt BÖRGE, sonst keinen).

Gräben und Feuerstellen dürfen nicht ausgehoben werden.

Das Gelände liegt direkt an der Ostsee, die ganz Harten können auch drin baden (auf eigene Gefahr), es empfiehlt sich aber, Badeschuhe mitzubringen, weil der Strand aus Steinen besteht.

Unterbringung / Verpflegung:
Die SC Unterbringung erfolgt selbstverpflegt in eigenen Zelten.
Die NSC Unterbringung efolgt im Matratzenlager oder in eigenen Zelten und ist vollverpflegt (ab Donnerstag Abend).
Bei der Unterbringung auf dem Matratzenlager im Haus ist für die Matratze ein Bettlaken (und natürlich der Rest) mitzubringen.

NSC bringen gerne Waffen und leichte Rüstung mit sowie normale Bauern-/ Seefahrer-Gewandung mit.

Taverne:
Die Taverne, sie bietet Bier, Fruchtwein, Met und nicht alkoholisches an sowie Waffeln.

Adel und Volk:
Carola wird mit einem Stand vor Ort sein, vielleicht findet ihr ja was, man sollte natürlich Bargeld mitbringen.

Viel Text, wir freuen uns auf Euch

Börge für die Falkenorga